Die Pflichtfachprüfung im juristischen Staatsexamensstudiengang

Sie werden es bereits gewusst haben, als Sie sich für das Jurastudium im Staatsexamensstudiengang entschieden haben; wenn nicht, wird es Ihnen schon in den ersten Studientagen begegnet sein und es wird Ihnen seitdem keine Ruhe gelassen haben: das Staatsexamen!

Anders als in Bachelor- oder Masterstudiengängen gibt es keine Modulabschlussprüfungen, die bereits für die Abschlussnote zählen.  Zwischenprüfungsklausuren und "Große Scheine", die Sie absolviert haben, waren nur Zulassungsvoraussetzung.

Schlimmer noch: In der zentralen Abschlussprüfung werden Sie alle Teilrechtsgebiete in einem Umfang beherrschen müssen, der deutlich über das Maß selbst der Übungen für Fortgeschrittene hinausgeht, und - in den schriftlichen Klausuren - komplexe Sachverhalte anhand offener Fragen selbständig analysieren und nach juristischer Methode einer rechtlichen Lösung zuführen.

Kein Wunder, dass Sie sich auf diese Prüfung sehr sorgfältig vorbereiten werden! Der Fachbereich Rechtswissenschaft unterstützt Sie dabei mit einem breiten Angebot.

"Vorbereitung auf die Pflichtfachprüfungung im Zivilrecht"

Hier finden Sie Hinweise in Gestalt einer Powerpoint-Präsentation zur Pflichtfachprüfung und den Schwerpunkten meiner Examensvorbereitungsveranstaltungen.

„Lernen auf die Pflichtfachprüfung“ – Wie und womit?

Hier finden Sie Hinweise in Fließtext auf bewährte Formen der Stofferschließung für die Pflichtfachprüfung