Rechtssoziologie

Rechtssoziologie - Kriminologie - Gender und Recht

Rechtssoziologie

Die Veranstaltung betrifft Probleme der faktischen Grundlage der Rechtsordnung, der Gerichtspraxis und der Rechtswissenschaft. Die Abhängigkeit der Rechtsnormen von der faktischen sozialen Struktur sowie die Abhängigkeit der personellen Rechtsstäbe von gesellschaftlichen Verpflichtungen werden aufgewiesen. In einem letzten Abschnitt wird die Soziologie der Rechtsanwendung erörtert.

Kriminologie

Der Kurs soll in die Grundlagen, Methoden und Hauptprobleme der Kriminologie einführen. Unter empirischem Blickwinkel werden Funktion, Aufgabe und Bedeutung des Strafrechts und der Straf­rechtspflege betrachtet. Dementsprechend wird ein Überblick über die Entwicklung, das Selbstver­ständnis, die Aufgaben und die Methoden der Kriminologie gegeben. Schwerpunktmäßig behan­delt werden kriminologische Theorien, Stand und Entwicklung von Kriminalität im Hell- und Dun­kelfeld, Theorie und Praxis der Verbrechenskontrolle, Prognose-, Sanktions- und Wirkungsfor­schung sowie Viktimologie. An ausgewählten Beispielen, wie z.B. Jugendkriminalität, Ausländer­kriminalität, Wirtschaftskriminalität, soll der Beitrag der kriminologischen Forschung zu einer ratio­nalen Rechtspolitik verdeutlichet werden.

Es wird keine Prüfung im Staatsexamensstudiengang angeboten, das Fach ist aber Prüfungsstoff im Schwerpunktbereich 5 und im Nebenfach Rechtswissenschaft und für Psychologiestudierende mit Prüfug verfügbar.

Gender und Recht

Diese vergleichsweise junge Querschnittsforschungsdisziplin zwischen Rechts- und Sozialwissenschaften beschäftigt sich mit der Rolle und Funktion von Geschlecht, Geschlechtsidentität, Geschlechtsrollen, Macht- und Gesellschaftsordnung, normativen Anknüpfungen und die Wechselwirkung zwischen Recht und Gender und die soziale Auswirkung gesetzlicher Regelungen und der Gesetzesanwendung.

Am Fachbereich wird eine Interdisziplinäre Schlüsselqualifikation in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Juristinnenbund Regionalgruppe Bodensee angeboten, jedoch keine egene Grundlagenvorlesung.