Studienarbeit

Die Studienarbeit erbringen Sie als studienbegleitende Prüfungsleistung in einem Prüfungsseminar gem. § 12 der Satzung über die Universitätsprüfung.

Übersicht über den organisatorischen Ablauf der Studienarbeit

I. Die Studienarbeit ist in einer als Prüfungsseminar angekündigten Seminarveranstaltung anzufertigen. Dies entnehmen Sie dem Vorlesungsverzeichnis und dieser Übersicht.

II. Die Anmeldung zum Seminar muss schriftlich über die Seminarleiterin/den Seminarleiter erfolgen. Dafür ist das Formblatt über den Antrag auf Zulassung zur Studienarbeit zu verwenden. Das Formblatt wird von Ihnen als Prüfungskandidatin bzw. Prüfungskandidat ausgefüllt. Die Seminarleiterin/der Seminarleiter bestätigt Ihnen auf dem Formblatt die Bereitschaft, zu einem darauf festgesetzten Zeitpunkt ein Thema zur Erstellung der Studienarbeit zuzuteilen. Die Seminarleitung leitet dann die Anmeldungen zum jewielgen Seminar gesammelt an das Zentralen Prüfungsamt.

III. Das Zentrale Prüfungsamt prüft das Vorliegen der übrigen Zulassungsvoraussetzungen zur Teilnahme an einem Prüfungsseminar. Wenn diese nicht erfüllt sind, setzt es die Seminarleitung davon in Kenntnis.

Dies sind im Einzelnen:

  • Zulassung im entsprechenden Schwerpunktbereich
  • bestandene Zwischenprüfung (ZEuS-Auszug)
  • 2 vollständig bestandene Übungen für Fortgeschrittene (ZEuS-Auszug)
  • noch ein Erstversuch oder ein Wiederholungsanspruch für eine Studienarbeit im Rahmen der Schwerpunktbereichsprüfung
  • bestehende Immatrikulation ohne Beurlaubung im Semester des Seminars. Eine Beurlaubung im auslaufenden Semester der vorlesungsfreien Zeit der Bearbeitung ist unschädlich.

IV. Im Übrigen teilt die Seminarleitung Ihnen an dem festgesetzten Zeitpunkt sowohl die Zulassung als auch das Thema zur Studienarbeit mit. Dafür ist dieses Formblatt über die Zulassung und Themenzuteilung zu verwenden. Ist die Seminarleitung verhindert, kann die Eröffnung des Themas der Studienarbeit durch eine mit dieser Aufgabe betraute Person vorgenommen werden. Ab Eröffnung haben Sie 6 Wochen Zeit zur Bearbeitung. EIne Verlängerung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

V. Auf diesem Formblatt wird auch der für den Abgabezeitpunkt maßgebliche Termin der Eröffnung für die Seminarleitung dokumentiert und von Ihnen bestätigt. Zum Ausschluss etwaiger Manipulationen ist unmittelbar nach Zuteilung eine Kopie dieser Mitteilung an das Zentrale Prüfungsamt zuzuleiten.

VI. Sie bearbeiten selbstständig Ihr Thema. Gegenstand der Arbeit ist eine wissenschaftliche Ausarbeitung zu einem theoretischen oder praktischen rechtlichen Problem oder Gesetzesvorhaben, keine Falllösung. Einzelheiten dazu erfhren Sie von Ihrer Seminarleitung. Fremdsprachenkenntnisse können zu Grunde gelegt werden. Die Arbeit soll 65.000 Zeichen inkl.Leerzeichen nicht überschreiten, weitere Einzelheiten zu den Formalia gibt die Seminarleitung bekannt. Bitte beachten Sie hierzu ergänzend die Hinweise des Fachbereichs zu Hausarbeiten und Studienarbeiten. Von Ihnen wird eine eigenständige geistige Arbeit unter Beachtung der wissenschaftlichen Redlichkeits- und Sorgfaltsstandards erwartet. Diese Eigenständigkeit ist am Ende der Arbeit mit Unterschrift und einer entsprechenden Erklärung schriftlich zu versichern. Spätestens zum Ende der anfänglich bekannt gemachten Bearbetungszeit (nch 6 Wochen) reichen Sie Ihre fertige Bearbeitung in gedruckter und einer elektronischen Fassung nach Festlegung der Seminarleitung im Sekretariat der Seminarleitung ein.

VII. Nach erfolgter Begutachtung Ihrer Arbeit werden Sie in das Seminar zu Vortrag und Disputation eingeladen von der Seminarleitung.

VIII. Die Studienarbeit wird einschließlich der Leistungen in der Disputation und beim Seminarvortrag mit einer einheitlichen Punktzahl gemäß § 6 UniPrO bewertet. Zwischennoten dürfen nicht verwendet werden. Die Seminarleitung erteilt hierüber ein Zeugins unter Angaben  zu Thema und Bewertung der Seminarleistung ("Seminarschein"). Dieser genügt den Anforderungen an ein für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erforderlichen Leistungsnachweis in einem Seminar sowie den Anforderungen der Promotonsordnung.

IX. Liegt die Note unter 4 Punkten, so besteht einmal eine Wiederholungsmöglichkeit in einem anderen Seminar desselben Schwerpunktbereichs, dies ist frühestens zum Folgesemester möglich. Eine Wiederholung zum Zweck der Notenverbesserung ist nicht zulässig.

X. Die Seminarleitung erstellt eine Liste mit den Themen und Noten aller Seminarteilnehmenden. Diese stellt er unmittelbar nach Festlegung der Noten dem Zentralen Prüfungsamt zu. Ihr Ergebnis wir in Ihrer Leistungsübersicht in ZEuS verbucht.

XI. Wird die Studienarbeit nicht fristgerecht abgegeben, so finden die Rücktrittsvorschriften gemäß § 14 UniPrO Anwendung. Wird ein Rücktritt nicht genehmigt, so ist die Studienarbeit nicht bestanden. Bei genehmigtem Rücktritt wegen Krankheit oder gleichsam wichtigem Grund kann eine neue Studienarbeit frühestens im darauf folgenden Semester beantragt werden. Der Rücktrittsgrund ist glaubhaft zu machen, im Falle von Kankheit ist hierfür ein ärztliches Zeugnis im Orignal, welches Auskunft über Art und Umfang der konkreten Leistungebeinträchtigungen und den Zeitraum unverzüglich beizubringen und der Rücktritt gegenüber dem Zentralen Prüfungsamt ausdrücklich zu erklären. Hierfür ist das Formular des Zentralen Prüfungsamtes zu verwenden. Die Seminarleitung ist hierüber zu informieren. Im Zweifel erkundigen Sie sich bitte bei der Fachstudienberatung.

XII. EIne Verlängerung der Bearbeitungszeit ist - vorbehaltlich etwaig gewährter Nachteilsausgleiche infolge chronischer Beeinträchtigungen - grundsätzlch ausgeschlossen. Im Falle der Verhinderung fristgerechter Abgabe steht allein der Rücktritt (XI.) zur Verfügung.

Bei weiteren Fragen zur universitären Studienarbeit wenden Sie sich bitte an Frau Mareike Kuketz, Zentrales Prüfungsamt, Tel. 88-2606, Raum C 401 oder an die Studienberatung.