Leistungen für die Zulassung zur Ersten juristischen Staatsprüfung
Um zur Ersten juristischen Staatsprüfung zugelassen zu werden, müssen folgende Leistungen erbracht und Voraussetzungen vorhanden sein:
Grundlagenfächer
Leistungsnachweise zur Erfüllung der Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 Nr. 2 JAPrO 2002 (Grundlagenfächer) werden in den Grundlagenveranstaltungen erworben. Die Einzelheiten der Durchführung werden von den Dozenten in den einzelnen Lehrveranstaltungen bekannt gegeben.
Seminar
Leistungsnachweise in einem Seminar nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 JAPrO werden grundsätzlich durch die Studienarbeit im Rahmen des universitären Schwerpunktbereichsstudiums erworben. Bei Nachlagerung des gesamten Schwerpunktstudiums sowie der Prüfungsleistungen muss künftig zusätzlich ein Seminarschein gem. § 9 Abs. 2 Nr. 3 JAPrO als Zulassungsvoraussetzung für die Erste juristische Staatsprüfung erworben werden. Nähere Auskünfte erteilt die Fachstudienberatung.
Übung für Fortgeschrittene im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht
Für den Leistungsnachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Übung für Fortgeschrittene sind jeweils eine Hausarbeit und eine Aufsichtsarbeit zu fertigen, die mindestens mit der Note ausreichend bewertet sind. Die beiden Leistungen sind innerhalb zweier zeitlich aufeinanderfolgender Semester zu erbringen.
Die Hausarbeiten der Übung werden in der vorlesungsfreien Zeit von demjenigen Übungsleiter ausgegeben, der die Übung in dem auf die vorlesungsfreie Zeit folgenden Semester durchführt. Die Hausarbeit wird auch dem der vorlesungsfreien Zeit vorausgehenden Semester zugerechnet.
Die Übungsklausuren werden für eine Bearbeitungszeit von 3 Stunden angeboten und an Freitagnachmittagen durchgeführt. Die Termine finden Sie im Vorlesungsverzeichnis.
Fremdsprachennachweis
Für den Erhalt des Fremdsprachennachweises ist es erforderlich, an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs regelmäßig teilgenommen zu haben. Vom Landesjustizprüfungsamt anerkannte Lehrveranstaltungen sind im Vorlesungsverzeichnis unter der entsprechenden Rubrik publiziert.
Schlüsselqualifikation
Die Lehrveranstaltungen zur Vermittlung interdisziplinärer Schlüsselqualifikationen umfassen Grundkenntnisse in z.B. Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Vernehmungslehre, Mediation, Kommunikationsfähigkeit. Wichtig ist ein juristischer Bezug. Als Prüfungsleistung muss ein Vortrag oder eine vergleichbare mündliche Prüfungsleistung bestanden werden. Vom Landesjustizprüfungsamt anerkannte Schlüsselqualifikationen sind im Vorlesungsverzeichnis unter der entsprechenden Rubrik publiziert.
Leistungsnachweise
Alle bestandenen Prüfungsleistungen der obenstehenden Lehrveranstaltungen werden in ZEuS verbucht.
Für den Antrag auf Zulassung zur Ersten juristischen Staatsprüfung beim Landesjustizprüfungsamt stellt Ihnen die Geschäftsstelle des Fachbereichs eine Gesamt-Leistungsübersicht über alle universitären Zulassungsvoraussetzungen aus.
Praktische Studienzeit
Während der vorlesungsfreien Zeit des Rechtsstudiums ist eine dreimonatige praktische Studienzeit abzuleisten; die Teilnahme ist Voraussetzung für die Zulassung zur Ersten juristischen Staatsprüfung (§ 5 JAPrO 2002).
- Das Praktikum kann nur während der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden.
- Mindestdauer pro Teilabschnitt: 4 Wochen
- Praktikumsbescheinigung: formfrei
Nachweis der erforderlichen Studienzeit
Die für die Zulassung erforderliche Studienzeit nach § 5 Abs. 1 des Deutschen Richtergesetzes muss nachgewiesen werden, außerdem müssen die zwei der Staatsprüfung unmittelbar vorausgegangenen Semester am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität des Prüfungsorts belegt werden. Falls die Datenkontrollblätter nicht mehr vorhanden sind, ist im Studierendenservicezentrum eine sog. Studienverlaufsbescheinigung erhältlich.