Mündliche Prüfung

Die die mündliche Prüfung in der Universitätsprüfung schließt das Schwerpunktstudium ab.

Sie bezieht sich auf den Prüfungsstoff der Lehreranstaltungen des gewählten Schwerpunktbereiches (§ 10 UniPrO) aus beiden Schwerpunktsemestern. Sie kann frühestens am Ende des 2. Schwerpunktsemesters abgelegt werden. Die Studienarbeit kann auch danach noch absolviert werden.

Die mündliche Prüfung wird entweder

- von einer Prüferin oder einem Prüfer sowie einer Beisitzerin oder einem Beisitzer

- zwei Prüferinnen bzw. Prüfern

abgenommen und kann je nach Festlegung der Prüfenden als Gruppenprüfung von bis zu 3 Prüfungskandidatinnen und -kandidaten oder als Einzelprüfung erfolgen.

Die mündliche Prüfung dauert etwa 20 Minuten je zu prüfender Person. Auf Anordnung der Prüferin/des Prüfers kann eine Vorbereitungszeit von bis zu 15 Minuten hinzutreten.

Es sind nur die in den Festsetzungen des Ständigen Prüfungsausschusses ausgewiesenen Hilfsmittel je Schwerpunktbereich zulässig und von den Prüfungskandidatinnen und -kandidaten selbst zu stellen. Nehmen Sie sich Schreibunterlagen für die Prüfung für Notizen mit.

Sie werden durch individuelle schriftliche Ladung an die in der Anmeldung genannte Adresse mit Terminen, Raum und Prüfenden sowie der Prüfungsform geladen, regelmäßig mindestes 14 Tage vor dem Termin. Die Prüfung findet in Präsenz an der Universität Konstanz statt.

Anmeldung zur mündlichen Schwerpunktprüfung (Antragsfrist 30.11.2023)

Auf dieser Seite können Sie sich zur mündlichen Schwerpunktprüfung anmelden. Bitte loggen Sie sich hierfür auf der Website von der Universität Konstanz (oben rechts) ein. Erst nach der Anmeldung können Sie das Anmeldeformular öffnen. Dieses finden Sie ganz unten auf dieser Seite.

Die Ameldung ist mit Anmeldeschluss verbindlich. Ein Rücktritt ist danach nur wegen Krankheit oder aus einem sonstigen wichtigen Grund zulässig und genehmigungsbedürftig. Der Rücktrittsgrund ist glaubhaft zu machen, im Falle von Kankheit ist hierfür ein ärztliches Zeugnis im Orignal, welches Auskunft über Art und Umfang der konkreten Leistungebeinträchtigungen und den Zeitraum unverzüglich beizubringen und der Rücktritt gegenüber dem Zentralen Prüfungsamt ausdrücklich zu erklären. Hierfür ist das Formular des Zentralen Prüfungsamtes zu verwenden. Die Seminarleitung ist hierüber zu informieren. Im Zweifel erkundigen Sie sich bitte bei der Fachstudienberatung.

Sollten Sie darüberhinausgehende Fragen haben, schreiben Sie bitte eine E-Mail an das Zentrale Prüfungsamt Frau Mareike Kuketz unter: Frau Kuketz

Übersicht über die zugelassenen Hilfsmittel in der mündlichen Prüfung.

Zeitliche Planung:

Die mündlichen Prüfungen sollen jeweils im Februar und im Juli stattfinden. Sie kann auch schon in der Vorlesungszeit stattfinden. Anmeldefrist für den Februar-Termin ist der 30.11. des Vorjahres, Anmeldefrist für den Juli-Termin der 31.05. desselben Jahres.

Ausschreibungen:

Mündliche Universitätsprüfung im Februar 2024

Anmeldeformular:

Antrag auf Zulassung zur mündlichen Schwerpunktbereichsprüfung (Anmeldeformular erst nach Login auf der Website sichtbar)