Zulassung zum Schwerpunktstudium

Zum Schwerpunktstudium müssen Sie zugelassen werden. Das Zulassungsverfahren ist erforderlich, um keinen der Schwerpunktbereiche zu überlasten und Ihnen einen Platz in einem der Prüfungsseminare ermöglichen zu können.

Die Antragsfrist endet zum Wintersemester jeweils am 30.09. und zum Sommersemester am 31.03. jedes Jahres.

ACHTUNG: Das Zulassungsverfahren findet ab WS 2024/25 vollständig über ein elektronisches Formular statt. Erläuterungen finden Sie unten.

Erläuterungen und Formulare

Erläuterungen zum Zulassungsverfahren

1. Wer das Schwerpunktstudium (Vorlesungen und Prüfungen) aufnehmen will, muss das Zulassungsverfahren durchlaufen. Eine Anmeldung ist frühestens am Ende des 4. Fachsemesters und nur mit (spätestens am Ende dieses Semesters) bestandener Zwischenprüfung möglich.

Die Abschlussklausuren des aktuellen Semesters werden automatisch berücksichtigt. Eine Zuteilung erfolgt erst nach Eingang aller Noten.

Sollte die Zwischenprüfungshausarbeit noch ausstehen, ist eine Zulassung allenfalls im Nachrückverfahren (s. 5.) möglich. Hierfür ist ebenfalls fristgerecht der Antrag auf Zulassung zum Schwerpunktstudium zu stellen.

2. Ab Wintersemester 2024/25 erfolgt der Antrag vollständig über das elektronische Formular, das auf der Homepage des Fachbereichs unter dem Gliederungspunkt „Schwerpunktstudium>> „Zulassung“ erhältlich ist. Der Antrag ist bis zum 30.09.2024 vollständig einzureichen.

Die Formularseite ist erst nach Login mit Ihren Uni-Mail-Daten auf der Homepage sichtbar. Ihr Name und Ihre E-Mail-Adresse werden hieraus automatisiert übernommen. Die Matrikel-Nr. ist OHNE die führende „01/“ und ohne eventuelle Buchstaben am Ende einzugeben und sollte im Regelfall 7 Stellen umfassen.

Se müssen aus einem Dropdownmenü auswählen, wie Ihr Zwischenprüfungsstatus ist.

Sie erhalten am Ende eine Übersichtsseite über alle eingegebenen Daten. Bitte prüfen Sie diese vor endgültigem Absenden. Sie müssen per Recaptcha verifizieren, dass Sie ein Mensch sind, und am Ende versichern, dass Sie nur für sich selbst die Anmeldung einreichen und die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis genommen haben.

3. Es können bis zu drei Schwerpunktbereiche angegeben werden. Für die Auswahlentscheidung ist der Erstwunsch maßgeblich. Zweit- und Drittwünsche können im jeweiligen Schwerpunktbereich nur berücksichtigt werden, wenn nach Berücksichtigung aller Erstwünsche noch Plätze frei sind.

4. Bei zu großer Nachfrage entscheidet die nach § 8a Abs. 4 und 5 UniPrO errechnete gewichtete Durchschnittsnote: Es werden die 4 besten zivilrechtlichen, die besten 3 öffentlich-rechtlichen und die besten 2 strafrechtlichen Klausuren der Zwischenprüfung sowie die doppelt gewichtete Zwischenprüfungshausarbeit addiert und durch 11 geteilt.

Sollten Sie die Zwischenprüfung nicht in Konstanz abgelegt haben, bitten wir um einen Nachweis über das Bestehen der Zwischenprüfung und über die Bewertung der Einzelleistungen als Scan (pdf) an beratung.jura@uni-konstanz.de zu schicken.

5. Im Falle der Zulassung ist diese verbindlich bis zur formularmäßigen Abmeldung von diesem Schwerpunktbereich. Die Abmeldung ist im selben Formular wie die Anmeldung möglich. Unter dem Semester bitten wir von Abmeldungen abzusehen.

Die Prüfungsleistungen in der Universitätsprüfung müssen in ein und demselben Schwerpunktbereich erbracht werden. Ein Wechsel des Schwerpunktbereichs ist nach Erbringung der ersten Prüfungsleistung nicht mehr möglich. Die mündliche Prüfung ist frühestens am Ende des 2. Fachsemesters in demselben Schwerpunktbereich, in dem die Zulassung bestand, möglich.

6. Bei erfolgloser Bewerbung kann an einer zweiten Auswahlrunde teilgenommen werden, in der die noch freien Plätze vergeben werden. Dann können alle verbleibenden Schwerpunktbereiche in Form einer Rangliste angegeben werden.

Festgesetzte Zulassungszahlen zu den Schwerpunktbereichen

7. Der Ständige Prüfungsausschuss hat nach § 8a Abs. 9 UniPrO folgende Zulassungszahlen für das Wintersemester 2024/25 festgesetzt.

SP 1: Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht                               21 Plätze

SP 2: Arbeits- und Sozialrecht                                                          21 Plätze      

SP 3: Europäisches und Internationales Privat- und

         Zivilverfahrensrecht in der Rechtspraxis                               21 Plätze

SP 4: Umwelt- und Planungsrecht sowie öffentliches

         Wirtschaftsrecht                                                                             21 Plätze

SP 5: Strafrechtspflege: Wirtschaftsstrafrecht, Kriminologie,

         Europäisierung und Praxis                                                         31 Plätze

SP 6: Personen- und Unternehmenssteuerrecht                            21 Plätze

SP 7 Internationales und Europäisches Recht                                21 Plätze

SP 8: Unternehmen und Finanzierung                                               21 Plätze

Antrag auf Zulassung zum Schwerpunktstudium

Die Antragsfrist endet zum Wintersemester jeweils am 30.09. und zum Sommersemester am 31.03. jedes Jahres.  Der Antrag ist über das elektronische Formular zu stellen.

Abmeldung vom gewählten Schwerpunktbereich

Wenn Sie zu einem Schwerpunktbereich zugelassen wurden und feststellen, Sie möchten den Schwerpunktbereich wechseln, dann müssen Sie sich vom zugelassenen Schwerpunktbereich abmelden und das Zulassungsverfahren erneut durchlaufen.

Die Abmeldung erfolgt zugleich imselben Formular wie die erneute Anmeldung.

Wenn Sie bereits Prüfungsleistungen in Ihrem zugelassenen Schwerpunktbereich erbracht haben (auch ncht bestanden!), ist eine Abmeldung NICHT möglich.