Schwerpunktbereich

Strafrechtsvergleichung (2SWS)

Schwerpunktbereich 5

Strafrechtspflege: Wirtschaftsstrafrecht, Kriminologie, Europäisierung und Praxis

Der Kurs „Strafrechtsvergleichung“ gewährt einen vertieften Einblick in die Techniken der Rechtsvergleichung auf dem Gebiet des Strafrechts. Besprochen werden die Grundlagen der Rechts- und Strafrechtsvergleichung. Dabei ermöglicht eine historisch-vertikale Vergleichung ein vertieftes Verständnis der Strafrechtsentwicklung und ihrer kulturellen Verwurzelung, auch mit Bezug auf die Rollenverteilungen in Gesellschaften. Die aus strafrechtlicher Sicht typischen Rechtskreise und Rechtsfamilien werden diskutiert und ausgewählte Besonderheiten einzelner Rechtsordnungen vorgestellt. Die Strafrechtsvergleichung wird dabei auf ihre Methodiken hin analysiert und ihre Rolle bei der Internationalisierung diskutiert. Die Vorlesung schließt jeweils mit einem (straf-)rechtsvergleichenden StudienProjekt, indem praktisch die Methodenanwendung gemeinsam trainiert wird. Sie bereitet damit auch auf strafrechtsvergleichende Schwerpunktseminare vor.