Zulassung zum Schwerpunktstudium
Zum Schwerpunktstudium müssen Sie zugelassen werden. Das Zulassungsverfahren ist erforderlich, um keinen der Schwerpunktbereiche zu überlasten und Ihnen einen Platz in einem der Prüfungsseminare ermöglichen zu können.
Die Antragsfrist endet zum Wintersemester jeweils am 30.09. und zum Sommersemester am 31.03. jedes Jahres.
Umsetzung des Antragsverfahrens ab SS 2021
Die vollständig ausgefüllten Antragsformulare (ggf. mit Abmeldungserklärungen von bisherigen Zulassungen oder Leistungsnachweisen nach Hochschulwechsel) sind ausschließlich digital ausgefüllt (im pdf-Format, Bitte im folgenden Format benennen: „SP_[Matrikel-Nr.].pdf“, Matrikel-Nr. ohne „01/“, ohne Klammern) per Mail an dekanat.jura@uni-konstanz.de mit dem Betreff "Schwerpunktzulassung" zu senden. Es erfolgt eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Dies ist noch keine Zulassung. Die Zulassungsentscheidung erfolgt nach Antragsschluss, aber noch vor Vorlesungsbeginn und wird an die universitäre E-Mail verschickt."
Erläuterungen und Formulare
Erläuterungen zum Zulassungsverfahren für das Schwerpunktstudium
1. Alle Studierenden müssen das Zulassungsverfahren durchlaufen. Eine Anmeldung ist frühestens am Ende des 4. Fachsemesters und nur mit bestandener Zwischenprüfung möglich.
2. Der Antrag erfolgt auf dem amtlichen Vordruck, der auf der Homepage des Fachbereichs unter dem Gliederungspunkt „Schwerpunktstudium“ erhältlich ist. Der Antrag ist per E-Mail (Adresse siehe oben links) bis zum 31.03.2022 (es zählt der Eingang beim Fachbereich) einzureichen.
Das Formular ist ausschließlich digital auszufüllen und einzusenden.
3. Es können bis zu drei Schwerpunktbereiche angegeben werden. Für die Auswahlentscheidung ist der Erstwunsch maßgeblich. Zweit- und Drittwünsche können im jeweiligen Schwerpunktbereich nur berücksichtigt werden, wenn nach Berücksichtigung aller Erstwünsche noch Plätze frei sind.
Bei zu großer Nachfrage entscheidet die nach § 8a Abs. 4 und 5 UniPrO errechnete Note.
4. Die Abschlussklausuren des aktuellen Semesters werden automatisch berücksichtigt.
Sollte die Zwischenprüfungshausarbeit noch ausstehen, ist eine Zulassung allenfalls im Nachrückverfahren (s. 5.) möglich. Hierfür ist ebenfalls fristgerecht (s. 2.) der Antrag auf Zulassung zum Schwerpunktstudium zu stellen.
Sollten Sie die Zwischenprüfung nicht in Konstanz abgelegt haben, bitten wir um einen Nachweis über das Bestehen der Zwischenprüfung und über die Bewertung der Einzelleistungen als Scan.
5. Im Falle der Zulassung ist diese verbindlich bis zur schriftlichen Abmeldung von diesem Schwerpunktbereich; in diesem Falle ist eine erneute Zulassung frühestens zum nächsten Zulassungstermin nach erneutem Durchlaufen des Zulassungsverfahrens möglich.
Die mündliche Prüfung ist frühestens am Ende des 2. Fachsemesters in demselben Schwerpunktbereich, in dem die Zulassung bestand, möglich.
Die Prüfungsleistungen in der Universitätsprüfung müssen in ein und demselben Schwerpunktbereich erbracht werden. Ein Wechsel des Schwerpunktbereichs ist nach Erbringung der ersten Prüfungsleistung nicht mehr möglich.
6. Bei erfolgloser Bewerbung kann an einer zweiten Auswahlrunde teilgenommen werden, in der die noch freien Plätze vergeben werden. Dann können alle verbleibenden Schwerpunktbereiche in Form einer Rangliste angegeben werden.
7. Der Ständige Prüfungsausschuss hat nach § 8a Abs. 9 UniPrO folgende Zulassungszahlen für das Wintersemester 2022/23 festgesetzt.
SP 1: Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht
22 Plätze
SP 2: Arbeits- und Sozialrecht
22 Plätze
SP 3: Europäisches und Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht in der Rechtspraxis
22 Plätze
SP 4: Umwelt- und Planungsrecht sowie öffentliches Wirtschaftsrecht
22 Plätze
SP 5: Strafrechtspflege: Wirtschaftsstrafrecht, Kriminologie, Europäisierung und Praxis
33 Plätze
SP 6: Personen- und Unternehmenssteuerrecht
22 Plätze
SP 7 Internationales und Europäisches Recht
22 Plätze
SP 8: Unternehmen und Finanzierung
22 Plätze
Antrag auf Zulassung zum Schwerpunktstudium
Die Antragsfrist endet zum Wintersemester jeweils am 30.09. und zum Sommersemester am 31.03. jedes Jahres. Bitte füllen Sie den Antrag (Download rechts) am PC aus.
Abmeldung vom gewählten Schwerpunktbereich
Wenn Sie zu einem Schwerpunktbereich zugelassen wurden und feststellen, Sie möchten den Schwerpunktbereich wechseln, dann müssen Sie sich vom zugelassenen Schwerpunktbereich abmelden und das Zulassungsverfahren erneut durchlaufen.