Studienarbeit
Die Studienarbeit erbringen Sie als studienbegleitende Prüfungsleistung in einem Prüfungsseminar gem. § 12 der Satzung über die Universitätsprüfung.
Übersicht über den Ablauf der Studienarbeit
I. Die Studienarbeit ist in einer als Prüfungsseminar angekündigten Seminarveranstaltung anzufertigen. Die Anmeldung zum Seminar muss schriftlich über den Seminarleiter erfolgen. Dafür wird dieses Formblatt über den Antrag auf Zulassung zur Studienarbeit verwendet, das Sie ebenfalls im Zentralen Prüfungsamt bei Frau Kuketz erhalten können. Das Formblatt wird von Ihnen als Prüfungskandidaten ausgefüllt. Der Seminarleiter bestätigt Ihnen auf dem Formblatt seine Bereitschaft, zu einem darauf festgesetzten Zeitpunkt ein Thema zur Erstellung der Studienarbeit zuzuteilen. Nach Einholung dieser Bestätigung des Seminarleiters reichen Sie den Antrag auf Zulassung zur Studienarbeit beim Zentralen Prüfungsamt ein.
II. Das Zentrale Prüfungsamt prüft das Vorliegen der übrigen Voraussetzungen zur Teilnahme an einem Prüfungsseminar. Wenn diese nicht erfüllt sind, setzt es den Seminarleiter davon in Kenntnis.
III. Im Übrigen teilt der Seminarleiter Ihnen (dem Prüfungskandidaten) an dem festgesetzten Zeitpunkt sowohl die Zulassung als auch das Thema zur Studienarbeit mit. Dafür ist dieses Formblatt über die Zulassung und Themenzuteilung zu verwenden, das ebenfalls bei Frau Kuketz erhältlich ist. Ist der Seminarleiter verhindert, kann die Eröffnung des Themas der Studienarbeit durch eine mit dieser Aufgabe betraute Person vorgenommen werden.
IV. Auf diesem Formblatt wird auch der für den Abgabezeitpunkt maßgebliche Termin der Eröffnung für den Seminarleiter dokumentiert und von Ihnen bestätigt. Zum Ausschluss etwaiger Manipulationen ist unmittelbar nach Zuteilung eine Kopie dieser Mitteilung an Frau Löffler-Stohrer im Zentralen Prüfungsamt zuzuleiten.
V. Vom Seminarleiter wird ein Zeugnis unter Angabe der Note ausgestellt. Die Studienarbeit wird einschließlich der Leistungen in der Disputation und beim Seminarvortrag mit einer Punktzahl gemäß § 6 UniPrO bewertet. Zwischennoten dürfen nicht verwendet werden. Liegt die Note unter 4 Punkten, so besteht einmal eine Wiederholungsmöglichkeit in einem anderen Seminar desselben Schwerpunktbereichs/ Vertiefungsmoduls.
VI. Der Seminarleiter erstellt eine Liste mit den Themen und Noten aller Seminarteilnehmer. Diese stellt er unmittelbar nach Festlegung der Noten dem ZentralenPrüfungsamt zu.
VII. Wird die Studienarbeit nicht fristgerecht abgegeben, so finden die Rücktrittsvorschriften gemäß § 14 UniPrO Anwendung. Wird ein Rücktritt nicht genehmigt, so ist die Studienarbeit nicht bestanden. Bei genehmigtem Rücktritt wegen Krankheit kann eine neue Studienarbeit frühestens im darauf folgenden Semester beantragt werden
Bei weiteren Fragen zur universitären Studienarbeit wenden Sie sich bitte an Frau Mareike Kuketz, Zentrales Prüfungsamt, Tel. 88-2606, Raum C 401 oder an die Studienberatung.