Zeugnis
Wenn Sie beide Prüfungsteile erfolgreich absolviert haben, wird Ihnen vom Landesjustizprüfungsamt ein Gesamtzeugnis erteilt. Die Zeugnisverleihung findet als Abschluss jeder Prüfungskampagne an der Examensfeier statt. Sollten Sie sich hierzu nicht anmelden, wird Ihnen das Zeugnis vom Landesjustizprüfungsamt per Post zugesandt.
Eine englischsprachige Übersetzung des Zeugnisses erhalten Sie beim Landesjustizprüfungsamt auf Antrag gegen Gebühr.