Digitalisierung und Recht
Die zunehmenden Möglichkeiten und Chancen, welche die Digitalisierung der Technik, der Wirtschaft und der Gesellschaft bieten, werden von nicht unerheblichen Risiken begleitet, deren Bewältigung die traditionelle Rechtswissenschaft zumindest auf die Probe stellt. Es gibt aber kein einheitliches "Recht der Digitalisierung". Vielmehr stellen sich in allen Zweigen der Rechtsordnung gleichermaßen Frage, die aus der Digitalisierung resultieren.
Vor diesem Hintergrund verfolgt der Fachbereich Rechtswissenschaft die vertiefte Forschung in diesem Bereich durch eine enge Kooperation von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus allen Teildisziplinen unter dem Aspekt der "Digitalisierung und Recht".