Bundestagsanhörung: defizitäre Rechtsgrundlage für den Post-Brexit-Vertrag?

Mit über 1000 Seiten ist das Handels- und Kooperationsabkommens mit dem Vereinigten Königreich lang und noch dazu kompliziert. Dies erschwert den Parlamenten die Kontrolle des Vertragsinhalts. Im Europaausschuss des Deutschen Bundestages wurde anlässlich einer Sachverständigenanhörung darüber diskutiert, ob das Vertragswerk zutreffend als „EU-only“-Abkommen abgeschlossen, sodass nur die EU-Organe, nicht aber auch der Bundestag den Vertrag ratifizieren muss. Daniel Thym erklärt in einer schriftlichen Stellungnahme, warum die Kritik an einer defizitären Rechtsgrundlage nicht überzeugt. Sprachlich pointierter sind die Ausführungen auf dem Verfassungsblog (Kein Brexit „auf Rädern“). Den Videocast der Anhörung finden Sie in der Mediathek des Bundestags.