FAQ zum Studienbeginn

Was erwartet Sie?

Ziel des Studiums ist der Abschluss „1. Juristische Prüfung“. Diese ermöglicht den Zugang zum juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat), und jenes den Zugang zur 2. Juristischen Staatsprüfung, womit Sie Zugang zu den klassischen juristischen Berufen erhalten.

Die 1. Juristische Prüfung besteht aus zwei Teilen: Der Staatsprüfung, welche zentral vom Landesjustizprüfungsamt abgenommen wird und den gesamten Pflichtstoff erfasst, sowie die Universitätsprüfung, die von den einzelnen Fakultäten als Abschluss des sog. Schwerpunktstudiums abgenommen wird.

Im Laufe des Studiums werden Sie sich den gesamten Pflichtstoff aneignen, einen Überblick über die Rechtsordnung erhalten und selbstständig juristisches Arbeiten erlernen.

Bis zum 4. Semester erwarten Sie einzelne Lehrveranstaltungen, die den Pflichtstoff in den Grundzügen abdecken sollen. Diese sind zwingend bestimmten Fachsemestern zugeordnet. Um Ihnen, aber auch der Universität eine Entscheidungsgrundlage dafür zu geben, ob Ihr Studienfortschritt dabei den Anforderungen für ein ordentliches Studium und die Zulassung zur Staatsprüfung erwarten lässt, sind nach dem 2. Semester die Orientierungsprüfung und nach dem 4. Semester die Zwischenprüfung zu bestehen. Diese bestehen aus verpflichtenden Semesterabschlussklausuren, sowie einer Zwischenprüfungshausarbeit. Einzelheiten dazu finden Sie hier.

Anschließend müssen Sie sich entscheiden: Sie können unmittelbar auf die Staatsprüfung zuarbeiten und die dafür erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen erbringen (dann absolvieren Sie das Schwerpunktstudium nach der Staatsprüfung), oder Sie schließen das Schwerpunktstudium oder/und Auslandsstudium direkt an die Zwischenprüfung an.

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Staatsprüfung erbringen Sie studienbegleitend, sie sind an kein Fachsemester gebunden. Einzelheiten dazu finden Sie hier.

Im Schwerpunktstudium beschäftigen Sie sich in 2-3 Semestern vertieft wissenschaftlich mit einem bestimmten Teilrechtsgebiet. Dieses wird mit der Universitätsprüfung abgeschlossen. Einzelheiten dazu finden Sie hier.

Rechtliche Grundlagen Ihres Studiums

Der Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft wird durch ein verschränktes System aus Bundesgesetzen, Landesrechtsverordnungen und lokalen Satzungen (Prüfungsordnungen) der jeweiligen Universität bestimmt.

Für Sie einschlägig im Prüfungsrecht sind in absteigender Rangfolge:

  • Deutsches Richtergesetz (DRiG), insb. die §§ 5-6
  • Justizausbildungsgesetz Baden-Württemberg (JAG), dort insb. §§ 9, 10
  • Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg (LHG)
  • Justizausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPrO) – insb. für die Abschlussprüfung und das Referendariat
  • Universitätsprüfungsordnung der Universität Konstanz (UniPrO) zum Schwerpunktstudium und Einzelheiten zu den Zulassungsvoraussetzungen für die Staatsprüfung
  • Zwischenprüfungsordnung (ZwiPrO) der Universität Konstanz zu Zwischenprüfung und Orientierungsprüfung

Die Förderung Ihres Studiums richtet sich nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG).

Ihr Studium selbst richten Sie an den Vorgaben dieser Prüfungsordnungen aus. Zur Unterstützung hat der Fachbereichsrat einen sog. Studienplan beschlossen, der einen idealen Studienverlauf bei durchschnittlichen Voraussetzungen und ohne negative Einflüsse abbildet. Er hat Empfehlungscharakter und soll Ihnen eine optimale Erfüllung der Anforderungen der Prüfungsordnungen ermöglichen. Das Vorlesungsangebot ist hieran ausgerichtet. Diesen finden Sie hier.

Wer sind Ihre Ansprechpersonen?

Erste Anlaufstelle für Ihre Lehrveranstaltungen sind die jeweiligen Dozierenden.

Das weitere Beratungsangebot finden Sie hier.

Für AGs, Schwerpunktstudium und prüfungsrechtliche Beratung wenden Sie sich bitte bei Unklarheiten frühzeitig an unsere Fachstudienberatung beratung.jura@uni.kn.

Vorlesungsverzeichnis

Eine zusammenfassende Version im aktuellen Planungsstand findet sich zum Download als pdf auf der Fachbereichshomepage. Grundsätzlich wird das Vorlesungsangebot stets aktualisiert auf den Zentralen Einschreibungs- und Studienportal ZEuS abgebildet. Hier sind auch Ihre Prüfungsergebnisse einsehbar, Ihre Anmeldungen zu Prüfungen, Ihre Belegungen und Bescheinigungen zu Studium. Einzelheiten entnehmen Sie jeweils den Homepages der Dozierenden.

In Ihrem Studium werden Ihnen in verschiedenen Vorlesungen auf wissenschaftlichem Niveau das Fachwissen und die juristische Methodik durch Professor/innen und anderes wissenschaftlich und fachlich geschultes Personal vermittelt. Das soll Ihnen die Grundlage für Ihr Studium bilden. Essentiell ist aber, dass Sie selbstständig mit den für Sie geeigneten Lernmethoden sich das jeweilige Fachgebiet erarbeiten und sich so nach und nach den erforderlichen Wissensschatz und die Methodik für die Prüfungen aneignen: Fernziel die Staatsprüfung.

Ergänzt werden die Vorlesungen des Grundstudiums durch sog. Arbeitsgemeinschaften, in denen Sie in Kleingruppen die Fallbearbeitung im direkten Gespräch üben und lernen.

Was müssen Sie zu Beginn erledigen?

Als Studierende erhalten Sie einen universitären Mail-Account, der zugleich Zugriff auf die meisten Systeme der Universität und der Bibliothek ermöglicht. Hierüber kommuniziert die Universität auch mit amtlichen Mitteilungen, halten Sie den Account also erreichbar und nutzen Sie diesen für Ihre Studienzwecke.

Wenn dieser aktiv ist, können Sie damit:

  • E-Mails senden und empfangen über sogo.uni.kn oder über Ihren eigenen Mailclient
  • Die Bibliotheksservices nutzen
  • Sich auf den Plattformen ZEuS und ILIAS einloggen und die Dienste nutzen

Sie müssen den Emailaccount zu Beginn einmalig aktivieren. Sollte das KIM oder das SSZ Sie nicht bereits informiert haben, erkundigen Sie sich bitte beim KIM per Mail an support@uni.kn.

Sollten Sie Förderung nach dem BAFöG in Betracht ziehen, informieren Sie sich frühzeitig bei Seezeit Studierendenwerk als zuständigem BAFöG-Amt für Studierende der Universität Konstanz unter bafoeg@uni.knGerade für das Onlinesemester erforderlich ist eine stabile Internetverbindung und möglich ein Device mit ausreichem großem Bildschirm, sowie wenigstens Tonaufnahme.

Bücher

Besorgen Sie sich die Gesetzestexte zu Ihren Vorlesungen. Für das 1. Fachsemester genügen Gesetzessammlungen, die das BGB, das StGB sowie das GG nebst BVerfGG umfassen. Dies ist zum Beispiel gegeben mit den sog. „Gesetzestexten im dtv“ BGB, StGB sowie ÖffR des Beck-Verlags/dtv Verlags, oder den Sammlungen des Nomos Verlags (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht), den Sammlungen des C.F.Müller Verlags oder des juris Verlags. Die umfangreicheren Loseblattsammlungen Schönfelder und Sartorius des C.H.Beck Verlags sind für das 1. Fachsemester nicht erforderlich, wenn auch zulässig.

Beziehen können Sie diese vorzugsweise in den lokalen Buchhandlungen der Stadt Konstanz: Konstanzer Bücherschiff, Osiandersche Buchhandlung und Homburger & Hepp. Diese bieten auch einen Online-Shop und Versand an.

Das gilt auch für Ihre Lehrbücher. Welche Lehrbücher sich empfehlen, werden Ihnen Ihre Dozierenden in den Vorlesungen und den AGs mitteilen. Vieles hiervon ist auch über die Bibliothek der Universität für Sie kostenfrei digital verfügbar. Sobald eine Ausleihe wieder möglich ist, können Sie natürlich auch aus dem Printbestand der Bibliothek Bücher beziehen.

Vorlesungsmaterialien

Die zentrale Plattform der Universität zur Bereitstellung von Vorlesungsmaterialen ist ILIAS. Treten Sie entsprechend den Anweisungen auf den Homepages der Dozierenden dem entsprechenden Kurs im Semester bei, dann erhalten Sie Zugriff darauf. Erforderlich ist in jedem Fall die Anmeldung mit Ihren Uni-Mail-Daten.

Anmeldungen und Belegungen von Veranstaltungen

Normalerweise ist eine Anmeldung zur Vorlesungen im Jurastudium nicht vorgesehen. Im WS 2021/22 wird wegen des technischen Bedarfs und der infektionsschutzkonformen Auslastung der Hörsäle eine Anmeldung über ZEuS erwartet. Zusätzlich können Dozierende eigene ergänzende Anmeldeverfahren wählen, um den Zugriff auf ihr Online-Vorlesungsangebot zu ermöglichen. Dies erfahren Sie auf der Homepage der jeweiligen Dozierenden.

Für alle Vorlesungen ist die Teilnahme nicht begrenzt, sodass eine Sofortzulassung bei Anmeldung erfolgt. Sie können sich auch jederzeit im Semester wieder abmelden.

Die Arbeitsgemeinschaften sind zulassungsbegrenzt, hier besteht keine freie Teilnahme.

Wie Sie sich bei ZEuS für Vorlesungen anmelden können, entnehmen Sie bitte dem ZEuS-Wiki unter zeus-wiki.uni.kn Spezielle Kurzzusammenfassungen finden sich hier auf der rechten Seite zu Download.

Wichtig: Diese Anmeldung betrifft nicht die Abschlussprüfungen, sondern nur die Teilnahme an den Vorlesungen.

Für die Arbeitsgemeinschaften wird ein gesondertes Anmeldeverfahren in der Einführungswoche und der ersten Vorlesungswoche durchgeführt. Einzelheiten finden Sie hier.

Anmeldung zu Prüfungen

Für die Abschlussklausuren in der Orientierungs- und in der Zwischenprüfung sind Sie jeweils automatisch pflichtangemeldet in dem Semester, welchem die Vorlesung nach § 4 ZwiPrO zugeordnet ist. Eine gesonderte Anmeldung, aber auch Abmeldung ist nicht möglich.

Im Falle von Krankheit oder Unfall können Sie mit ärztlichem Attest von Prüfungen zurücktreten und diese zum nächstmöglichen Zeitpunkt, zu dem die Klausur wieder angeboten wird, auf Antrag nachholen.

Für Nachholungs- und Wiederholungsklausuren in kommenden Semestern ist ein gesondertes Antragsverfahren vorgesehen, welches nicht über ZEuS, sondern analog läuft. Details dazu finden Sie hier.

Für die Grundlagenfächer ist eine Anmeldung über ZEuS zur Prüfung vorgesehen. Denken Sie daran, diese rechtzeitig vorzunehmen, unabhängig davon, ob Sie sich für die Vorlesung angemeldet haben. Die Anmeldung läuft ähnlich wie bei den Vorlesungen. Die Frist hierfür läuft vom 01.12. – 15.01. im Wintersemester und vom 01.05. – 15.06. im Sommersemester. Sie benötigen für die Prüfungsanmeldung eine TAN-Liste. Bitte generieren Sie diese rechtzeitig und bewahren diese auf, da diese auch in Zukunft verwendet werden kann. Eine Anleitung dazu finden Sie unter zeus-wiki.uni-konstanz.de

Alle Ihre Prüfungen beginnen auf die Prüfungsnummer „135-“. Veranstaltungen, die auch fachfremden Studierenden offenstehen, weisen unter Umständen daneben Prüfungen beginnend auf „JUR-“ aus. Hierauf melden Sie sich bitte nicht an!

Ihr Stundenplan im 1. Fachsemester

Vorlesungsbeginn ist der 11.04.2023.

1. Pflichtvorlesungen in der Orientierungs- und Zwischenprüfung:

  • Vertragsrecht I, Prof. Dr. Benedikt Strobel
  • Deliktsrecht, RiLG Dr. Bernhard Locher
  • Strafrecht Allgemeiner Teil, Prof. Dr. Hans Theile
  • Grundrechte, Prof. Dr. Judith Froese

Zu den Vorlesungen (bis auf Deliktsrecht) werden jeweils Arbeitsgemeinschaften angeboten, zu denen Sie sich anmelden müssen, wenn Sie daran teilnehmen wollen. Die Details entnehmen Sie bitte der Homepage. Diese beginnen in der Woche ab dem 24.04.2023 und werden vollpräsent angeboten. In den Arbeitsgemeinschaften wird für die angemeldeten und teilnehmenden Studierenden eine Probeklausur angeboten.

2. Fakultative Grundlagenfächer (ab dem 1. Fachsemester)

  • Allgemeine Staatslehre, Prof. Dr. Marten Breuer
  • Rechtstheorie, PD Dr. David Kuch
  • Europäische Verfassungsgeschichte, Prof. Dr. Benedikt Strobel
  • Rechtsvergleichung im Zivilrecht, Prof. Dr. Astrid Stadler
  • Methodenlehre, Dr. Adrian Hemler

Aus diesen Fächern können Sie auswählen. Sie müssen diese nicht bereits im 1. Semester belegen. Im Sommer- und Wintersemester werden unterschiedliche Grundlagenfächer angeboten.

3. Weitere fakultative Veranstaltungen

Recht und Digitalisierung, Vorlesung und Schlüsselqualifikation im Rahmen des ADILT (studienbegleitendes Zertifikatprogramm zum Nachweis vertiefter Kenntnisse im Bereich der Digitalisierung). Details siehe Homepage des ADILT

Abschlussprüfungen

Die Abschlussprüfungen bestehen in 2-stündigen Klausuren am Ende der Vorlesungszeit (max. die ersten 3 Wochen der vorlesungsfreien Zeit). Der Terminplan wird auf der Homepage ausgewiesen.

Mit den Abschlussklausuren Vertragsrecht I, Strafrecht Allgemeiner Teil und Grundrechte bestehen Sie die Orientierungsprüfung. Deliktsrecht kann ebenfalls in der Orientierungsprüfung gewertet werden. Diese Klausuren zählen zugleich in die Zwischenprüfung. Aus dem 1. Semester zählt nur Deliktsrecht oder Vertragsrecht I in die Zwischenprüfung.

Weitere Einzelheiten finden Sie hier.

Nutzung der digitalen Angebote der Bibliothek

Das KIM bietet eine Päsentation als Screencast auf der KIM-Seite mit fachspezifischen Informationen für die Rechtswissenschaften