Mittwoch 10.00-11.45 Uhr, Raum C423 - Schwerpunktbereich Nr. 7

Beschreibung

Die Vorlesung betrifft die vertiefte Beschäftigung mit dem Grenzübertritt von Personen in der Europäischen Union. Ausgangspunkt sind die Rechte aufgrund der Unionsbürgerschaft, die exemplarisch den Wandel der EU-Integration vom Binnenmarkt zur politischen Union verdeutlichen. Darüber hinaus betreffen völkerrechtliche Assoziierungsverträge und die Migrationsgesetzgebung die Rechtsstellung von Drittstaatsangehörigen – mit spannenden Wechselwirkungen zum internationalen Menschenrechtsschutz. Anhand der Freizügigkeitsrichtlinie 2004/38/EG lernen die Studierenden exemplarisch den Aufbau und Struktur des europäischen Sekundärrechts kennen, dessen Inhalt heutzutage die Rechtspraxis in nahezu allen Rechtsgebieten prägt. Durch die Behandlung ausgewählter Rechtsfragen wird die Fähigkeit zur ebenenübergreifenden Lösung von konkreten Rechtsproblemen vermittelt. Die Vorlesung richtet sich an Studierende des Schwerpunktbereichs Nr. 7; fortgeschrittene Erasmus- und LL.M.-Studierende können nach Rücksprache teilnehmen, soweit sie bereits über vertiefte Grundkenntnisse im Europarecht verfügen (in diesem Fall erfolgt eine mündliche Prüfung).

Übersicht über Verlauf und Inhalt der Vorlesung: Download.

Arbeitnehmerfreizügigkeit

Grundlagen- und Vertiefungsliteratur

T. Oppermann/C.D. Classen/M. Nettesheim, Europarecht (9. Aufl. 2021), § 27.

R. Bieber/A. Epiney/M. Haag/M. Kotzur, Die Europäische Union. Europarecht und Politik (14. Aufl. 2021), § 12.

W. Schroeder, Grundkurs Europarecht (8. Aufl. 2024), § 14.VIII.

C. Herrmann/W. Michl, Examens-Repetitorium Europarecht (8. Aufl. 2022), Rn. 172-182 (kurz).

Gesetzgebung

Verordnung (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5.4.2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union (ABl. 2011 L 141/1): Arbeitsuche und Gleichbehandlung von Wanderarbeitnehmern.

Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.4.2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (ABl. 2004 L 166/1): internationales, koordinierendes Sozialrecht zwischen den Mitgliedstaaten.

Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. 2005 L 255/22).

Materialien

Neuigkeiten, Hintergrundinformationen und Dokumentsammlung zur Anerkennung von Berufsqualifikationen und zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme.

Rechtsprechung

Zusammenfassung zentraler EuGH-Urteile auf der Kommissionshomepage (auf Englisch).

EuGH, Royal Antwerp Football Club, C-680/21, EU:C:2023:1010. WWW. EN.

Folien – Teil 1: Download

Folien – Teil 2: Download (folgt in Kürze).