Foto eines Gesetzbuchstapels auf einem Stuhl

Promotion zum Dr. jur.

Bei Fragen zu einer Promotion am Fachbereich Rechtswissenschaft beraten Sie der Fachbereichsreferent und das Zentrale Prüfungsamt. Die Forschungsgebiete der Professorinnen und Professoren finden Sie auf deren Websites.

Hier finden Sie die aktuelle Promotionsordnung der Universität Konstanz für den Studiengang Rechtswissenschaft. Beachten Sie bitte auch die Fachspezifischen Regelungen in Kapitel B. unter XI. auf den Seiten 44 - 46.

 Zum Procedere finden Sie auf der zentralen Seite der Universität Aktuelle Informationen und Formulare.

Regel-Voraussetzungen für die Annahme zur Promotion:

Qualifizierender Hochschulabschluss:
  • 1. juristische Prüfung, oder
  •  2. jur. Staatsprüfung,

mit mindestens dem Gesamtergebnis "vollbefriedigend"

 
  • vergleichbarer ausländischer juristischer Abschluss mit inländischem LL.M. im deutschen Recht mit herausragendem Ergebnis; Deutschkenntnisse
Weitere Qualifizierung: rechtswissenschaftliche Seminararbeit mit mind. "vollbefriedigend"
Potentiell betreute Disserationsthemen: Forschungsbereich der am Fachbereich tätigen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
Potentielle Betreuerinnen und Betreuer:
  • Professorinnen und Professoren,
  • Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren,
  • Privatdozentinnen und Privatdozenten,
  • außerplanmäßige Professorinnen und Professoren

am Fachbereich Rechtswissenschaft