Magister Juris
Wer am Studienort Konstanz die Erste juristische Staatsprüfung oder die Erste juristische Prüfung nach dem 01.10.1998 bestanden hat, ist berechtigt, den akademischen Grad eines Magister juris (Mag. jur.) zu führen.
Satzung über die Verleihung des Grades eines Magister Juris (ganz hinunterscrollen)