Zulassungsvoraussetzungen
Juristischer Abschluss im Ausland
Voraussetzung für die Zulassung zum Magisterstudium ist ein Abschluss eines juristischen Studiums an einer wissenschaftlichen Hochschule außerhalb Deutschlands, welcher nach Art und Dauer dem deutschen Rechtsstudium gleichwertig ist. In der Regel ist das Erfordernis bei einem vierjährigen Bachelor- oder einem Masterstudium erfüllt, welches Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht umfasst und einen vergleichbaren Umfang von rechtsdogmatischen Lehrveranstaltungen beinhaltet.
Kenntnis der deutschen Sprache
Die Unterrichtsprache des Magisterstudiums ist Deutsch. Daher ist ein Nachweis über die Sprachkenntnisse erforderlich. Folgende Nachweise werden akzeptiert:
- DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) Stufe 2
- TestDaF (Test Deutsch als Fremdsprache) mit Stufe 4 in allen vier Bereichen
- telc Deutsch C1 Hochschule
- Goethe-Zertifikat C1
Falls Sie bereits ein Erasmus-Studium an der Universität Konstanz absolviert haben, können Sie vom Sprachnachweis befreit werden, wenn Sie während dieser Zeit Prüfungen in deutscher Sprache erfolgreich abgelegt haben.Das Abschlusszeugnis und der Sprachnachweis müssen im Original oder in beglaubigter Kopie mit der Bewerbung eingereicht werden.