Staatliche Pflichtfachprüfung

Das Antragsformular finden Sie beim Landesjustizprüfungsamt

Hier beantragen Sie die einzureichende Gesamtleistungsübersicht

Weitere Informationen zur Ersten juristischen Prüfung finden Sie ebenfalls auf der Homepage des Landesjustizprüfungsamtes.
Dort finden Sie auch die Hinweisblätter des Landesjustizprüfungsamtes, die wichtige Informationen für Studierende enthalten. Insbesondere folgende Hinweisblätter sollten beachtet werden:

  • Hinweisblatt zu den Ausnahmetatbeständen im Rahmen der Freiversuchs-/ Notenverbesserungsregelung
  • Hinweisblatt zu Freiversuch und Notenverbesserung
  • Hinweisblatt zur Anrechnung eines Auslandsstudiums

Informationen zur weiteren Immatrikulation zum Zweck der Notenverbesserung