Zulassung zum Schwerpunktstudium

Zum Schwerpunktstudium müssen Sie zugelassen werden. Das Zulassungsverfahren ist erforderlich, um keinen der Schwerpunktbereiche zu überlasten und Ihnen einen Platz in einem der Prüfungsseminare ermöglichen zu können.

Die Antragsfrist endet zum Wintersemester jeweils am 30.09. und zum Sommersemester am 31.03. jedes Jahres.

Umsetzung des Antragsverfahrens ab SS 2021

Die vollständig ausgefüllten Antragsformulare (ggf. mit Abmeldungserklärungen von bisherigen Zulassungen oder Leistungsnachweisen nach Hochschulwechsel) sind ausschließlich digital ausgefüllt (im pdf-Format, Bitte im folgenden Format benennen: „SP_[Matrikel-Nr.].pdf“, Matrikel-Nr. ohne „01/“, ohne Klammern) per Mail an dekanat.jura@uni-konstanz.de mit dem Betreff  "Schwerpunktzulassung" zu senden. Es erfolgt eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Dies ist noch keine Zulassung. Die Zulassungsentscheidung erfolgt nach Antragsschluss, aber noch vor Vorlesungsbeginn und wird an die universitäre E-Mail verschickt."

Erläuterungen und Formulare

Erläuterungen zum Zulassungsverfahren für das Schwerpunktstudium

 

1. Wer das Schwerpunktstudium (Vorlesungen und Prüfungen) aufnehmen will, muss das Zulassungsverfahren durchlaufen. Eine Anmeldung ist frühestens am Ende des 4. Fachsemesters möglich.

 

2. Der Antrag erfolgt auf dem amtlichen Formular, der auf der Homepage des Fachbereichs unter dem Gliederungspunkt „Schwerpunktstudium“ erhältlich ist. Der Antrag ist per E-Mail an dekanat.jura@uni-konstanz.de mit dem Betreff „Schwerpunktzulassung“ bis zum 31.03.2024 (es zählt der Eingang beim Fachbereich) einzureichen. Bitte benennen Sie Ihr Formular nach folgendem Schema: „SP_[Ihre Matrikel-Nr.].pdf“ (ohne führende „01/“).

Das Formular ist ausschließlich maschinenschriftlich digital auszufüllen und einzusenden.

Hinweis: Dazu ist das Formular in einem pdf-Reader zu öffnen, die bloße Vorschaufunktion im Browser mit handschriftlicher Kommentierung auf dem Dokument genügt nicht.

 

3. Es können bis zu drei Schwerpunktbereiche in priorisierter Reihenfolge angegeben werden.

Für die Auswahlentscheidung ist der Erstwunsch maßgeblich. Zweit- und Drittwünsche können im jeweiligen Schwerpunktbereich nur berücksichtigt werden, wenn nach Berücksichtigung aller Erstwünsche noch Plätze frei sind.
Bei zu großer Nachfrage entscheidet die nach § 8a Abs. 4 und 5 UniPrO errechnete Note.

 

4. Voraussetzung für die Zulassung ist die bestandene Zwischenprüfung.

Die Abschlussklausuren des aktuellen Semesters werden automatisch berücksichtigt.
Sollte die Zwischenprüfungshausarbeit noch ausstehen, ist eine Zulassung allenfalls im Nachrückverfahren (s. 6.) möglich. Hierfür ist ebenfalls fristgerecht (s. 2.) der Antrag auf Zulassung zum Schwerpunktstudium zu stellen.
Sollten Sie die Zwischenprüfung nicht in Konstanz abgelegt haben, bitten wir um einen Nachweis über das Bestehen der Zwischenprüfung und über die Bewertung der Einzelleistungen als Scan zugleich mit dem Antrag.

 

5. Die Mitteilung über die Zulassungsentscheidung erhalten Sie nach Bewerbungsschluss per E-Mail an Ihre Universitäts-E-Mail. Im Falle der Zulassung ist diese verbindlich bis zur schriftlichen Abmeldung von diesem Schwerpunktbereich.

In diesem Falle ist eine erneute Zulassung frühestens zum nächsten Zulassungstermin nach erneutem Durchlaufen des Zulassungsverfahrens möglich.
Die mündliche Prüfung ist frühestens am Ende des 2. Fachsemesters in demselben Schwerpunktbereich, in dem die Zulassung bestand, möglich.

Die Prüfungsleistungen in der Universitätsprüfung müssen in ein und demselben Schwerpunktbereich erbracht werden. Ein Wechsel des Schwerpunktbereichs ist nach Erbringung der ersten Prüfungsleistung nicht mehr möglich.

 

6. Bei erfolgloser Bewerbung kann an einer zweiten Auswahlrunde (Nachrückverfahren) teilgenommen werden, in der die noch freien Plätze vergeben werden.

Dann können alle verbleibenden Schwerpunktbereiche in Form einer Rangliste angegeben werden.

 

 

Festgesetzte Zulassungszahlen zu den Schwerpunktbereichen

Der Ständige Prüfungsausschuss hat nach § 8a Abs. 9 UniPrO folgende

Zulassungszahlen für das Sommersemester 2024

​​​​​​​festgesetzt:

SP1: Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht   -   10 Plätze 

SP2: Arbeits- und Sozialrecht   -   14 Plätze 

SP3: Europäisches und Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht in der Rechtspraxis   -   18 Plätze

SP4: Umwelt- und Planungsrecht sowie öffentliches Wirtschaftsrecht   -   18 Plätze

SP5: Strafrechtspflege: Wirtschaftsstrafrecht, Kriminologie, Europäisierung und Praxis   -   10 Plätze 

SP6: Personen- und Unternehmenssteuerrecht   -   7 Plätze

SP7: Internationales und Europäisches Recht   -   19 Plätze

SP8: Unternehmen und Finanzierung   -   10 Plätze 

Antrag auf Zulassung zum Schwerpunktstudium

Die Antragsfrist endet zum Wintersemester jeweils am 30.09. und zum Sommersemester am 31.03. jedes Jahres.  Bitte füllen Sie den Antrag (Download rechts) am PC aus.

Abmeldung vom gewählten Schwerpunktbereich

Wenn Sie zu einem Schwerpunktbereich zugelassen wurden und feststellen, Sie möchten den Schwerpunktbereich wechseln, dann müssen Sie sich vom zugelassenen Schwerpunktbereich abmelden und das Zulassungsverfahren erneut durchlaufen.

Antragsformular zur Abmeldung von einem Schwerpunktbereich