Allgemeien Staatslehre

Die Vorlesung widmet sich den elementaren Fragen nach dem Wesen und Sinn des Staates, der Rechtfertigung staatlichen Handelns und den unterschiedlichen Staatsformen und -verbindungen. Dabei werden sowohl die rechtlichen Elemente der Staatlichkeit (Souveränität, Dreielementenlehre, Verfassung), die unterschiedlichen Lehren vom Zweck des Staates am Beispiel historisch herausgebildeter Grundmodelle sowie die grundsätzlichen Legitimitätsmodelle für staatliche Machtausübung behandelt. Besonders thematisiert werden dabei Volkssouveränität, Demokratie und das Freiheitsprinzip.