Vorlesung im Audimax
Vorlesung im Audimax

Parallel zur Schule schon Rechtswissenschaft studieren

Schülerstudium am Fachbereich Rechtswissenschaft

An der Universität studieren, obwohl Sie noch in die Schule gehen? Über das Schülerstudium können besonders begabte und besonders interessierte Schülerinnen und Schüler an den regulären Lehrveranstaltungen unseres Fachbereichs teilnehmen. Damit können Sie frühzeitig ein Gespür dafür bekommen, was Sie in einem regulären Rechtsstudium erwartet und ob Sie Ihre Stärken und Interessen hier gut umsetzen können.

Wegen der besonderen staatlichen Ausbildungsstrukturen können leider keine Prüfungsleistungen erbracht werden, die auf ein späteres Studium anrechenbar wären. SIe haben aber die Möglichkeit, im Rahmen unseres Kleingruppenunterrichts an bewerteten Probeklausuren teilzunehmen, um immerhin ein Gefühl für die Prüfungssituation in diesem Studiengang zu erhalten.

Die zur Auswahl stehenden Fächer richten sich im Staatsexamensstudiengang an Erstsemester. Die übrigen Studierenden haben also auch keinen studienbezogenen Wissensvosprung Ihnen gegenüber, lediglich das Abitur steht zwischen Ihnen.

Grundsätzlich gilt: Die Schule geht vor! Deshalb ist u.a. auch das Einverständnis der Schule Voraussetzung für die Teilnahme am Schülerstudium. Die Schule stellt die „Schüler-Studierenden“ für die Zeit der universitären Lehrveranstaltungen vom Schulunterricht frei.

Das Schülerstudium können Sie an unserem Fachbereich im Winter- oder im Sommersemester beginnen.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung, Frau Ulrike Leitner.

Vorlesungen für das Schülerstudium

Vertragsrecht I (jedes Semester)

In dieser Vorlesung im Umfang von 4 SWS lernen Sie die Grundlagen des deutschen Privatrechts kennen. Wie Verträge geschlossen werden, welchen Inhalt und welche Wirkung diese haben können, was AGB bedeuten, wie Minderjährige im Rechtsverkehr teilnehmen können und geschützt werden, was Private untereinander mit Verträgen alles machen können, und wie unser zentrales Gesetz hierfür, das Bürgerliche Gesetzbuch, aufgebaut ist und angewendet ("ausgelegt") wird, ist alles Gegenstand dieser Vorlesung zu Studienbeginn. Sie ist auch für das Nebenfach Rechtswissenschaft eine erforderliche Vorlesung.

Wie das theoretische Wissen aus der Vorlesung dann konkret zur Lösung von Rechtsfällen in der Klausur angewendet werden kann, lernen Sie in der begleitenden Arbeitsgemeinschaft (Kleingruppenunterricht, noch einmal 2 SWS Lehrumfang). Hier wird eine Probeklausur angeboten.

Strafrecht Allgemeiner Teil (jedes Semester)

In dieser Grundvorlesung im Umfang von 5 SWS lernen Sie die Grundlagen des deutschen Strafrechts kennen. Von allgemeinen Fragen, was der Staat überhaupt unter Strafe stellt und wer sich strafbar machen kann über die Frage, für welche Verhaltensweisen man sich verantworten muss, was man wissen und wollen muss und wie man mit Irrtümern umgeht bis hin zu besonderen Fragen, wann ein eigentlich verbotenes Verhalten eventuell gerechtfertigt werden kann, und wann jemand ausnahmsweise entschuldigt handelt, lernen Sie exemplarisch anhand der besonders anschaulichen Delikte zum Schutze des Lebens (also Mord und Totschlag) und der körperlichen Unversehrtheit (also Körperverletzung), wie unsere Gesellschaft staatliche Verbote mit dem scharfen Schwert des Strafrechts durchsetzt.

Wie das theoretische Wissen aus der Vorlesung dann konkret zur Lösung von Rechtsfällen in der Klausur angewendet werden kann, lernen Sie in der begleitenden Arbeitsgemeinschaft (Kleingruppenunterricht, noch einmal 2 SWS Lehrumfang). Hier wird eine Probeklausur angeboten.

Staatsorganisationsrecht (Wintersemester)

In dieser Basisvorlesung im Umfang von 4 SWS lernen Sie die Grundlagen unseres Staatsaufbaus und allgemeine Staatsstrukturprinzipien kennen. Im Zentrum steht das Grundgesetz als deutsche Verfassung sowie dessen Schutz und Interpretation durch das Bundesverfassungsgericht. Es wird auf die Eigenheiten und Grundlagen der Verfassungsorgane, Begriffe wie die Gewaltenteilung, Demokratieprinzip und Rechtsstaatsprinzip eingangen und wie Bund und Länder zusammenwirken. Zentral ist dabei das Gesetzgebungsverfahren: Wer darf Gesetze erlassen, in welchem Verfahren und was darf geregelt werden? Was passiert, wenn Gesetze nicht den Bestimmungen der Verfassung genügen, also verfassungswidrig sind? Und welche Position haben die politischen Parteien und die Zivilgesellschaft im Gesamtsystem?

Wie das theoretische Wissen aus der Vorlesung dann konkret zur Lösung von Rechtsfällen in der Klausur angewendet werden kann, lernen Sie in der begleitenden Arbeitsgemeinschaft (Kleingruppenunterricht, noch einmal 2 SWS Lehrumfang). Hier wird eine Probeklausur angeboten.

Grundrechte (Sommersemester)

Diese Vorlesung im Umfang von 4 SWS steht in Ergänzung zur Vorlesung Staatsorganisationsrecht. Während im Staatsorganisationsrecht die Frage im Mittelpunkt steht, wie unser Staat handeln kann, fragt die Vorlesung Grundrechte danach, welche Grenzen er dabei bechten muss, wenn er in die Interessensphäre der Bürgerinnen und Bürger einwirkt. Schließlich versteht sich die Bundesrepublik Deutschland als liberaler und demokratischer Rechtsstaat, der seinen Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet ist.

Hierfür garantiert unser Grundgesetz bestimmte grundlegende Rechte, die vor einer Beeinträchtigung durch den Staat schützen sollen oder Zugang zu bestimmten Ressourcen und Einrichtungen des Staates garantieren. Sei es das Recht auf Leben, die Meinungsfreiheit, das Eigentumsrecht oder die Freizügigkeit, oder aber das Gliechbehandlungsgebot, unsere Verfassung stellt ein robustes grundlegendes Schutznvieau für die freie Entfaltung aller Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung.

Diese sogenannten Grundrechte stehen am Beginn unserer Verfassung und haben eine bestimmte innere Logik, wen und was sie schützen. Dabei ist dem Staat auch nicht gänzlich verboten, in diesem Bereich zu regeln, er muss aber bestimmte Anforderungen dabei erfüllen. Wie das geschieht, wie Bürgerinnen und Bürger sich gegen Übergriffe wehren können und welche Rolle dabei das Bundesverfassungsgericht hat, lernen Sie in dieser veranstaltung kennen.

Wie das theoretische Wissen aus der Vorlesung dann konkret zur Lösung von Rechtsfällen in der Klausur angewendet werden kann, lernen Sie in der begleitenden Arbeitsgemeinschaft (Kleingruppenunterricht, noch einmal 2 SWS Lehrumfang). Hier wird eine Probeklausur angeboten.