Bayerisches Integrationsgesetz

Das bayerische Integrationsgesetz war von Anfang an umstritten, weil es die staatlichen Stellen darauf verpflichtet, eine „Leitkultur“ zu fördern, die in der Präambel betont allgemein definiert wurde. Aufgrund einer Klage der bayerischen Opposition erklärte der Münchener Verfassungsgerichtshof nunmehr Teile des Gesetzes für nichtig, darunter eine Bestimmung, wonach beharrliche Integrationsverweigerer verpflichtet werden können, an Bürgerkundekursen teilzunehmen. In einem Gastbeitrag für FAZ Einspruch beschreibt Daniel Thym, warum er dieses Ergebnis für richtig hält, solange man mit dem Urteil annimmt, dass die Leitkultur auf anderen, milderen Wegen gefördert werden kann. Hören Sie auch das Podcast eines Interviews mit dem Bayerischen Rundfunk.