Reform des europäischen Asylsystems

April 2018

Während sich die öffentliche Debatte in Deutschland zumeist um die Migrationsinnenpolitik dreht, werden in Brüssel die zentralen Rechtsakte des europäisierten Asylrechts neu verhandelt. Es geht zum Beispiel um eine reformierte Dublin-Verordnung, eine künftige Verfahrens-Ordnung mit neuen Klauseln über sichere Drittstaaten oder die Aufnahmebedingungen von Asylbewerbern. Weitere Einzelheiten wurden bei einer Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages verhandelt, für die Daniel Thym eine schriftliche Stellungnahme im Vorfeld abgab (siehe auch den ausführlichen englischsprachigen Beitrag in der Common Market Law Review). Den Mitschnitt finden Sie in der Mediathek des Bundestags (ab 00:58:50).

Darüber hinaus wurde im Einverständnis mit dem Auftraggeber eine gutachterliche Stellungnahme zu den menschen- und völkerrechtlichen Mindestanforderungen an die GEAS-Reform veröffentlicht.