Rechtsvergleichung

Die Vergleichende Rechtswissenschaft oder auch Rechtsvergleichung (komparative Rechtswissenschaft) ist ein Teilfach der Rechtswissenschaft, die sich mit dem Vergleich der verschiedenen Rechtsordnungen befasst. Dies kann auch noch zu entwickelnde oder historische Rechtsordnungen umfassen. Sie kann Methodik und Forschungsgegenstand in allen drei Fachsäulen (Zivilrecht, Strafecht und Öffentlches Recht) sein. Im Zuge der europäischen Einigung und der Rechtsharmonisierung in der Europäschen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum, aber auch bei der Entwicklung des Völkerrechts hat sie zunehmend Bedeutung für die Rechtsanwendungs- und Rechtssetzungspraxis. Aber auch für die landesbezogene Rechtsanwendung im Bundesstaat sowie Probleme im Rahmen der Staatennachfolge (z.B. junge Bundesrepblik oder deutschen Wiedervereinigung) kann sie Impulse und Forschungsgegenstände bieten.

Veranstaltungen zur Rechtsvergleichung

Rechtsvergleichung im Zivilrecht

Dieser auch in den Schwerpunktbereich 3 integrierte Kurs gibt in seinem Allgemeinen Teil einen Einblick in die Funktion und Methoden der Rechtsvergleichung und behandelt überblicksweise die verschiedenen Rechtskreise. Im Besonderen Teil behandelt er anhand ausgewählter, praktisch wichtiger Rechtsinstitute stilprägende Merkmale, Strukturen und Besonderheiten einzelner Rechtsordnungen in Europa und des Common-law-Rechtskreises. Dies bildet die Grundlage für Fragen der Harmonisierung des Zivilrechts in Europa. Behandelt werden verschiedene Ansätze zur Rechtsangleichung z.B. der Draft Common Frame of Reference.

Strafrechtsvergleichung

Der Kurs „Strafrechtsvergleichung“ gewährt einen vertieften Einblick in die Techniken der Rechtsvergleichung auf dem Gebiet des Strafrechts. Besprochen werden die Grundlagen der Rechts- und Strafrechtsvergleichung. Dabei ermöglicht eine historisch-vertikale Vergleichung ein vertieftes Verständnis von der Strafrechtsentwicklung und ihrer kulturellen Verwurzelung, auch mit Bezug auf die Rollenverteilungen in Gesellschaften. Die aus strafrechtlicher Sicht typischen Rechtskreise und Rechtsfamilien werden diskutiert und ausgewählte Besonderheiten einzelner Rechtsordnungen vorgestellt. Die Strafrechtsvergleichung wird dabei auf ihre Methodiken hin analysiert und ihre Rolle bei der Internationalisierung diskutiert. Die Vorlesung schließt jeweils mit einem (straf-)rechtsvergleichenden Studien-Projekt, indem praktisch die Methodenanwendung gemeinsam trainiert wird. Sie bereitet damit auch auf strafrechtsvergleichende Schwerpunktseminare vor.