Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin

Frau Prof. Dr. Liane Wörner wurde am 27.03.2023 von den Ministern Prof. Dr. Karl Lauterbach (BMG), Dr. Marco Buschmann (BMJ) und der Ministerin Lisa Paus (BMfFSFJ) in die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin berufen. Das Einsetzen dieser Kommission war bereits Ende des Jahres 2021 im Koalitionsvertrag der regierenden Ampelkoalition vorgesehen. Die Expert:innen unter anderem aus den Rechtswissenschaften und Gesundheitswissenschaften  werden Möglichkeiten einer Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches, der Legalisierung der Eizellspende sowie der altruistischen Leihmutterschaft prüfen.

In die Arbeitsgruppe 1 der Kommission - Möglichkeiten der Regulierung für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs - wurden berufen Prof. Dr. Maika Böhm, Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, Prof. Dr. Daphne Hahn, Prof. Dr. Paulina Starski, Prof. Dr. Stephanie Wallwiener, Prof. Dr. Bettina Weißer, Prof. Dr. Maria Wersig, Prof. Dr. Christiane Woopen, Prof. Dr. Liane Wörner. Prof. Dr. Liane Wörner wurde von den Mitgliedern der Arbeitsgruppe als deren wissenschaftliche Koordinatorin bestimmt und im Einvernehmen vom Bundesminister für Gesundheit, vom Bundesminister für Justiz und von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bestätigt. Sie fungiert gem. §§ 3, 6, 9 der Geschäftsordnung als Ansprechperson für die ministerielle Koordinierung und die eingerichtete Geschäftsstelle, mit ihr werden Vorbereitung, Einberufung, Sitzungsleitung und Sitzungsnachbereitung abgestimmt, sie eröffnet, leitet und schließt die Sitzungen und verfasst Kommunikationsdokumente. Im Einvernehmen mit den Expertinnen der Arbeitsgruppe vertritt Prof. Dr. Liane Wörner die Arbeitsgruppe nach außen und nimmt demgemäß Anfragen an die Arbeitsgruppe entgegen und gibt diese fachbezogen und zur Diskussion an die Arbeitsgruppe weiter.

Anfragen an: office.woerner@uni-konstanz.de

Die Kommission hat im Zuge ihrer Tätigkeit betroffene Interessenverbände zur Stellungnahme und Anhörung eingeladen. Ziel der Stellungnahmen ist es, die Bedarfe der Interessenverbände festzustellen, die aktuell sowie von einer etwaigen Regelung betroffenen sind. Um größtmögliche Transparenz zu gewähren, werden die eingereichten Stellungnahmen, soweit die Interessenverbände zugestimmt haben, hier zugänglich gemacht.

Bericht der Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin am 15. April 2024 in Berlin

Die Arbeitsgruppe 1 befasste sich unter Leitung von Prof. Dr. Liane Wörner, LL.M. (UW-Madison) und Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorfs, LL.M. (Edinburgh) mit dem Schwangerschaftsabbruch.
Die Kommission empfiehlt eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs (derzeit §§ 218 ff. StGB) jedenfalls in der Frühphase der Schwangerschaft. Zudem sei sicherzustellen, dass Frauen den Abbruch zeitnah und barrierefrei in gut erreichbaren Einrichtungen vornehmen lassen können. Eine grundsätzliche Rechtswidrigkeit, wie es jetzt der Fall ist, sei inzwischen nicht mehr haltbar.
Schwangerschaftsabbrüche ab der Zeit, in der der Fötus auch außerhalb des Mutterleibes lebensfähig wäre, sollen nach wie vor nicht erlaubt werden, müssen aber nicht unbedingt strafbar sein. Ausnahmen bei Indikation sollen fortgelten.

Übergabe des Berichts der Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin am 15. April 2024 in Berlin

Gemeinsam mit den Koordinatorinnen der Arbeitsgruppe 2, Prof. Dr. Claudia Wiesemann und Prof. Friederike Wapler, übergaben Prof. Dr. Liane Wörner, LL.M (UW-Madison) und Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, LL.M. (Edinburgh) gestern als wissenschaftliche Koordinatorinnen der Arbeitsgruppe 1 der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin den abschließenden Kommissionsbericht an die Minister:Innen Prof. Dr. Karl Lauterbach, Dr. Marco Buschmann und Lisa Paus.
Bereits davor wurden von 9:00-10:00 Uhr die Ergebnisse in einer Bundespressekonferenz vorgestellt.

Der Bericht ist online abrufbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/kommissionsbericht-reproduktive-selbstbestimmung-pm-15-04-24.html

Veröffentlichungen von Liane Wörner zum Themenbereich

Schriftenverzeichnis
zum Thema Lebensschutz am Lebensanfang und am Lebensende
(Stand 2/2024)

Monographien
1. Widersprüche beim strafrechtlichen Lebensschutz? – Überlegungen zu einem konsistenten strafrechtlichen Schutz des Lebens vorgeburtlich in vitro, vorgeburtlich in utero, bei Sterbehilfe und bei der Hilfe zur Selbsttötung (Habilitationsschrift, in Vorbereitung bei Mohr Siebeck, Reihe Jus Poenale)

Kommentare
2. Kommentierung Vor § 218 bis § 219b, in: Wolfgang Joecks/Klaus Miebach (Hrsg.), Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch, München 4. Aufl, Band 4, 2021, Beck-Online

Zeitschriftenbeiträge

3. The German „Abortion Law”, in: Acta Universitatis Szegediensis. (FORVM) Acta Juridica et Politics, S. 263-288.

4. Streichen statt Hände reichen! – Zu dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz vom 17.1.2022 sowie zum Regierungsentwurf der Bundesregierung vom 9.3.2022 zur Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), in: Neue Kriminalpolitik (NK) 2/2022, S. 121-128

5. „Woher kommt eigentlich …“ Das aktuelle Schwangerschaftsabbruchsstrafrecht, mit Jana Teeuwen, in: Ad Legendum 1/2020, S. 57-60

6. Vorverlagerung von Strafbarkeit zur Gewährleistung freiverantwortlicher Selbstbestimmung – § 217 StGB auf dem Prüfstand, NK 2/2018, S. 157-178

Beiträge in Sammelwerken
7. Der Schwangerschaftsabbruch im Recht der alten Bundesrepublik (1949-1990) in zeitgeschichtlicher Perspektive unter Berücksichtigung der Umbruchsphase (1990-1995), in: Georg Steinberg/Arnd Koch/Andreas Popp (Hrsg.), Das Strafrecht in der alten Bundesrepublik 1949-1990. Der besondere Teil im zeitgeschichtlichen Spiegel von Gesellschaft und Politik,  geplant für Nomos, Baden-Baden 2023

8. Die triadische Mutterschaft, – Nicht „Leihe der“, sondern „Hilfe zur Mutterschaft“ –
in: Thomas Windhöfel (Hrsg.), Gedächtnisschrift für Eberhard Schockenhoff, Duncker & Humblot, 2023, erscheint demnächst

9. Organisierte Sterbehilfe und menschenwürdiges Sterben – ein Kommentar aus deutscher Sicht, abgefasst unter Berücksichtigung der weitreichenden Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020, in: Makoto Tadaki/Gunnar Duttge (Hrsg.), Menschenwürde und Selbstbestimmung in der medizinischen Versorgung am Lebensende, Tokyo 2021, S. 236-245 (Tagungsband in insgesamt deutscher Sprache bei Mohr Siebeck, Tübingen 2022)

10. Ein „Urteil als Ehrentitel im Kampf für ein besseres Gesetz“?, in: Populismus und alternative Fakten, (Straf-)Rechtswissenschaft in der Krise? Abschiedskolloquium für Walter Gropp, herausgegeben von Arndt Sinn/Pierre Hauck/Michael Nagel/Liane Wörner, Mohr-Siebeck, Tübingen 2020, S. 353-381

11. Forschung und Lebensschutz – Anfragen an die Theologen aus juristischer Sicht, in: Hanspeter Heinz/Werner Trutwin (Hrsg.), Neue Probleme am Anfang des Lebens. Juden und Christen im Dialog mit Ethik, Recht und Medizin (2013), S. 53-58, hier abrufbar

12. Penal Theory and the Protection of Life - The Human Dignity Argument and its Inconsistencies in German Criminal Law, in: Arndt Sinn (Hrsg.), Menschenrecht und Strafrecht, Beiträge der 4. Tagung des International Forum on Crime and Criminal Law in the Global Era (IFCCLGE) in Beijing 2012, Göttingen/Osnabrück 2013, S. 25-36, hier abrufbar

13. Zwischen strafbarem Schwangerschaftsabbruch und „Abbruchsnötigung“, in: Susanne Beck (Hrsg.), Gehört mein Körper noch mir? Strafgesetzgebung zur Verfügungsbefugnis über den eigenen Körper in den Lebenswissenschaften, Baden-Baden 2012, S. 315-34

Rechtsprechungsbeiträge/Rezensionen
14. Strafbares Anbieten von Schwangerschaftsabbrüchen, Anmerkung zu OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 22.12.2020 – 1 Ss 96-20, StV 6/2021, 372-376

15. Strafbare Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft, Anmerkung zu AG Gießen, Urteil vom 24. November 2017 - 507 Ds 501 Js 15031/15, NStZ 7/2018, 416-419

Sonstiges

16. Interview in der Apotheken Umschau mit Liane Wörner vom 19.04.2024

17. Interview in der taz mit Liane Wörner vom 15.04.2024

18. Interview „Nur Verbot wird dem Leben gerecht“, Rechtswissenschaftlerin erklärt, warum der Schwangerschaftsabbruch nur in Ausnahmefällen erlaubt ist / § 219a: „Kompromiss wahrscheinlich“, von Annekatrin Bertram, in: Gießener Anzeiger vom 12.12.2017, S. 15