FAQ zum Studienbeginn

Was erwartet Sie?

Ziel des Studiums ist der Abschluss „1. Juristische Prüfung“. Diese ermöglicht den Zugang zum juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat), und jenes den Zugang zur 2. Juristischen Staatsprüfung, womit Sie Zugang zu den klassischen juristischen Berufen erhalten.

Die 1. Juristische Prüfung besteht aus zwei Teilen: Der Staatsprüfung, welche zentral vom Landesjustizprüfungsamt abgenommen wird und den gesamten Pflichtstoff erfasst, sowie die Universitätsprüfung, die von den einzelnen Fakultäten als Abschluss des sog. Schwerpunktstudiums abgenommen wird.

Im Laufe des Studiums werden Sie sich den gesamten Pflichtstoff aneignen, einen Überblick über die Rechtsordnung erhalten und selbstständig juristisches Arbeiten erlernen.

Bis zum 4. Semester erwarten Sie einzelne Lehrveranstaltungen, die den Pflichtstoff in den Grundzügen abdecken sollen. Diese sind zwingend bestimmten Fachsemestern zugeordnet. Um Ihnen, aber auch der Universität eine Entscheidungsgrundlage dafür zu geben, ob Ihr Studienfortschritt dabei den Anforderungen für ein ordentliches Studium und die Zulassung zur Staatsprüfung erwarten lässt, sind nach dem 2. Semester die Orientierungsprüfung und nach dem 4. Semester die Zwischenprüfung zu bestehen. Diese bestehen aus verpflichtenden Semesterabschlussklausuren, sowie einer Zwischenprüfungshausarbeit. Einzelheiten dazu finden Sie hier.

Anschließend müssen Sie sich entscheiden: Sie können unmittelbar auf die Staatsprüfung zuarbeiten und die dafür erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen erbringen (dann absolvieren Sie das Schwerpunktstudium nach der Staatsprüfung), oder Sie schließen das Schwerpunktstudium oder/und Auslandsstudium direkt an die Zwischenprüfung an.

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Staatsprüfung erbringen Sie studienbegleitend, sie sind an kein Fachsemester gebunden. Einzelheiten dazu finden Sie hier.

Im Schwerpunktstudium beschäftigen Sie sich in 2-3 Semestern vertieft wissenschaftlich mit einem bestimmten Teilrechtsgebiet. Dieses wird mit der Universitätsprüfung abgeschlossen. Einzelheiten dazu finden Sie hier.

Rechtliche Grundlagen Ihres Studiums

Der Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft wird durch ein verschränktes System aus Bundesgesetzen, Landesrechtsverordnungen und lokalen Satzungen (Prüfungsordnungen) der jeweiligen Universität bestimmt.

Für Sie einschlägig im Prüfungsrecht sind in absteigender Rangfolge:

  • Deutsches Richtergesetz (DRiG), insb. die §§ 5-6
  • Justizausbildungsgesetz Baden-Württemberg (JAG), dort insb. §§ 9, 10
  • Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg (LHG)
  • Justizausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPrO) – insb. für die Abschlussprüfung und das Referendariat
  • Universitätsprüfungsordnung der Universität Konstanz (UniPrO) zum Schwerpunktstudium und Einzelheiten zu den Zulassungsvoraussetzungen für die Staatsprüfung
  • Zwischenprüfungsordnung (ZwiPrO) der Universität Konstanz zu Zwischenprüfung und Orientierungsprüfung

Die Förderung Ihres Studiums richtet sich nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG).

Ihr Studium selbst richten Sie an den Vorgaben dieser Prüfungsordnungen aus. Zur Unterstützung hat der Fachbereichsrat einen sog. Studienplan beschlossen, der einen idealen Studienverlauf bei durchschnittlichen Voraussetzungen und ohne negative Einflüsse abbildet. Er hat Empfehlungscharakter und soll Ihnen eine optimale Erfüllung der Anforderungen der Prüfungsordnungen ermöglichen. Das Vorlesungsangebot ist hieran ausgerichtet. Diesen finden Sie hier.

Wer sind Ihre Ansprechpersonen?

Erste Anlaufstelle für Ihre Lehrveranstaltungen sind die jeweiligen Dozierenden.

Das weitere Beratungsangebot finden Sie hier.

Für AGs, Schwerpunktstudium und prüfungsrechtliche Beratung wenden Sie sich bitte bei Unklarheiten frühzeitig an unsere Fachstudienberatung beratung.jura@uni.kn.

Was müssen Sie zu Beginn erledigen?

Als Studierende erhalten Sie einen universitären Mail-Account, der zugleich Zugriff auf die meisten Systeme der Universität und der Bibliothek ermöglicht. Hierüber kommuniziert die Universität auch mit amtlichen Mitteilungen, halten Sie den Account also erreichbar und nutzen Sie diesen für Ihre Studienzwecke.

Wenn dieser aktiv ist, können Sie damit:

  • E-Mails senden und empfangen über sogo.uni.kn oder über Ihren eigenen Mailclient
  • Die Bibliotheksservices nutzen
  • Sich auf den Plattformen ZEuS und ILIAS einloggen und die Dienste nutzen

Sie müssen den Emailaccount zu Beginn einmalig aktivieren. Sollte das KIM oder das SSZ Sie nicht bereits informiert haben, erkundigen Sie sich bitte beim KIM per Mail an support@uni.kn.

Sollten Sie Förderung nach dem BAföG in Betracht ziehen, informieren Sie sich frühzeitig bei Seezeit Studierendenwerk als zuständigem BAFöG-Amt für Studierende der Universität Konstanz unter bafoeg@uni.kn

UniCard

Ihre UniCard, die Sie per Post nach erfolgter Immatrikulation erhalten, ist IHR Studierendenausweis und Bezahlkarte an der Universität und den Angeboten von Seezeit Studierendenwerk (insbesondere Mensa, Cafeteria und Strandbar an der HTWG). Bewahren Sie diese gut auf und melden Sie einen Verlust umgehend im SSZ.

Damit diese gültig ist und bleibt, müssen Sie jedes Semester eine aktuelle Semestermarke anstelle der alten aufkleben. Diese erhalten Sie nach erfolgter Rückmeldung jeweils per Post mit den aktuellen Datenkontrollblatt.

Die UniCard ist Ihr Ausweisdokument für universitäre Prüfungen und ggf. Lehrveranstaltungen, einschließlich dem Hochschulsport. Außerhalb der Universtät genügt die Karte NICHT den Anforderungen an einen amtlichen Lichtbildausweis, sodass Sie dort regelmäßig zusätzlich Ihren Personalausweis o.ä. benötigen (z.B. für Vergünstigungen in Freizeiteinrichtungen, Kno, Theater etc.)

Sie dient als Träger und Nachweis des Semestertickets der Stadtwerke für die städtische Buslinien und die Fähre. Dieses Semesterticket kann auch in der MeinKonstanzApp als digitales Ticket angelegt werden.

Die UniCard hat eine Bezahlfunktion mit eigenem Account für die Multifunktionsdrucker von Canon in der Bibliothek. Hierfür müssen Sie Ihre Karte einmalig an einem der Drucker mit Ihrem Uni-Mail-Account verknüpfen nach Auflegen der Karte.

Davon getrennt hat sie ebenfalls eine Bezahlfunktion mit eigenem Budget für die Seezeit-Angebote. Wenn Sie damit bezahlen, wird Ihr Studierendenstatus automatisch ausgewählt und Sie erhalten die vergünstigten Preise für Studierende. Wenn Sie mit anderen Bezahlfunktionen (alle unbar, z.B. EC, Kreditkarte, Apple Pay oder Google Pay) zahlen, müssen Sie damit rechnen, Ihren Studierendenstatus mittels UniCard nachzuweisen und ansonsten den regulären Vollpreis bezahlen zu müssen.

Die UniCard gilt darüber hinaus als Eintrittsticket für diverse im Kulturticket der Studierendenvertretung zusammengefasste Kulturangebote u.a. des Stadttheaters.

Hochschulsport

Das gesamte Sport- und Kursprogramm des Hochschulsports, welcher unterhalb der Universität im Stadtteil Egg angesiedelt ist, steht Ihnen offen.

Das aktuelle Programm für das Sommersemester wird am 15.3. auf der dortigen Homepage veröffentlcht. Sie können sich ab 1.4. dort dafür online anmelden. Seien Sie schnell, die meisten Plätze sind sehr begehrt, besonders zum Sommersemester.

Es wird ein Semestergrundticket ("0.0 Sportticket") für 5 EUR für alle Kurse zusätzlich benötigt.

Unabhängig von den Kursangeboten besteht die Möglchkeit je nach Kapazität einzelne Sportstätte auch privat zu mieten, sich im UniMotion Fitness Center auszupowern oder das frei zugängliche Wassersportgeländemit dem Unistrand zu nutzen.

Wohnen

Für ein ordentliches Studium sollten Sie möglichst gut und sicher am Studienort leben. Ihr Studium ist ein Vollzeit-Präsenzstudium und hierfür müssen Sie anwesend sein können. Pendeln lässt sich vielleicht übergangsweise durchhalten, ist aber kein Dauermodell für dieses lange und zeitaufwändige Studium. Sie sollten auch beachten, dass zum Studium unmittelbar auch der soziale Austausch mit Ihren Mitstudierenden gehört.

Also: Suchen Sie sich eine Wohnmöglichkeit vor Ort!

Egal ob in einem der studentischen Wohnheime des Studierendenwerkes oder der kirchlichen und freien Träger, in einer privaten WG oder eine eigene Wohnung: Sie brauche Raum für sich, in dem Sie leben und arbeiten können. Hilfestellung dazu gibt es bei Seezeit.

Der Wohnungsmarkt ist angespannt und nicht unbedingt günstig. Haben Sie also Geduld bei der Wohnungssuche und erweitern Sie Ihren Suchradius.

Die Vororte Litzelstetten, Wallhausen, Dettingen, Dingelsdorf, die eher dörflichen Stadtteile Wollmatingen, Allmannsdorf, Egg oder die randständigeren Stadtteile Paradies und Industriegebiet bieten ebenfalls Wohnraum, mituter leichter und günstiger zu bekommen als in den zentralen (und beliebten) Stadtteilen Petershausen, Altstadt (HTWG-Einzugsgebiet), Fürstenberg oder Königsbau.

Darüberhinaus lässt es sich auch in unseren Nachbargemeinden gut leben:

  • Kreuzlingen (Schweiz, der Stadtbus verkehrt bis zum Zähringerplatz),
  • Reichenau (v.a. Waldsiedlung, mit dem Fahrrad auch Insel) und Allensbach (mit dem Seehas gut erreichbar)
  • oder am Nordufer des Bodensees, Meersburg und Überlingen (die Fähre ist im Studiticket inbegriffen).

Bitte seien Sie dabei vorsichtig mit Inseraten und der Preisgabe Ihrer Daten oder gar Vorleistungen.

Wenn Sie in Konstanz eine Wohnung/WG-Zimmer/Wohnheimplatz begründen, ist das für Sie in der Regel ein neuer Wohnsitz. Dieser ist innerhalb von 2 Wochen ab Bezug meldepflichtig bei der kommunalen Meldebehörde, in Kostanz das Bürgerbüro.

Sofern Sie diesen Wohnsitz nicht als Erstwohnsitz angeben, handelt es sich um eine Zweitwohnsitz, für den nach den hiesigen Ortssatzungen im Regelfall eine Zweitwohnungssteuer erhoben wird, auch von Studierenden.

Erkundigen Sie sich also rechtzeitig, welche Wohnsituation auf Sie zutrifft und welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie haben.

Finanzierung

Es bestehen verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten für Ihr Studium. Das hängt ganz von Ihren persönlichen Umständen und Erwartungen ab.

Hilfestellung bietet die Sozialberatung von Seezeit als Ihrem Studierendenwerk.

Dieses ist zugleich als Amt für Ausbildungsförderung zuständig für etwaige BAföG-Anträge.

Eine attraktive Möglichkeit einem Nebenob nachzugehen und sich studierverträglich und -förderlich en Zubrot zu verdienen, sind die diversen Stellen als studentische Hilfskraft an den Lehrstühlen. Vereizelt bestehen auch in anderen Bereichen der Universität oder bei Seezeit Minijobmöglichkeiten.

Bitte beachten Sie in jedem Fall, dass Ihr Studium Ihr Hauptjob ist. Hierfür müssen Sie sich Freiraum schaffen und Ihre Energie und Zeit konzentrieren können. Dies sollte insbesondere bei Jobs außerhalb der Universtät beachtet werden.

Orientieren an der Universität

Die akademische Welt - und in ihrem Mittelpunkt die Hochschulen - ist eine Welt für sich, deren Eigenarten man erst verstehen und erleben muss, um sie verstehen und darin zurecht finden kann.

Es besteht ein breites Netz verschiedener Anlaufstellen für die unterschiedlichste Herausforderungen und Studierlagen. Scheuen Sie sich nicht, diese in Anspruch zu nehmen und Hilfe anzunehmen! Sie sind jetzt in einer neuen Phase Ihres (Bildungs-)Lebens: Sie haben es selbst in der Hand, was Sie daraus machen. Universität heißt Freiheit, aber eben auch Verantwortung für eigene Entscheidungen und Handlungen.

Haben Sie keine Sorge: Wer neu an eine Universität kommt, ist orientierungslos, egal mit welchem Hintegrund ein Studium aufgenommen wurde.

Wenn aus Ihrer Familie schon Personen studiert haben, können diese sicherlich einige Erfahrungswerte mitgeben; darauf verlassen können Sie sich aber kaum. Es ist IHR Studium und Ihre Persönlichkeit, und das Hochschulleben st ein dynamisches, ständig sich wandelndes und sehr verschiedenen zwischen den Hochschulen und Fachdisziplinen. Haben Sie den Mut, und machen Sie Ihre eigenen Erfahrungen.

Wenn Sie keine solchen persölichen akademischen Erfahrungen aus Ihrer Verwandtschaft/Bekanntschaft haben, sollten Sie auch nicht verzagen: Sie haben es bis hierher schon einmal aus eigener Kraft geschafft! Sicherlich werden sich Ihnen noch andere Herausforderungen stellen, als sie das Studium als solches schon mitbringen. Verlieren Sie nicht den Mut und beißen Sie sich durch! Es gibt auch an der Universität Konstanz eine studentische Gruppierung, in der sich Studierende mit Erstkontakt zur akademsichen Welt ("First academics") oder mit nicht-klassischen Hochschulzugansgberechtgungen (z.B. berufliche Qualifizierung) zusammen tun und sich gegenseitig stützen, austauschen und beim Hineinleben ins Studium helfen. Das deutchlandweite Netzwerk "Arbeiterkind" steht Ihnen auch bei uns zur Seite: http://www.konstanz.arbeiterkind.de/

Bücher

Besorgen Sie sich die Gesetzestexte zu Ihren Vorlesungen. Für das 1. Fachsemester genügen Gesetzessammlungen, die das BGB, das StGB sowie das GG nebst BVerfGG umfassen. Dies ist zum Beispiel gegeben mit den sog. „Gesetzestexten im dtv“ BGB, StGB sowie ÖffR des Beck-Verlags/dtv Verlags, oder den Sammlungen des Nomos Verlags (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht), den Sammlungen des C.F.Müller Verlags oder des juris Verlags. Die umfangreicheren Loseblattsammlungen Habersack und Sartorius des C.H.Beck Verlags sind für das 1. Fachsemester nicht erforderlich, wenn auch zulässig.

Beziehen können Sie diese vorzugsweise in den lokalen Buchhandlungen der Stadt Konstanz: Konstanzer Bücherschiff, Osiandersche Buchhandlung und Homburger & Hepp. Diese bieten auch einen Online-Shop und Versand an.

Das gilt auch für Ihre Lehrbücher. Welche Lehrbücher sich empfehlen, werden Ihnen Ihre Dozierenden in den Vorlesungen und den AGs mitteilen. Vieles hiervon ist auch über die Bibliothek der Universität für Sie kostenfrei digital verfügbar. Sobald eine Ausleihe wieder möglich ist, können Sie natürlich auch aus dem Printbestand der Bibliothek Bücher beziehen.

Vorlesungsverzeichnis

Eine zusammenfassende Version im aktuellen Planungsstand findet sich zum Download als pdf auf der Fachbereichshomepage. Grundsätzlich wird das Vorlesungsangebot stets aktualisiert auf den Zentralen Einschreibungs- und Studienportal ZEuS abgebildet. Hier sind auch Ihre Prüfungsergebnisse einsehbar, Ihre Anmeldungen zu Prüfungen, Ihre Belegungen und Bescheinigungen zu Studium. Einzelheiten entnehmen Sie jeweils den Homepages der Dozierenden.

In Ihrem Studium werden Ihnen in verschiedenen Vorlesungen auf wissenschaftlichem Niveau das Fachwissen und die juristische Methodik durch Professor/innen und anderes wissenschaftlich und fachlich geschultes Personal vermittelt. Das soll Ihnen die Grundlage für Ihr Studium bilden. Essentiell ist aber, dass Sie selbstständig mit den für Sie geeigneten Lernmethoden sich das jeweilige Fachgebiet erarbeiten und sich so nach und nach den erforderlichen Wissensschatz und die Methodik für die Prüfungen aneignen: Fernziel die Staatsprüfung.

Ergänzt werden die Vorlesungen des Grundstudiums durch sog. Arbeitsgemeinschaften, in denen Sie in Kleingruppen die Fallbearbeitung im direkten Gespräch üben und lernen.

Das jeweils aktuelle Vorlesungsverzeichnis ist etwa ab Mitte März (vor dem Sommersemester) bzw. Ende August (vor dem Wintersemester) verfügbar.

Ihr Stundenplan im 1. Fachsemester

Vorlesungsbeginn ist der 08.04.2024. In der Woche zuvor (2.-5.4.) finden Ihre Einführungsveranstaltungen statt.

1. Pflichtvorlesungen in der Orientierungs- und Zwischenprüfung:

Zu den Vorlesungen (bis auf Deliktsrecht) werden jeweils Arbeitsgemeinschaften angeboten, zu denen Sie sich anmelden müssen, wenn Sie daran teilnehmen wollen. Die Details entnehmen Sie bitte der Homepage. Diese beginnen in der Woche ab dem 22.04. In den Arbeitsgemeinschaften wird für die angemeldeten und teilnehmenden Studierenden eine Probeklausur angeboten.

2. Fakultative Grundlagenfächer (ab dem 1. Fachsemester)

  • Europäische Verfassungsgeschichte, Prof. Dr. Benedikt Strobel
  • Methodenlehre, Akad. Rat Dr. Adrian Hemler, LL.M.

Aus diesen Fächern können Sie auswählen. Sie müssen diese nicht bereits im 1. Semester belegen.

3. Vorlesungsräume:

Wegen Sanierung der Haupthörsäle und des Foyers im A-Gebäude bis Herbst 2024 findet die Vorlesung Grundrechte (1.)  im Konzilsgebäude am Hafen in der Altstadt von Konstanz statt. Konzil 1 bezeichnet den oberen der dortigen Säle (ohne Speichersaal) Sie erreichen das Gebäude über die Haltestelle Bahnhof oder Konzil/Theater. Bitte beachten Sie, dass Autostellplätze vor Ort rar sind (Parkhaus Fischmarkt) und der Zugang zum Gebäude über die Bahngleise mit Schranken läuft. Fahrräder bitte verkehrskonform und platzsparend parken.

Die anderen Vorlesungen und die AGs finden dagegen auf dem Universitätscampus auf dem Gießberg statt. Das Gebäude R finden Sie direkt am Haupteingang, die Seminarräume für die AGs finden sich im Gebäude C und D (Fachbereich Rechtswissenschaft).

Einzelne Termine müssen wegen Raummangels online per Zoom stattfinden. Die Zugangsdaten erhalten Sie über den jeweiligen ILIAS-Kurs.

Vorlesungsmaterialien

Die zentrale Plattform der Universität zur Bereitstellung von Vorlesungsmaterialen ist ILIAS. Treten Sie entsprechend den Anweisungen auf den Homepages der Dozierenden dem entsprechenden Kurs im Semester bei, dann erhalten Sie Zugriff darauf. Erforderlich ist in jedem Fall die Anmeldung mit Ihren Uni-Mail-Daten.

Anmeldungen und Belegungen von Veranstaltungen

Normalerweise ist eine Anmeldung zur Vorlesungen im Jurastudium nicht erforderlich. Wenn Sie allerdings Zugriff auf die digital zur Verfügung gestellten vorlesungsbegleitenden Materialien haben wollen, müssen Sie sich über ZEuS auf die Veranstaltung anmelden, damit Sie in den entsprechenden ILIAS-Kurs übernommen werden. Für alle Vorlesungen ist die Teilnahme nicht begrenzt, sodass eine Sofortzulassung bei Anmeldung erfolgt. Sie können sich auch jederzeit im Semester wieder abmelden.

Die Arbeitsgemeinschaften sind zulassungsbegrenzt, hier besteht keine freie Teilnahme.

Wie Sie sich bei ZEuS für Vorlesungen anmelden können, entnehmen Sie bitte dem ZEuS-Wiki unter zeus-wiki.uni.kn Spezielle Kurzzusammenfassungen hier auf der rechten Seite zu Download.

Wichtig: Diese Anmeldung betrifft nicht die Abschlussprüfungen, sondern nur die Teilnahme an den Vorlesungen.

Für die Arbeitsgemeinschaften wird ein gesondertes Anmeldeverfahren in der Einführungswoche und der ersten Vorlesungswoche durchgeführt. Einzelheiten finden Sie hier.

Anmeldung zu Prüfungen

Für die Abschlussklausuren in der Orientierungs- und in der Zwischenprüfung sind Sie jeweils automatisch pflichtangemeldet in dem Semester, welchem die Vorlesung nach § 4 ZwiPrO zugeordnet ist. Eine gesonderte Anmeldung, aber auch Abmeldung ist nicht möglich.

Im Falle von Krankheit oder Unfall können Sie mit ärztlichem Attest von Prüfungen zurücktreten und diese zum nächstmöglichen Zeitpunkt, zu dem die Klausur wieder angeboten wird, auf Antrag nachholen.

Für Nachholungs- und Wiederholungsklausuren in kommenden Semestern ist ein gesondertes Antragsverfahren vorgesehen, welches nicht über ZEuS, sondern analog läuft. Details dazu finden Sie hier.

Für die Grundlagenfächer ist eine Anmeldung über ZEuS zur Prüfung vorgesehen. Denken Sie daran, diese rechtzeitig vorzunehmen, unabhängig davon, ob Sie sich für die Vorlesung angemeldet haben. Die Anmeldung läuft ähnlich wie bei den Vorlesungen. Die Frist hierfür läuft vom 01.12. – 15.01. im Wintersemester und vom 01.05. – 15.06. im Sommersemester. Sie benötigen für die Prüfungsanmeldung eine TAN-Liste. Bitte generieren Sie diese rechtzeitig und bewahren diese auf, da diese auch in Zukunft verwendet werden kann. Eine Anleitung dazu finden Sie unter zeus-wiki.uni-konstanz.de

Alle Ihre Prüfungen beginnen auf die Prüfungsnummer „135-“. Veranstaltungen, die auch fachfremden Studierenden offenstehen, weisen unter Umständen daneben Prüfungen beginnend auf „JUR-“ aus. Hierauf melden Sie sich bitte nicht an!

Abschlussprüfungen

Die Abschlussprüfungen bestehen in 2-stündigen Klausuren am Ende der Vorlesungszeit (max. die ersten 3 Wochen der vorlesungsfreien Zeit). Der Terminplan wird auf der Homepage ausgewiesen.

Mit den Abschlussklausuren Vertragsrecht I, Strafrecht Allgemeiner Teil und Staatsorganisationsrecht (WS) bzw. Grundrechte (SS) bestehen Sie die Orientierungsprüfung. Deliktsrecht kann ebenfalls in der Orientierungsprüfung gewertet werden. Diese Klausuren zählen zugleich in die Zwischenprüfung. Aus dem 1. Semester zählt nur Deliktsrecht oder Vertragsrecht I in die Zwischenprüfung.

Weitere Einzelheiten finden Sie hier.

Nutzung der digitalen Angebote der Bibliothek

Das KIM bietet eine Päsentation als Screencast auf der KIM-Seite mit fachspezifischen Informationen für die Rechtswissenschaft