Hochschulwechsel im Staatsexamensstudiengang

Wer bereits an einer anderen deutschen Hochschule im Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft studiert, kann sein Studium auch an der Universität Konstanz fortsetzen. Die bislang im Studiengang verbrachte Studienzeit wird vollständig angerechnet, eine Rückstufung ist ausgeschlossen. Studienplätze im höhere Fachsemester sind nicht beschränkt, Sie müssen lediglich die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

Sie müssen über eine Hochschulzugangsberechtigung für ein Universitätsstudium der Rechtswissenschaft nach § 58 Abs. 2 LHG vorweisen, sowie bei einem ausländischen Bildungsabschluss ausreichende Deutschkenntnisse. Sollten Sie den Zugang an Ihrer bisherigen Hochschule über die fachgebundende Hochschulreife oder die Fachhochschulreife erlangt haben, können Sie das Studium bei uns fortsetzen, wenn Sie ein Jahr erfolgreichen Studiums in desem Studiengang nachweisen können. Alternativ berechtigt ein abgeschlossenes grundständiges Studium ebenfalls zur Studienaufnahme.

Inhaltliche Voraussetzung für eine Studienfortsetzung ist, dass Sie im Studiengang den Prüfungsanspruch nach dem Prüfungsrecht Ihrer bisherigen Hochschule nicht verloren haben. Diese muss dies im Bewerbungsprozess über dieses Formular (eine sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung) bescheinigen. We

Ab dem Wechsel unterliegen Sie dem Prüfungsrecht an der Universität Konstanz und müssen insbesondere die hiesigen Prüfungen bestehen, soweit diese nicht durch Anerkennung Ihrer bisherigen Leistungen bereits bestanden sind.

Darüber hinaus können Sie nach dem 2. Semester nur zu uns wechseln, wenn Sie ausreichend Leistungen für unsere Orientierungsprüfung zur Anerkennung mitbringen oder im 3. Semester durch Wiederholung bei uns noch bestehen können.

Ein Wechsel vor bestandener Zwischenprüfung an Ihrer bisherigen Hochschule wird aufgrund der verschiedenen Prüfungsmodelle nicht empfohlen, sollten Sie dennoch Interesse haben, erkundigen Sie sich bei unserer Fachstudienberatung vor Bewerbung. Bei einem Wechsel nach dem 6. Semester müssen Sie eine bestandene Zwischenprüfung an Ihrer bisherigen Hochschule nachweisen.

Für das Schwerpunktstudium benötigen Sie eine Zulassung nach unserer Prüfungsordnung. Eine etwaige Zulassung an Ihrer bisherigen Universität ist unerheblich.Die Universitätsprüfung kann nur einheitlich bei uns erbracht werden, eine bereits vollständig bestandene Universitätsprüfung wird anerkannt.

Im Falle Ihres Wechsels zu uns beantragen Sie nach Immatrikulation die Anerkennung Ihrer bisherigen Studienleistungen schriftlich mit verifzierbaren Nachweisen.

Studierende anderer Studiengänge

Haben Sie ein anderes rechtswissenschaftliches Studium im In- oder Ausland abgeschlossen, kann Ihr Abschlusszeugnis unter Umständen als Zwischenprüfung anerkannt werden. In diesem Falle werden Sie ins 4. Fachsemester eingestuft. Dies kann für Sie vorteilhaft sein, ist aber auch mit Risike verbunden. Wenden Sie sich bitte vorab an die Fachstudienberatung, ob ein Einstieg im höheren Fachsemester für Sie sinnvoll ist oder ob Sie besser im 1. Semester regulär anfangen.

Einzelanrechungen empfehlen sich in aller Regel nicht, da die Nachteile durch die Semesteranrechnung zumiest überwiegen.

Haben Sie ein rechtswissenschaftliches Studium im In- oder Ausland (LL.B., LL.M. oder nationale Entsprechungen) bereits begonnen, dürfen Sie dieses für die Aufnahme des Staatsexamensstudiengangs Rechtswissenschaft an unserer Universität nicht entgültig nicht bestanden haben. Hierüber müssen Sie von Ihrer bisherigen Hochschule eine Unbedenklichkeitsbescheinigung im Bewerbungsprozess vorlegen.

Nebenfach Rechtswissenschaft

Studienleistungen aus dem Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft werden umfangreich unter Anwendung von Anlage C auf Antrag anerkannt. Ob und in welchem Umfang eine Anerkennung für Sie sinnvoll ist (auch mit Hinblick auf die Notenumrechnung), besprechen Sie bitte vorab mit der Fachstudienberatung.

Wenn Sie bislang im Nebenfach studieren und einen Wechsel in den Staatsexamensstudiengang beabsichtigen, erkundigen Sie sich bitte zu Semesterbeginn bei der Fachstudienberatung im Staatsexamensstudiengang, welche Anforderungen an Prüfungsleistungen gemacht werden, um später anerkannt zu werden. Über Vor- und Nachteile eines Wechsels zum 1. oder höheren Fachsemester werden Sie dabei ebenfalls informiert.