Wintersemester mit Präsenz- und Hybridveranstaltungen

Voraussetzungen für Präsenz- und Hybridveranstaltungen geschaffen!

Sie haben den universitären Bekanntmachungen entnommen, dass auf das digitale Sommersemester ein hybrides Wintersemester folgen soll. Abstandsregelungen, Pandemiebelegungspläne und Reinigungsphasen bereiten uns allerdings ganz erhebliche Raumprobleme.

Ganz besonders freut mich, dass die Vorlesung Kartellrecht nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge in Präsenz stattfinden kann, weil auf Präsenzveranstaltungen für fortgeschrittene Studierende nach der Priorisierung von Universität und Fachbereich eher zugunsten von Präsenzveranstaltungen für Studienanfänger und Studierende in der Examensvorbereitung verzichtet werden sollte. In  A 701 sollten wir genügend Platz haben, um die Veranstaltung auch in Präsenz sicher durchführen zu können.

Das Examinatorium im Zivilrecht hat zwar ebenfalls einen Raum erhalten, der allerdings voraussichtlich nicht ausreicht, um alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufzunehmen. Die Veranstaltung wird daher hybrid angeboten, d.h. die Präsenzveranstaltung mit bis zu 30 Teilnehmern wird live und unter Einsatz besonderer Videotechnik als Videokonferenz übertragen. Nähere Hinweise dazu finden Sie auf meiner Website und der Website des Examinatoriums.