Zeugnis

Wenn Sie beide Prüfungsteile erfolgreich absolviert haben, wird Ihnen auf Antrag vom Landesjustizprüfungsamt ein Gesamtzeugnis erteilt. Der Antrag kann im Zuge der Anmeldung zur Staatsprüfung erfolgen, wenn die Universitätsprüfung bereits bestanden ist, oder ist andernfalls isoliert einzureichen. Eine in einem anderen Bundesland bestandene und durch Zeugnis nachgewiesene universitäre Schwerpuktbereichsprüfung wird in Baden-Würtemberg anerkannt.

Das Gesamtzeugnis weist die beiden Prüfungsteile mit Note und Schwerpunktbereich sowie die aus beiden Teilen gebildete Gesamtnote, die die Note Ihres Studienabschlusses darstellt, aus.

Die Zeugnisverleihung findet als Abschluss jeder Prüfungskampagne der Staatsprüfung an der Examensfeier statt. Sollten Sie sich hierzu nicht anmelden, wird Ihnen das Zeugnis vom Landesjustizprüfungsamt per Post zugesandt.

Eine englischsprachige Übersetzung des Zeugnisses erhalten Sie beim Landesjustizprüfungsamt auf Antrag gegen Gebühr.