Ein erster Überblick

über den Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft

Im Studium der Rechtswissenschaft beschäftigen Sie sich mit geltendem Recht. Sie lernen, es systematisch und begrifflich zu erfassen und auszulegen. Gleichzeitig betrachten Sie die historischen, politischen, sozialen und philosophischen Grundlagen der Rechtsordnung. Studieninhalte sind die wesentlichen Regelungen des Zivilrechts, Strafrechts und Öffentlichen Rechts in wissenschaftlicher Vertiefung. Einbezogen werden die Grundlagen der Rechtsordnung, internationale und europarechtliche Bezüge, das Verfahrensrecht sowie ein zu wählender Schwerpunktbereich. Ziel ist es, neue Sachverhalte in einer sich ständig verändernden Lebenswirklichkeit juristisch zu bewältigen und unbekannte Rechtsnormen sicher anzuwenden.

Das Staatsexamensstudium führt zur Ersten juristischen Prüfung. Der erfolgreiche Abschluss ist Voraussetzung für die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst. An dessen Ende steht das Zweite Staatsexamen, mit dem die juristische Ausbildung abgeschlossen ist.

Warum Rechtswissenschaft in Konstanz studieren?

Sie erwartet

  • ein effizienter und strukturierter Studienplan
  • sehr gute Betreuung durch Lehrende und die Fachstudienberatung
  • eine herausragende Vorbereitung auf das Examen
  • ein großes Angebot von Einführungen in verschiedene ausländische Rechtsordnungen in der jeweiligen Landessprache
  • zahlreiche Möglichkeiten für ein Auslandsstudienjahr
  • gemeinsame Seminare mit ausländischen Universitäten
  • Lehrende aus der beruflichen Praxis

Ein typischer Studienablauf

Orientierungsprüfung

Sie besuchen die Vorlesungen und begleitenden Arbeitsgemeinschaften des 1. und 2. Fachsemesters. Die Termine der Vorlesungen und AGs finden Sie im aktuellen Vorlesungsverzeichnis. Die Abschlussklausuren zählen zu den notwendigen Prüfungsleistungen für die Orientierungsprüfung (außer Gesetzliche Schuldverhältnisse).

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Zwischenprüfung

Sie besuchen die Vorlesungen und begleitenden Arbeitsgemeinschaften bis zum Ende des 4. Fachsemesters. Die Abschlussklausuren zählen zu den notwendigen Prüfungsleistungen für die Zwischenprüfung. In der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem 1. und 4. Fachsemester schreiben Sie eine Zwischenprüfungshausarbeit.

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Leistungen für die Zulassung zur Ersten juristischen Prüfung

Bis zum Ende des 5. Fachsemesters erbringen Sie verschiedene Leistungen, die Sie für die Zulassung zur Universitätsprüfung und zur Ersten Staatsprüfung benötigen. Das sind Leistungen in einem Grundlagenfach, Übungen für Fortgeschrittene im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht, ein Fremdsprachennachweis, eine Schlüsselqualifikation und später im Schwerpunktbereich die Studienarbeit. Außerdem ist eine praktische Studienzeit von insgesamt 3 Monaten in der vorlesungsfreien Zeit verpflichtend.

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Schwerpunktstudium

Mit dem Schwerpunktstudium beginnen Sie in der Regel nach bestandener Zwischenprüfung im 5. Fachsemester. Unter diesen Schwerpunktbereichen können Sie wählen:

  1. Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht
  2. Arbeits- und Sozialrecht
  3. Europäisches und Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht in der Rechtspraxis
  4. Umwelt- und Planungsrecht sowie öffentliches Wirtschaftsrecht
  5. Strafrechtspflege: Wirtschaftsstrafrecht, Kriminologie, Europäisierung und Praxis
  6. Personen- und Unternehmenssteuerrecht
  7. Internationales und Europäisches Recht
  8. Unternehmen und Finanzierung

In den Vorlesungen der Schwerpunktbereiche gibt es keine studienbegleitenden Prüfungen. Zum Abschluss des Schwerpunkts erbringen Sie eine Studienarbeit (schriftlicher und mündlicher Teil) und die mündliche Schwerpunktbereichsprüfung. Diese Prüfungsleistungen ergeben zusammen die Universitätsprüfung.

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Examinatorium zur Vorbereitung auf die Erste juristische Staatsprüfung

Das Examinatorium zeichnet sich aus durch Qualität, Vollständigkeit und Kontinuität:

  • Qualität: Die Examenskurse werden von Professoren des Fachbereichs gehalten; das garantiert Examensvorbereitung auf wissenschaftlichem Niveau.
  • Vollständigkeit: Das Examinatorium deckt alle examensrelevanten Themen durch Kurse innerhalb eines Jahres ab. Es wird ergänzt durch einen Klausurenkurs und halbjährlich stattfindende Probeexamen.
  • Kontinuität: Das Examinatorium beschränkt sich nicht nur auf die Semester; durch die Einbeziehung von Praktikern als Lehrkräfte ist es möglich, auch in der vorlesungsfreien Zeit Examenskurse anzubieten, sodass keine Lücke entsteht. Zwei Wochen Ferien im Halbjahr sind eingeplant.

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Erste juristische Prüfung

Die Erste juristische Prüfung setzt sich zusammen aus der staatlichen Pflichtfachprüfung (70 %) und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung (30%). Nach Bestehen beider Teilprüfungen verfügen Sie über einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss.

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Berufliche Perspektiven

Nach der Ersten juristischen Prüfung beginnt das zwei Jahre dauernde juristische Referendariat. Der erfolgreiche Abschluss des ZweitenStaatsexamens ist Voraussetzung für die klassischen juristischen Berufe, u. a. für folgende Arbeitsbereiche:

  • Richteramt oder Staatsanwalt bzw. Staatsanwältin
  • Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin oder Notar / Notarin
  • höherer Verwaltungsdienst in Bund, Ländern und Gemeinden