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Jahrbuch für italienisches Recht

Allgemeine Informationen

Das Jahrbuch für Italienisches Recht wird von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Erik Jayme, Heidelberg, Prof. Dr. Dr. h.c. Heinz-Peter Mansel, Köln (seit Band 12), Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas Pfeiffer, Heidelberg (seit Band 17) sowie Prof. Dr. Michael Stürner, Konstanz (seit Band 22) im Auftrag der Vereinigung für den Gedankenaustausch zwischen deutschen und italienischen Juristen e.V. zusammen mit dem Vorstand der Vereinigung herausgegeben. Das Jahrbuch erscheint im Verlag C.F. Müller, Heidelberg.

Die wissenschaftliche Redaktion war von 2000-2009 im Institut für internationales und ausländisches Privatrecht der Universität zu Köln angesiedelt; von 2009-2012 lag sie am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder). Nunmehr wird die Schriftleitung vom Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Universität Konstanz betreut.

Das Jahrbuch dient der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem italienischen Recht; es versteht sich als Informationsforum für bedeutsame rechtliche Entwicklungen in Italien. Ebenso werden aktuelle Themen des deutsch-italienischen Rechtsverkehrs diskutiert und für die Rechtspraxis aufbereitet. Mit dem Jahrbuch wird weiter das Ziel verfolgt, über die Anwendung des italienischen Rechts durch deutsche Gerichte sowie seine Relevanz in der Wirtschafts- und Kautelarjurisprudenz zu unterrichten.

Abhandlungen und Beiträge nehmen zu den Entwicklungen des italienischen Rechts und des zwischenstaatlichen Rechtsverkehrs Stellung. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Unterrichtung über die Umsetzung bedeutsamer EU-Richtlinien in den beiden berührten Rechtsordnungen und der Vergleich der jeweiligen Umsetzungsakte. Das im Entstehen begriffene Europäische Privat- und Wirtschaftsrecht wird somit aus bilateraler Sicht in den Blick genommen.

Die jährliche Dokumentation der reichen und vielgestaltigen italienbezogenen Rechtsprechung deutscher Gerichte und des EuGH sowie des deutschsprachigen Schrifttums zum italienischen Recht gibt einen umfassenden Überblick. Wichtige Entscheidungen deutscher Gerichte und – soweit vorhanden – von deutschen Gerichten eingeholte Gutachten des italienischen Justizministeriums sowie deutscher Universitätsinstitute zum italienischen Recht werden abgedruckt. Materialien und Register vervollständigen die Bände.

Peer Review

Alle wissenschaftlichen Beiträge werden einem Peer Review-Verfahren unterzogen (Ausnahmen: bibliographische Einträge, Rezensionen, Leitartikel, Einleitungen oder Nachworte mit rein informativem Charakter sowie alle weiteren Materialien mit rein informativem Charakter). Hierfür ist der Wissenschaftliche Ausschuss zuständig, welcher die Manuskripte an externe Gutachter (Revisori/Referees) in einem formalisierten Single Blind-Verfahren zuleitet. Ausschließlich Wissenschaftler mit nachgewiesener Qualifikation und herausragendem Ruf sowie hochrangige Experten werden als Gutachter tätig. Die Gutachter dürfen grundsätzlich nicht zugleich Mitglied bei einer der Organe der Zeitschrift sein; nur in begründeten Einzelfällen wird die Begutachtung einem Redaktionsmitglied übertragen.