Hinweise zur Remonstration Zwischenprüfungsklausur Strafrecht AT

Hinweise zur Remonstration

  • Die Frist beginnt ab Bekanntgabe der Lösung mit Besprechung und endet am Freitag, 19.04.2024 um 12:00 Uhr durch Eingabe im Sekretariat der Professur (C334 bei Frau
    Katharina Bayerlein), per Post (LS Prof. Dr. Liane Wörner, Universität Konstanz, Fachbereich Rechtswissenschaft, Fach 113, 78457 Konstanz) oder per Mail an den Lehrstuhl (office.woerner@uni-konstanz.de).
  • Zur Remonstration ist nur berechtigt, wer an der Besprechung am 09.04.2024 teilgenommen hat und sich dies am Ende der Besprechung durch Unterschrift der Dozentin hat nachweisen lassen.
  • Das Remonstrationsschreiben ist mit einer entsprechenden förmlichen Anrede und der Formulierung des konkreten Widerspruchs gegen die Bewertung einzuleiten und anschließend sachlich zu begründen. Dabei soll sich die Begründung konkret auf die unzureichende Bewertung beziehen und die betreffenden Stellen in der Klausur konkret bezeichnen, ggf. zitieren. Die Begründung sollte knapp, aber ausreichend sein und nicht mehr  als 2 DIN A4 Seiten umfassen. Soweit Sie bestanden haben, ist die Originalklausur zusammen mit der Bewertung anzufügen. Andernfalls werden die Unterlagen im Sekretariat ergänzt.
  • Unsachliche Eingaben werden nicht bearbeitet, sondern direkt abgewiesen.
  • Ein Verschlechterungsverbot gilt nicht, Ihre Arbeit wird mit der Eingabe insgesamt neu bewertet.