Übungen für Fortgeschrittene

im Strafrecht, im Zivilrecht und im Öffentlichen Recht

Die Übungen für Fortgeschrittene sind Vorlesung und Fallbesprechung in einem. Sie sollen das in den Veranstaltungen des Grundstudiums erworbene Wissen im Pflichtstoff zusammenbringen und im Rahmen des Hauptstudiums auf dem Weg zur Staatsprüfung die gesetzes- und fachübergreifende Rechtsanwendung des Pflichtstoffs auf fortgeschrittenem Niveau in allen drei Fachsäulen schulen und prüfen.

Jede Übung wird in jedem Semester angeboten. Empfohlen wird eine Belegung der Übungen gemäß Studienplan wie folgt:

Strafrecht: 4. Semester

Zivilrecht: 5. Semester

Öffentliches Recht: 6. Semester

Eine Anmeldung zur Teilnahme oder bestimmte Studienleistungen sind nicht erforderlich; entsprechende Vorkenntnisse in der jeweiligen Fachsäule werden aber nachdrücklich empfohlen, da der Prüfungsstoff sich auf den gesamten nach § 8 JAPrO für die Fachsäule zulässigen Prüfungsstoff erstreckt.

Zwei Übungen müssen für die Erbringung der Studienarbeit im Schwerpunktstudium bestanden sein.

Zu jeder Übung werden während des Semesters zwei dreistündige Klausuren angeboten, wovon eine bestanden werden muss. Zusätzlich muss gemäß § 17 UniPrO eine Hausarbeit zur Übung bestanden werden, diese wird in der vorlesungsfreien Zeit vor der Übung zur Bearbeitung ausgegeben. Klausur und Hausarbeit müssen in maximal 2 unmittelbar aufeinanderfolgenden Semestern bestanden werden, können abgesehen davon aber beliebig wiederholt werden.

Die Hausarbeit zählt gemäß § 17 Abs. 1 UniPrO sowohl zum Semester der Übung (also unmittelbar nach der vorlesungsfreien Zeit, in der sie bearbeitet wurde), als auch zum Semester davor. Sie müssen dies weder wählen, noch im Vorfeld erklären. Für die Rückanrechnung melden Sie sich bitte bei der Prüfungsverwaltung, sollte Ihre Übung nicht unmittelbar von ZEuS als bestanden ausgewiesen werden. Beurlaubungen unterbrechen das Erfordernis der zeitlich unmittelbar aufeinanderfolgenden Semester grundsätzlich nicht.