Nachteilsausgleich

wegen Beinträchtigungen oder chronischer Erkrankungen

Nachteilsausgleich

Nachteilsausgleich

Im Studiengang Rechtswissenschaft werden Sie auf wissenschaftlichem Niveau auf ein bestimmtes Berufsfeld vorbereitet. Hierfür dienen eine Vielzahl an Prüfungen als Messstellen des Ausbildungsfortschrittes und der Berufseignung. Persönliche Einschränkungen und chronische Erkrankungen können dabei ein nicht unerhebliches Hindernis beim Bewältigen dieser Prüfungen sein. Hierzu kann der Fachbereich auf Antrag mit entsprechenden ärztlichen Nachweisen verhältnismäßige Ausgleichsmaßnahmen gewähren für Einschränkungen, die die Umsetzung vorhandener Kompetenzen in der Prüfungssituation erschweren, nicht aber die zu prüfende Kompetenz selbst betreffen. Dies erfordert eine Einzelfallprüfung.

Wenden Sie sich bitte frühzeitig an die Fachstudienberatung, um Möglichkeiten und Verfahren zu besprechen. Planen Sie ein, dass ärztliche Atteste ihre Zeit benötigen und Maßnahmen auch umgesetzt werden müssen. Für den Antrag müssen Sie uns mindestens 4 Wochen vor den Klausuren Zeit geben.

Hinsichtlich der Ausgleichmöglichkeiten in der Staatsprüfung ist das Landesjustizprüfungsamt zuständig. Zum Verfahren können Sie sich ebenfalls gern an uns wenden.

Fristverlängerungen

Die Prüfungsordnungen sehen nur begrenzte Möglichkeiten für die individuelle Verlängerung von Prüfungsfristen vor. Sollten Fristen für Sie erhebliche Prbleme bereiten, wenden Sie sich bitte an uns, dann kann ermittelt werden, ob ausnahmsweise eine Verlängerung möglich ist und wie diese erlangt wird.