Bayerisches Integrationsgesetz
Das bayerische Integrationsgesetz war von Anfang an umstritten, weil es die staatlichen Stellen darauf verpflichtet, eine „Leitkultur“ zu fördern, die in der Präambel betont allgemein definiert wurde. Aufgrund einer Klage der bayerischen Opposition erklärte der Münchener Verfassungsgerichtshof nunmehr Teile des Gesetzes für nichtig, darunter eine Bestimmung, wonach beharrliche Integrationsverweigerer verpflichtet werden können, an Bürgerkundekursen teilzunehmen. In einem Gastbeitrag für FAZ…
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