Studieren mit Kind

Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit

Sie haben Kinder und beginnen Ihr Studium an der Universität? Sie werden im Laufe des Studiums Eltern? Die Universität Konstanz freut sich, Sie als Eltern an der Hochschule zu begrüßen. Der Studierenden-Elternpass (StEP) ermöglicht es Ihnen, universitätsweit auf alle familienfreundlichen Einrichtungen, Maßnahmen und Angebote zuzugreifen


Studieren mit Kind, Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit

Der Fachbereich ist bemüht, Sie bei den Herausforderungen, die Schwangerschaft, Geburt und Elternzeit während des Studiums zu unterstützen. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Beratung. Die Prüfungsordnungen sehen verschiedene Möglichkeiten vor, zugleich wollen wir Sie informieren, welche weiteren Unterstützungsmaßnahmen an der Universität für Sie bestehen.

In einem persönlichen Gespräch mit der Fachstudienberatung unterstützen wir Sie gerne bei der Planung Ihrer Studienorganisation. Vereinbaren Sie hierfür bitte einen Beratungstermin.

Fachspezifische Regelung zur flexiblen Studienorganisation

Neben den allgemeinen Angeboten der Universität Konstanz hält der Fachbereich Rechtswissenschaft folgende Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Studienorganisation bereit:

  1. Berücksichtigung der Mutterschutzfristen und der Fristen für die Elternzeit bei der Zwischenprüfung (siehe unten § 1 Abs. 4 und 5 der Zwischenprüfungsordnung; vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin, bevor Sie einen entsprechenden Antrag stellen)
  2. Besondere organisatorische Maßnahmen bei der Durchführung von Prüfungen
  3. Beratung zur individuellen Studienplanung bezogen auf den weiteren Studienverlauf (insbesondere: Examensvorbereitung)
  4. Beratung zur Flexibilisierung der anmeldepflichtigen Lehrveranstaltungen (vereinbaren Sie hierfür bitte einen Termin mit Frau Dr. Annika Schreiber)
  5. Entsprechende Bescheinigungen gegenüber finanziell fördernden Stellen (z.B. BAföG-Amt).

Prüfungen während der Elternzeit

Es ist grundsätzlich möglich, während der Beurlaubung aufgrund von Mutterschutz/Elternzeit auf eigenes Risiko an Lehrveranstaltungen und Prüfungen teilzunehmen. Verpflichtet sind Sie dazu nicht.

Für die Belegung von Prüfungen und Veranstaltungen in ZEuS müssen Sie allerdings manuell angemeldet werden, bitte wenden Sie sich unter Angbe der gewünscheten veranstaltungen/Prüfungen an die Fachstudienberatung.

Regelungen zu Studium und Familie in de Prüfungsordnungen

  • Orientierungs- und Zwischenprüfung: § 1 Abs. 4, 5 ZwiPrO
  • Universitätsprüfung und studienbegleitende Leistungen für die Zulassung zur Staatsprüfung: § 1 UniPrO i.V.m. §§ 13 Abs. 7, 22 Abs. 2 Nr. 2 JAPrO i.V.m. §§ 34 Abs. 3, 32 Abs. 3 Nr. 3, Abs. 4 Nr. 5 LHG
  • Freiversuch und Notenverbesserung in der Staatsprüfung: § 22 Abs. 2 Nr. 2, § 23 Abs. 1 S. 1 a.E. JAPrO.

Hier finden Sie einen Überblick über die aktuellen Prüfungsordnungen im Staatsexamensstudiengang.

Studium+Kind+Ausland?

Zum Thema Studieren mit Kind im Ausland gibt es eine von der CHE und der Universität Wismar bereitgestelllte Informationsseite. Für weitere Informationen zu Partneruniversitäten der Universität Konstanz und Förderungsmöglichkeiten für den Auslandsaufenthalt wenden Sie sich an die Internationalisierungskoordination des Fachbereichs oder an das International Office.

Familienförderung der Universität Konstanz

Weitere zentrale Informationen zu Beurlaubung, Kinderbetreuung, Elterngeld etc. finden Sie auf den Seiten der Familienförderung der Universität Konstanz.