Kriminologie für Psychologen im nichtpsychologischen Wahlpflichtfach

Hinweise zu Studium und Prüfung

Für das nichtpsyochologische Wahlpflichtfach sind die jeweils geltenden Bestimmungen der Prüfungsordnung für den B.Sc.-Studiengang Psychologie maßgeblich.

Studium

Der prüfungsrelevante Stoff wird in zwei Lehrveranstaltungen des Fachbereichs Rechtswissenschaft behandelt:

  • Kriminologie (2-std.); wird jedes 2. Semester angeboten (4 credit points)
  • Strafrecht Allgemeiner Teil (5-std.); wird jedes Semester angeboten (6 credit points)
    Die Arbeitsgemeinschaften zur Vorlesung Strafrecht Allgemeiner Teil sind für Ihr Wahlpflichtfach nicht zu besuchen; die Abschlussklausur (jedes 2. Semester) ist entsprechend vereinfacht, weshalb bei Bestehen 6 statt 10 credit points vergeben werden.

Die Vorlesungszeiten finden Sie unter Aktuelles Vorlesungsverzeichnis auf der Homepage des Fachbereichs.

 Prüfung

Den Leistungsnachweis für das Wahlpflichtfach erhalten Sie durch das Bestehen einer jeweils einstündigen Klausur der beiden Lehrveranstaltungen. Die Klausuren werden regelmäßig gegen Ende des Semesters geschrieben, in dem die Vorlesung Kriminologie stattfindet (üblicherweise zum Ende des Wintersemesters). Der Termin wird Ihnen in der Vorlesung bekannt gegeben.

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über ZEuS:

  • Kriminologie – ZEuS-Anmeldung JUR-10305 und für
  • Strafrecht Allgemeiner Teil – ZEuS-Anmeldung JUR-12115

und liegt ausschließlich in Ihrem Verantwortungsbereich. Etwaige Fragen klären Sie bitte mit Ihrer Fachstudienberatung im Fachbereich Psychologie.

Ihre Prüfungsergebnisse können Sie in ZEuS abrufen. Die Ergebnisse werden außerdem vom Fachbereich Rechtswissenschaft der zuständigen Prüfungsverwaltung im Fachbereich Psychologie übermittelt.