Rechtswissenschaft als Nebenfach

im Rahmen eines geisteswissenschaftlichen Bachelorstudiums

Im Nebenfach erwerben Sie rechtswissenschaftliches Basiswissen. Sie lernen, geltendes Recht systematisch und begrifflich zu erfassen, auszulegen und auf konkrete Lebenssachverhalte anzuwenden. Gleichzeitig betrachten Sie die Rechtsnormen auch in ihrer geschichtlichen Entstehung und ihrer Anwendung durch die Rechtsprechung sowie ihrer Verknüpfung zu anderen Lebensbereichen.


Studienaufbau

Sie können Veranstaltungen in den Basisbereichen Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht besuchen. Verpflichtend ist je eine Prüfungsleistung in

  • Vertragsrecht I
  • sowie wahlweise in Staatsorganisationsrecht oder Grundrechte oder Strafrecht Allgemeiner Teil.

Nachdem Sie die Pflichtveranstaltungen in den Basismodulen erfolgreich absolviert haben, können Sie zwischen weiteren Veranstaltungen aus den Basisbereichen und Veranstaltungen aus mehreren Aufbaubereichen wählen. Dazu gehören z.B. Arbeits- und Sozialrecht, Wirtschaftsrecht oder Europa- und Völkerrecht. Um das Nebenfachstudium erfolgreich abzuschließen, erwerben Sie insgesamt 40 ECTS.

Lehrveranstaltungen

Sie besuchen die gleichen Lehrveranstaltungen wie Studierende des Staatsexamensstudiengangs. Wählbare Vorlesungen können Sie der Prüfungsordnung Anlage C entnehmen. Die Vorlesungszeiten sehen Sie im ZEuS unter der Rubrik Nebenfach. Ergänzend zu den Lehrveranstaltungen der Basisbereiche können Sie Arbeitsgemeinschaften besuchen, die den Lernstoff anhand praktischer Übungen und Fallbeispiele vertiefen. Zu den Arbeitsgemeinschaften müssen Sie sich über ZEuS anmelden, der Anmeldezeitraum liegt regelmäßig am Vorlesungsbeginn.

Prüfungen

Prüfungsleistungen können Sie in Form von Klausuren, Hausarbeiten oder mündlichen Prüfungen erbringen. Die Leiterin/ der Leiter einer Lehrveranstaltung legt die Prüfungsform fest und gibt sie zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt. Zu den Prüfungen müssen Sie sich über ZEuS anmelden. Die Anmeldezeiträume liegen in der Regel im Wintersemester vom 01.12. - 15.01. und im Sommersemester vom 01.05. - 15.06.

Sollten Sie von einer angemeldeten Klausur wegen Krankheit o.ä. zurücktreten müssen, so beachten Sie bitte diese Regelungen zum Prüfungsrücktritt, diese gelten analog zu den Klausuren der Orientierungs- und Zwischenprüfung im Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft.