Studienverlauf

Das Magisterstudium dauert in der Regel, einschließlich der Magisterprüfung, drei Semester. In den ersten beiden Semestern nehmen Sie an Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 20 Semesterwochenstunden teil, welche sich gleichmäßig auf beide Semester verteilen sollen. Eine Semesterwochenstunde entspricht 45 Minuten. Aus dem Vorlesungsverzeichnis ergibt sich, wie viele Semesterwochenstunden die Lehrveranstaltungen jeweils umfassen (abgekürzt mit "st").


Ein Beispiel: 
Vertragsrecht I, 4st/12 p
Diese Veranstaltung umfasst 4 Semesterwochenstunden (4st). Die Angabe 12p (12ECTS-Credits) ist für das Magisterstudium nicht relevant.
 

Es müssen mindestens eine Grundvorlesung im Zivilrecht und eine Grundvorlesung im Öffentlichen Recht besucht werden, welche jeweils 4 Semesterwochenstunden umfassen. Hierzu zählen folgende Vorlesungen:

  • Zivilrecht: Vertragsrecht I, Vertragsrecht II
  • Öffentliches Recht: Grundrechte, Staatsorganisationsrecht

Die übrigen 12 Semesterwochenstunden können frei gewählt werden. Aus dem speziellen Angebot für internationale Studierende (im Vorlesungsverzeichnis unter "J") können maximal 2 Semesterwochenstunden angerechnet werden.

Die vergleichbaren Veranstaltungen, die Sie bereits während Ihres Erasmus-Studiums an der Universität Konstanz erfolgreich absolviert haben, können Sie sich anrechnen lassen. Falls Sie während dieser Zeit Lehrveranstaltungen im Umfang von 20 Semesterwochenstunden inklusive der erforderlichen Grundvorlesungen erfolgreich absolviert haben, können Sie direkt zu Beginn des Studiums einen Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung stellen. 

Magisterprüfung

Während Ihres Magisterstudiums (in der Regel im zweiten Semester) suchen Sie sich unter den Professoren des Fachbereichs einen Betreuer, welcher Sie bei der Suche eines geeigneten Themas für Ihre Masterarbeit unterstützt. Wir helfen Ihnen dabei, einen Betreuer zu finden, dessen Forschungsschwerpunkt sich mit Ihren Interessen deckt.

Am Ende des Vorlesungszeitraums des zweiten Semesters beantragen Sie die Zulassung zur Magisterprüfung mit dem Nachweis von besuchten Lehrveranstaltungen im Umfang von 20 Semesterwochenstunden, der Angabe Ihres Betreuers und des Themas Ihrer Arbeit. Die Magisterprüfung besteht aus einer Magisterarbeit mit einer Bearbeitungszeit von 3 Monaten und einer mündlichen Prüfung über 30 Minuten.

Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung.