Lehrveranstaltungen vorheriger Semester

Wintersemester 2023/24

- Europäische Bezüge des Privatrechts

Zeit und Ort: Di 8:15 - 9:45 Uhr, C 427

Dozent: Prof. Dr. Michael Stürner

Gegenstand der Lehrveranstaltung: Das deutsche Privatrecht steht unter starken europäischen Einflüssen. Besonders im Schuldrecht, aber auch in anderen Bereichen, wurde das BGB im Zuge der Umsetzung von EU-Richtlinien reformiert. So wurden jüngst neue §§ 327-327u BGB eingefügt, die zum 1.1.2022 in Kraft getreten sind. Diese europäischen Bezüge führen nicht nur zu inhaltlichen Modifikationen, sondern implizieren auch eine andere methodische Herangehensweise an privatrechtliche Normen. Kenntnisse dieser Zusammenhänge sind nicht nur praktisch äußerst wichtig, sondern auch prüfungsrelevant. Die Veranstaltung ist vor allem für mittlere Semester konzipiert, insbesondere für den SP 3; sie führt in das Europäische Privatrecht und seine Methode vor allem anhand von Fällen ein. Behandelt werden insbesondere die Bedeutung der Grundfreiheiten für das Privatrecht, die verschiedenen Richtlinien und ihr Einfluss auf das BGB, die richtlinienkonforme Auslegung, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge, Fernabsatzverträge, das verbraucherschützende Widerrufsrecht, Anti-Diskriminierung, die AGB-Kontrolle sowie das Kaufrecht und Verträge über digitale Inhalte. Ziel ist zum einen die Einführung in das Europäische Privatrecht, zum anderen aber auch die Wiederholung und Vertiefung wichtiger Bereiche des bürgerlichen Vermögensrechts.

Literatur: Stürner, Europäisches Vertragsrecht, 2021; Langenbucher (Hrsg.), Europäisches Privat- und Wirtschaftsrecht, 5. Aufl. 2022; Heiderhoff, Europäisches Privatrecht, 6. Aufl. 2023. Weitere Literaturhinweise und Materialien werden in der Veranstaltung ausgegeben.

Teilnahme: Die Veranstaltung richtet sich an Studierende ab dem 4. Semester. Sie ist auch Bestandteil des SP 3. Für Erasmus-/LLM-/Doppelmaster-Studierende kann nach besonderer Vereinbarung eine mündliche Prüfung angeboten werden.

Die Veranstaltung findet in Präsenz statt. Gleichzeitig wird sie als synchrone Videokonferenz via Zoom übertragen. Bitte melden Sie sich auf Ilias für den Kurs an. Den Link für den Zugang zum virtuellen Kursraum finden Sie in der dort hinterlegten Datenschutzerklärung, die Sie bitte zur Kenntnis nehmen.

- Internationales Privatrecht

Dozent: PD Dr. Christoph Wendelstein

Zeit und Ort: Fr 8:15 - 9:45 Uhr, C 425, Fr 13:30 - 16:45 Uhr, R 712,
verblockt 27.10./03.11./10.11./17.11./24.11.2023 und 01.12./08.12.2023

Sommersemester 2023

  • Examinatorium Sachenrecht

Mo. 8:15-12:30 Uhr im Konzil Saal II sowie online auf Zoom von 14.4. bis 26.5.2023

Terminplan

Das Sachenrecht gehört zu den examensrelevantesten Bereichen des Privatrechts. Das Examinatorium wiederholt und vertieft die zentralen Bereiche anhand von (Original-)Klausuren sowie aktueller Rechtsprechung.

Literatur: Habersack, Examens-Repetitorium Sachenrecht, 9. Aufl. 2020; Neuner, Sachenrecht, 6. Aufl. 2020; Rimmelspacher/Stürner, Kreditsicherungsrecht, 3. Aufl. 2017

Teilnahme: Die Veranstaltung findet im Konzil statt, an Ausweichterminen auch an der Universität (bitte Terminplan beachten). Gleichzeitig wird sie als synchrone Videokonferenz via Zoom übertragen. Bitte melden Sie sich auf Ilias für den Kurs an. Den Link für den Zugang zum virtuellen Kursraum finden Sie in der dort hinterlegten Datenschutzerklärung, die Sie bitte zur Kenntnis nehmen.

Wintersemester 2022/23

  • Europäische Bezüge des Privatrechts

Dozent: Prof. Dr. Michael Stürner

Gegenstand der Lehrveranstaltung: Das deutsche Privatrecht steht unter starken europäischen Einflüssen. Besonders im Schuldrecht, aber auch in anderen Bereichen, wurde das BGB im Zuge der Umsetzung von EU-Richtlinien reformiert. So wurden jüngst neue §§ 327-327u BGB eingefügt, die zum 1.1.2022 in Kraft treten sind. Dies führt nicht nur zu inhaltlichen Modifikationen, sondern impliziert auch eine andere methodische Herangehensweise an privatrechtliche Normen. Kenntnisse dieser Zusammenhänge sind nicht nur praktisch äußerst wichtig, sondern auch prüfungsrelevant. Die Veranstaltung ist vor allem für mittlere Semester konzipiert, insbesondere für den SP 3; sie führt in das Europäische Privatrecht und seine Methode vor allem anhand von Fällen ein. Behandelt werden insbesondere die Bedeutung der Grundfreiheiten für das Privatrecht, die verschiedenen Richtlinien und ihr Einfluss auf das BGB, die richtlinienkonforme Auslegung, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge, Fernabsatzverträge, Anti-Diskriminierung, AGB-Kontrolle sowie das Kaufrecht und Verträge über digitale Inhalte. Ziel ist einerseits die Wiederholung und Vertiefung wichtiger Bereiche des bürgerlichen Vermögensrechts, andererseits die Einführung in das Europäische Privatrecht.

Literatur: Stürner, Europäisches Vertragsrecht, 2021; Langenbucher (Hrsg.), Europäisches Privat- und Wirtschaftsrecht, 5. Aufl. 2022; Heiderhoff, Europäisches Privatrecht, 5. Aufl. 2021. Weitere Literaturhinweise und Materialien werden in der Veranstaltung ausgegeben.

Teilnahme: Die Veranstaltung richtet sich an Studierende ab dem 4. Semester. Sie ist auch Bestandteil des SP 3. Für Erasmus-/LLM-/Doppelmaster-Studierende kann nach besonderer Vereinbarung eine mündliche Prüfung angeboten werden.

Die Veranstaltung findet in Präsenz statt. Gleichzeitig wird sie als synchrone Videokonferenz via Zoom übertragen. Bitte melden Sie sich auf Ilias für den Kurs an. Den Link für den Zugang zum virtuellen Kursraum finden Sie in der dort hinterlegten Datenschutzerklärung, die Sie bitte zur Kenntnis nehmen.

  • Internationales Privatrecht

Dozent: PD Dr. Christoph Wendelstein

Zeit und Ort: Fr. 15:15-18:30 Uhr in A 703, verblockt 28.10.22 - 25.11.22 und 03.02.23 - 10.02.23

Sommersemester 2022

  • Examinatorium Sachenrecht

    Mo. 8:15-12:30 Uhr in A 701 sowie online auf Zoom von 11.4. bis 30.5.2022

    Terminplan

    Das Sachenrecht gehört zu den examensrelevantesten Bereichen des Privatrechts. Das Examinatorium wiederholt und vertieft die zentralen Bereiche anhand von (Original-)Klausuren sowie aktueller Rechtsprechung.

    Literatur: Habersack, Examens-Repetitorium Sachenrecht, 9. Aufl. 2020; Neuner, Sachenrecht, 6. Aufl. 2020; Rimmelspacher/Stürner, Kreditsicherungsrecht, 3. Aufl. 2017

    Teilnahme: Die Veranstaltung findet in Präsenz statt. Gleichzeitig wird sie als synchrone Videokonferenz via Zoom übertragen. Bitte melden Sie sich auf Ilias für den Kurs an. Den Link für den Zugang zum virtuellen Kursraum finden Sie in der dort hinterlegten Datenschutzerklärung, die Sie bitte zur Kenntnis nehmen.

Wintersemester 2021/22

  • Internationales Privatrecht

     

    Zeit und Ort: Mo. 15:15-16:45 Uhr in A 701
    Terminplan

     

    Gegenstand der Lehrveranstaltung: Die Vorlesung vermittelt Grundkenntnisse im Internationalen Privatrecht (IPR). Es geht um die auch praktisch bedeutsame Frage, welches Recht in einem Rechtsfall mit Auslandsbezug anwendbar ist. Behandelt werden die besondere Terminologie und Vorgehensweise des IPR, seine ganz überwiegend europäischen Quellen und die Bezüge zu anderen Rechtsgebieten, insbesondere dem Internationalen Zivilverfahrensrecht. Im Vordergrund stehen die verschiedenen Gebiete des Privatrechts in ihrer Behandlung bei Auslandsberührung, soweit sie nach § 8 Abs. 2 Nr. 5 JAPrO zum Pflichtstoff zählen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Internationalen Vertragsrecht nach der Rom I-VO und dem Internationalen Deliktsrecht nach der Rom II-VO. Anhand dieser Rechtsgebiete werden gleichzeitig die Institute des sog. Allgemeinen Teils des IPR (z.B. Qualifikation, Vorfrage, renvoi und ordre public) dargestellt. Schließlich behandelt die Vorlesung auch die Grundzüge der internationalen Zuständigkeit nach der EuGVVO.

     

    Literatur: Jayme/Hausmann, Internationales Privat- und Verfahrensrecht, 20. Aufl. 2020 (Textausgabe); Stürner, Internationales Privatrecht, in: Langenbucher (Hrsg.), Europäisches Privat- und Wirtschaftsrecht, 5. Aufl. 2021, § 8; Bach/Huber, Internationales Privatrecht – Der Pflichtstoff, 2020; Junker, Internationales Privatrecht, 4. Aufl. 2021; Rauscher, Internationales Privatrecht, 5. Aufl. 2017. Weitere Literaturhinweise und Materialien werden in der Veranstaltung ausgegeben.

     

    Teilnahme: Die Veranstaltung richtet sich an alle Studierenden ab dem 4. Semester. Sie ist darüber hinaus Bestandteil des SP 3 sowie des SP 1. Für Erasmus-/LLM-/Doppelmaster-Studierende kann eine mündliche Prüfung angeboten werden. Bitte melden Sie sich auf ZEuS für den Kurs an.

     

    Europäische Bezüge des Privatrechts

     

    Zeit und Ort: Mo. 17:00-18:30 Uhr in C 230
    Terminplan

     

    Gegenstand der Lehrveranstaltung: Das deutsche Privatrecht steht unter starken europäischen Einflüssen. Besonders im Schuldrecht, aber auch in anderen Bereichen, wurde das BGB im Zuge der Umsetzung von EU-Richtlinien reformiert. So wurden jüngst neue §§ 327-327u BGB eingefügt, die zum 1.1.2022 in Kraft treten. Dies führt nicht nur zu inhaltlichen Modifikationen, sondern impliziert auch eine andere methodische Herangehensweise an privatrechtliche Normen. Kenntnisse dieser Zusammenhänge sind nicht nur praktisch äußerst wichtig, sondern auch prüfungsrelevant. Die Veranstaltung ist vor allem für mittlere Semester konzipiert, insbesondere für den SP 3; sie führt in das Europäische Privatrecht und seine Methode vor allem anhand von Fällen ein. Behandelt werden insbesondere die Bedeutung der Grundfreiheiten für das Privatrecht, die verschiedenen Richtlinien und ihr Einfluss auf das BGB, die richtlinienkonforme Auslegung, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge, Fernabsatzverträge, Anti-Diskriminierung, AGB-Kontrolle sowie das Kaufrecht und Verträge über digitale Inhalte. Ziel ist einerseits die Wiederholung und Vertiefung wichtiger Bereiche des bürgerlichen Vermögensrechts, andererseits die Einführung in das Europäische Privatrecht.

     

    Literatur: Stürner, Europäisches Vertragsrecht, 2021; Langenbucher (Hrsg.), Europäisches Privat- und Wirtschaftsrecht, 5. Aufl. 2021; Heiderhoff, Europäisches Privatrecht, 5. Aufl. 2021. Weitere Literaturhinweise und Materialien werden in der Veranstaltung ausgegeben.

     

    Teilnahme: Die Veranstaltung richtet sich an Studierende ab dem 4. Semester. Sie ist auch Bestandteil des SP 3. Für Erasmus-/LLM-/Doppelmaster-Studierende kann eine mündliche Prüfung angeboten werden. Bitte melden Sie sich auf ZEuS für den Kurs an.

     

     

     

     

Sommersemester 2021

  • Examinatorium Sachenrecht

    Mo. 8:15-12:30 Uhr in A 701 online auf Zoom von 12.4. bis 27.5.2021 (Terminplan)

    Das Sachenrecht gehört zu den examensrelevantesten Bereichen des Privatrechts. Das Examinatorium wiederholt und vertieft die zentralen Bereiche anhand von (Original-)Klausuren sowie aktueller Rechtsprechung.

    Literatur: Habersack, Examens-Repetitorium Sachenrecht, 9. Aufl. 2020; Neuner, Sachenrecht, 6. Aufl. 2020; Rimmelspacher/Stürner, Kreditsicherungsrecht, 3. Aufl. 2017

    Teilnahme: Die Veranstaltung findet als synchrone Videokonferenz über Zoom statt. Bitte melden Sie sich auf Ilias für den Kurs an. Den Link für den Zugang zum virtuellen Kursraum finden Sie in der dort hinterlegten Datenschutzerklärung, die Sie bitte zur Kenntnis nehmen.
     

  • Internationales Privatrecht (Vertiefung)

    Mo. 15:15-16:45 Uhr in C 230 online auf BigBlueButton (Terminplan)

    Gegenstand der Lehrveranstaltung: Die Vorlesung gehört zum Kernbereich des SP 3, sie knüpft an die Grundlagenvorlesung zum IPR an. In überwiegend fallorientierter Darstellung werden wichtige Bereiche des Besonderen Teils des IPR vorwiegend anhand aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung besprochen (insbesondere Vertragsrecht und Deliktsrecht, aber auch Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht). Probleme des Allgemeinen Teils des IPR werden in diesem Rahmen wiederholt und vertieft; auch die Bezüge zum Internationalen Verfahrensrecht spielen eine wichtige Rolle.

    Teilnahme: Die Veranstaltung ist in erster Linie für Studierende des SP 3 gedacht. Bitte melden Sie sich auf Ilias für den Kurs an. Den Link für den Zugang zum virtuellen Kursraum finden Sie in der dort hinterlegten Datenschutzerklärung, die Sie bitte zur Kenntnis nehmen.

Wintersemester 2020/21

  • Internationales Privatrecht

Dozent: Prof. Dr. Stürner

Zeit und Ort: Montag 15:15-16:45 Uhr; Beginn: 2.11.2020 (Terminplan)
Die Vorlesung findet virtuell statt, zunächst als Live-Session über BigBlueButton. Den virtuellen Raum für den ersten Vorlesungstermin erreichen Sie über folgenden Link: https://bbb.uni-konstanz.de/b/mic-w3c-dha

Gegenstand der Lehrveranstaltung: Die Vorlesung vermittelt Grundkenntnisse im Internationalen Privatrecht (IPR). Es geht um die auch praktisch bedeutsame Frage, welches Recht in einem Rechtsfall mit Auslandsbezug anwendbar ist. Behandelt werden die besondere Terminologie und Vorgehensweise des IPR, seine ganz überwiegend europäischen Quellen und die Bezüge zu anderen Rechtsgebieten, insbesondere dem Internationalen Zivilverfahrensrecht. Im Vordergrund stehen die verschiedenen Gebiete des Privatrechts in ihrer Behandlung bei Auslandsberührung, soweit sie nach § 8 Abs. 2 Nr. 5 JAPrO zum Pflichtstoff zählen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Internationalen Vertragsrecht nach der Rom I-VO und dem Internationalen Deliktsrecht nach der Rom II-VO. Anhand dieser Rechtsgebiete werden gleichzeitig die Institute des sog. Allgemeinen Teils des IPR (z.B. Qualifikation, Vorfrage, renvoi und ordre public) dargestellt. Schließlich behandelt die Vorlesung auch die Grundzüge der internationalen Zuständigkeit nach der EuGVVO.

Literatur: Jayme/Hausmann, Internationales Privat- und Verfahrensrecht, 20. Aufl. 2020 (Textausgabe); Bach/Huber, Internationales Privat- und Prozessrecht - Der Pflichtstoff, 2020; Junker, Internationales Privatrecht, 3. Aufl. 2019; Rauscher, Internationales Privatrecht, 5. Aufl. 2017. Weitere Literaturhinweise und Materialien werden in der Veranstaltung ausgegeben.

Sommersemester 2020

  • Internationales Wirtschaftsrecht

Dozent:Dr. Johannes Landbrecht

Zeit: Dienstag 10:00-11:30 Uhr

Gegenstand der Lehrveranstaltung: Die Veranstaltung behandelt die international privat- und verfahrensrechtlichen Aspekte der vom Schwerpunktbereich umfassten Rechtsgebiete. Im Mittelpunkt stehen daher das internationale Immaterialgüterrecht (unter Einbeziehung der einschlägigen Staatsverträge, z.B. Pariser Ver­bandsübereinkunft), das internationale Kartellrecht und IPR des unlauteren Wettbewerbs, jeweils unter Einbeziehung des internationalen Prozessrechts (internationale Zuständigkeit, grenzüber­schreitender einstweiliger Rechtsschutz). Ferner werden die wichtigsten Instrumente des interna­tionalen Privat- und Verfahrensrechts zum Schutz von Verbrauchern bei grenzüberschreitenden Geschäften vorgestellt.

  • Examinatorium Sachenrecht

Dozent: Dr. Johannes Landbrecht

Zeit: Montag 08:15-12:30 Uhr, 20.04.-25.05. sowie Einzeltermine am 22.04. und 03./08.06. zur gleichen Zeit.

  • Übung im Zivilrecht für Fortgeschrittene

Dozent:Dr. Johannes Landbrecht

Termin: Dienstag 11:45-13:15 Uhr

Gegenstand der Lehrveranstaltung: Die Übung dient der obligatorischen Leistungskontrolle in der Mittelphase des Studiums. Sie gibt Gelegenheit, einzelne Probleme aus dem zivilrechtlichen Vorlesungsstoff der ersten drei Semester exemplarisch anhand von Fällen zu vertiefen. Im Zentrum steht das bürgerliche Vermögensrecht der ersten drei Bücher des BGB. Wesentliches Ziel ist die Vernetzung des im Grundstudium erworbenen Wissens. Gegenstand der Klausuren und Hausarbeiten kann der Stoff der Vorlesungen der ersten drei Fachsemester sowie der parallel angebotenen Vorlesungen des vierten Fachsemesters sein.
Für die Bescheinigung über eine erfolgreiche Teilnahme an einer Übung für Fortgeschrittene sind eine Hausarbeit und eine Aufsichtsarbeit zu fertigen, die mindestens mit der Note ausreichend bewertet sind. Die beiden Leistungen sind innerhalb zweier zeitlich aufeinanderfolgenden Semester zu erbringen (§ 17 Abs. 1 S. 1 UniPrO).

Wintersemester 2019/20

Übersicht als PDF.

Lösungsskizze zur Klausur Internationales Privatrecht im WS 2019/20

  • Internationales Privatrecht

Dozent: Prof. Dr. Stürner

Zeit und Ort: Montag 13:30-15:00 Uhr in M 629; Beginn: 21.10.2019

Gegenstand der Lehrveranstaltung: Die Vorlesung vermittelt Grundkenntnisse im Internationalen Privatrecht (IPR). Es geht um die auch praktisch bedeutsame Frage, welches Recht in einem Rechtsfall mit Auslandsbezug anwendbar ist. Behandelt werden die besondere Terminologie und Vorgehensweise des IPR, seine zunehmend europäischen Quellen und die Bezüge zu anderen Rechtsgebieten, insbesondere dem Internationalen Zivilverfahrensrecht. Im Vordergrund stehen die verschiedenen Gebiete des Privatrechts in ihrer Behandlung bei Auslandsberührung, insbesondere das Vertragsrecht, Deliktsrecht und Sachenrecht, aber punktuell auch das Familien- und Erbrecht sowie Gesellschaftsrecht, soweit sie nach § 8 Abs. 2 Nr. 5 JAPrO zum Pflichtstoff zählen. Anhand dieser Rechtsgebiete werden gleichzeitig die Institute des sog. Allgemeinen Teils des IPR (z.B. Qualifikation, Vorfrage, renvoi und ordre public) dargestellt.

Literatur:Jayme/Hausmann, Internationales Privat- und Verfahrensrecht, 19. Aufl. 2018 (Textausgabe); Junker, Internationales Privatrecht, 3. Aufl. 2018; Rauscher, Internationales Privatrecht, 5. Aufl. 2017. Weitere Literaturhinweise und Materialien werden in der Veranstaltung ausgegeben.

  • Übung im Zivilrecht für Fortgeschrittene

Dozent: Prof. Dr. Stürner

Termin: Mo. 15:15-16:45 Uhr in M 629, Beginn 21.10.2019

Gegenstand der Lehrveranstaltung: Die Übung dient der obligatorischen Leistungskontrolle in der Mittelphase des Studiums. Sie gibt Gelegenheit, einzelne Probleme aus dem zivilrechtlichen Vorlesungsstoff der ersten drei Semester exemplarisch anhand von Fällen zu vertiefen. Im Zentrum steht das bürgerliche Vermögensrecht der ersten drei Bücher des BGB. Wesentliches Ziel ist die Vernetzung des im Grundstudium erworbenen Wissens. Gegenstand der Klausuren und Hausarbeiten kann der Stoff der Vorlesungen der ersten drei Fachsemester sowie der parallel angebotenen Vorlesungen des vierten Fachsemesters sein.
Für die Bescheinigung über eine erfolgreiche Teilnahme an einer Übung für Fortgeschrittene sind eine Hausarbeit und eine Aufsichtsarbeit zu fertigen, die mindestens mit der Note ausreichend bewertet sind. Die beiden Leistungen sind innerhalb zweier zeitlich aufeinanderfolgenden Semester zu erbringen (§ 17 Abs. 1 S. 1 UniPrO).

Literatur: Falk/Schneider, Klausurenkurs im Bürgerlichen Recht II, 2. Aufl. 2016; Fezer/Obergfell, Klausurenkurs zum BGB Allgemeiner Teil, 10. Aufl. 2018, zum Schuldrecht Allgemeiner Teil, 9. Aufl. 2018 sowie zum Schuldrecht Besonderer Teil, 10. Aufl. 2019; Kornblum/Stürner, Fälle zum Allgemeinen Schuldrecht, 8. Aufl. 2017; Martinek/Omlor, Grundlagenfälle zum BGB für Fortgeschrittene, 3. Aufl. 2017; Medicus/Petersen, Bürgerliches Recht, 27. Aufl. 2019; Werner/Saenger, Fälle für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, 6. Aufl. 2018.

  • Prüfungsseminar SP 3

Dozent: Prof. Dr. Stürner

Thema: Moderne Technik – traditionelles Kollisionsrecht?

Die Einzelthemen für die Studienarbeiten werden nach individueller Vereinbarung ausgegeben. Vorträge und Disputationen werden voraussichtlich Ende Januar/Anfang Februar 2020 stattfinden.

  • Gemeinsames Seminar der Universitäten Tartu (Estland) und Konstanz

Dozenten: Prof. Dr. Stürner e.a.

Zeit und Ort: 2. bis 6. Dezember 2019, Universität Tartu

Thema: Personal freedom in private law

Zum mittlerweile neunten Mal findet das Gemeinsame Seminar der Universitäten Konstanz und Tartu (Estland) statt. Austragungsorte sind in diesem Jahr Tartu und Tallinn; als Termin ist die Woche vom 2. bis zum 6. Dezember 2019 vorgesehen. Ein Teil der Kosten für Reise und Unterkunft kann voraussichtlich übernommen werden.
Es wird erwartet, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein etwa 20 bis 30-minütiges Referat in englischer Sprache zu einem privatrechtlichen Thema halten. Ein Seminarschein kann bei entsprechender Vorlage einer schriftlichen Seminararbeit erteilt werden.
Wer einen Seminarvortrag in englischer Sprache halten möchte, möge bitte Kontakt mit Frau Köhler (lehrstuhl.stuerner@uni-konstanz.de) aufnehmen.

Sommersemester 2019

Übersicht als PDF.

Examinatorium Sachenrecht

Termin: Mo. 08:15-12:30 Uhr in D 434 von 15.4. bis 3.6.2019

Gegenstand der Lehrveranstaltung: Das Sachenrecht gehört zu den examensrelevantesten Bereichen des Privatrechts. Das Examinatorium wiederholt und vertieft die zentralen Bereiche anhand von (Original-)Klausuren sowie aktueller Rechtsprechung.

Literatur: Habersack, Examens-Repetitorium Sachenrecht, 8. Aufl. 2016; Neuner, Sachenrecht, 5. Aufl. 2017; Rimmelspacher/Stürner, Kreditsicherungsrecht, 3. Aufl. 2017

 

Internationales Wirtschaftsrecht

Termin: Do. 10:00-11:30 Uhr in C 230

Gegenstand der Lehrveranstaltung: Die Veranstaltung ist vor allem für Studierende des SP 3 konzipiert, steht aber auch Studierenden aus SP 1 offen. Im Mittelpunkt stehen die Verordnungen Rom I und Rom II. Daneben wird das internationale Gesellschaftsrecht ebenso behandelt wie die besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen für internationale Handelsgeschäfte. Gegenstand sind weiter das internationale Immaterialgüterrecht, das internationale Kartellrecht und das IPR des unlauteren Wettbewerbs, jeweils unter Einbeziehung des internationalen Prozessrechts. Schließlich werden die relevanten Aspekte des Wirtschaftsvölkerrechts (GATT, WTO, Investitionsschutz) in Grundzügen dargestellt.

Literatur: Jayme/Hausmann, Internationales Privat- und Verfahrensrecht, 19. Aufl. 2018 (Textsammlung); Herdegen, Internationales Wirtschaftsrecht, 11. Aufl. 2017; Tietje (Hrsg.), Internationales Wirtschaftsrecht, 2. Aufl. 2015; Junker, Internationales Privatrecht, 3. Aufl. 2019; Rauscher, Internationales Privatrecht, 5. Aufl. 2017. Weitere Literaturhinweise und Materialien werden in der Veranstaltung ausgegeben.

Europäische Bezüge des Privatrechts

Termin: Do. 15:15-16:45 Uhr in C 230 (Beginn: 25.4.2019)

Gegenstand der Lehrveranstaltung: Das deutsche Privatrecht steht unter starken europäischen Einflüssen. Besonders im Schuldrecht, aber auch in anderen Bereichen, wurde das BGB im Zuge der Umsetzung von EU-Richtlinien reformiert. Dies führt nicht nur zu inhaltlichen Modifikationen, sondern impliziert auch eine andere methodische Herangehensweise an privatrechtliche Normen. Kenntnisse dieser Zusammenhänge sind nicht nur praktisch äußerst wichtig, sondern auch prüfungsrelevant. Die Veranstaltung ist vor allem für mittlere Semester konzipiert; sie führt in das Europäische Privatrecht und seine Methode vor allem anhand von Fällen ein. Behandelt werden insbesondere die Bedeutung der Grundfreiheiten für das Privatrecht, die verschiedenen Richtlinien und ihr Einfluss auf das BGB, die richtlinienkonforme Auslegung, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge, Fernabsatzverträge, Anti-Diskriminierung, AGB-Kontrolle sowie das Kaufrecht. Ziel ist einerseits die Wiederholung und Vertiefung wichtiger Bereiche des bürgerlichen Vermögensrechts, andererseits die Einführung in das Europäische Privatrecht.

Literatur: Schulze/Zimmermann, Europäisches Privatrecht – Basistexte, 5. Aufl. 2016; Langenbucher (Hrsg.), Europäisches Privat- und Wirtschaftsrecht, 4. Aufl. 2017; Riesenhuber, EU-Vertragsrecht, 2013; Heiderhoff, Europäisches Privatrecht, 4. Aufl. 2016. Weitere Literaturhinweise und Materialien werden in der Veranstaltung ausgegeben.

Wintersemester 2018/19

 


Übersicht als PDF.

Übung im Zivilrecht für Fortgeschrittene

Dozent: Prof. Dr. Stürner

Zeit und Ort: Donnerstag 8:15-9:45 Uhr in A 701; Beginn: 25.10.2018

Gegenstand der Lehrveranstaltung:
Die Übung dient der Leistungskontrolle in der Mittelphase des Studiums. Sie gibt Gelegenheit, einzelne Probleme aus dem zivilrechtlichen Vorlesungsstoff der ersten drei Semester exemplarisch anhand von Fällen zu vertiefen. Im Zentrum steht das bürgerliche Vermögensrecht der ersten drei Bücher des BGB. Wesentliches Ziel ist die Vernetzung des im Grundstudium erworbenen Wissens. Gegenstand der Klausuren und Hausarbeiten kann der Stoff der Vorlesungen der ersten drei Fachsemester sowie der parallel angebotenen Vorlesungen des vierten Fachsemesters sein. Der Übungsschein wird erteilt, wenn an je einer Hausarbeit und Klausur in einer Übung oder zwei unmittelbar aufeinander folgenden Übungen erfolgreich teilgenommen wurde.

Literatur: Falk/Schneider, Klausurenkurs im Bürgerlichen Recht II, 2. Aufl. 2016; Fezer/Obergfell, Klausurenkurs zum BGB Allgemeiner Teil, 10. Aufl. 2018, zum Schuldrecht Allgemeiner Teil, 9. Aufl. 2018 sowie zum Schuldrecht Besonderer Teil, 10. Aufl. 2019; Kornblum/Stürner, Fälle zum Allgemeinen Schuldrecht, 8. Aufl. 2017; Martinek/Omlor, Grundlagenfälle zum BGB für Fortgeschrittene, 3. Aufl. 2017; Medicus/Petersen, Bürgerliches Recht, 26. Aufl. 2017; Werner/Saenger, Fälle für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, 6. Aufl. 2018.

Hausarbeit: Der Sachverhalt der Hausarbeit wird am 20.7.2018 ausgegeben. Die Abgabe erfolgt bis spätestens in der ersten Übungsstunde am 25.10.201 in A 701.

Klausur: Es werden zwei Klausuren angeboten, die jeweils freitags von 14-17 Uhr im AudiMax geschrieben werden. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.

 

Internationales Privatrecht

Dozent: Prof. Dr. Stürner

Zeit und Ort: Donnerstag 13:30-15:00 Uhr in A 701; Beginn: 8.11.2018

Gegenstand der Lehrveranstaltung:
Die Vorlesung vermittelt Grundkenntnisse im Internationalen Privatrecht (IPR). Es geht um die auch praktisch bedeutsame Frage, welches Recht in einem Rechtsfall mit Auslandsbezug anwendbar ist. Behandelt werden die besondere Terminologie und Vorgehensweise des IPR, seine zunehmend europäischen Quellen und die Bezüge zu anderen Rechtsgebieten, insbesondere dem Internationalen Zivilverfahrensrecht. Im Vordergrund stehen die verschiedenen Gebiete des Privatrechts in ihrer Behandlung bei Auslandsberührung, insbesondere das Vertragsrecht, Deliktsrecht und Sachenrecht, aber auch Familien- und Erbrecht sowie Gesellschaftsrecht, soweit sie nach § 8 Abs. 2 Nr. 5 JAPrO zum Pflichtstoff zählen. Anhand dieser Rechtsgebiete werden gleichzeitig die Institute des sog. Allgemeinen Teils des IPR (z.B. Qualifikation, Vorfrage, renvoi und ordre public) dargestellt.

Literatur: Jayme/Hausmann, Internationales Privat- und Verfahrensrecht, 18. Aufl. 2016 (Textausgabe); Junker, Internationales Privatrecht, 2. Aufl. 2017; Rauscher, Internationales Privatrecht, 5. Aufl. 2017. Weitere Literaturhinweise und Materialien werden in der Veranstaltung ausgegeben.

Klausur: Es wird eine Zwischenprüfungsklausur angeboten. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Prüfungsseminar SP 3

Dozenten: Prof. Dr. Stürner und Dr. Wendelstein

Thema: Vertragliche und außervertragliche Haftung in kollisionsrechtlicher und vergleichender Perspektive

Die Einzelthemen für die Studienarbeiten werden nach individueller Vereinbarung ausgegeben. Vorträge und Disputationen werden voraussichtlich Ende Januar/Anfang Februar stattfinden.

Gemeinsames Seminar der Universitäten Tartu (Estland) und Konstanz

Dozenten: Prof. Dr. Stürner e.a.

Zeit und Ort: 3. bis 7. Dezember 2018, Universität Konstanz

Thema: Contract and Tort as Legal Institutions in Comparative Perspective

Das 8. Gemeinsame Seminar der Universitäten Tartu (Estland) und Konstanz richtet sich vor allem an Studierende des SP3, steht aber auch anderen Studierenden mit rechtsvergleichendem Interesse offen. Wer einen Seminarvortrag in englischer Sprache halten möchte, möge bitte Kontakt mit Frau Köhler (lehrstuhl.stuerner@uni-konstanz.de) aufnehmen.


Sommersemester 2018


Europäische Bezüge des Privatrechts


Dozent:
Prof. Dr. Stürner

Zeit und Ort: Montag 10:00-11:30 Uhr  in C 336

Gegenstand der Lehrveranstaltung:
Das deutsche Privatrecht steht unter starken europäischen Einflüssen. Besonders im Schuldrecht, aber auch in anderen Bereichen, wurde das BGB im Zuge der Umsetzung von EU-Richtlinien reformiert. Dies führt nicht nur zu inhaltlichen Modifikationen, sondern impliziert auch eine andere methodische Herangehensweise an privatrechtliche Normen. Kenntnisse dieser Zusammenhänge sind nicht nur praktisch äußerst wichtig, sondern auch prüfungsrelevant. Die Veranstaltung ist vor allem für mittlere Semester konzipiert; sie führt in das Europäische Privatrecht und seine Methode vor allem anhand von Fällen ein. Behandelt werden insbesondere die Bedeutung der Grundfreiheiten für das Privatrecht, die verschiedenen Richtlinien und ihr Einfluss auf das BGB, die richtlinienkonforme Auslegung, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge, Fernabsatzverträge, Anti-Diskriminierung, AGB-Kontrolle sowie das Kaufrecht. Ziel ist einerseits die Wiederholung und Vertiefung wichtiger Bereiche des bürgerlichen Vermögensrechts, andererseits die Einführung in das Europäische Privatrecht.

Literatur: Schulze/Zimmermann, Europäisches Privatrecht – Basistexte, 5. Aufl. 2016; Langenbucher (Hrsg.), Europäisches Privat- und Wirtschaftsrecht, 4. Aufl. 2017; Riesenhuber, EU-Vertragsrecht, 2013; Heiderhoff, Europäisches Privatrecht, 4. Aufl. 2016. Weitere Literaturhinweise und Materialien werden in der Veranstaltung ausgegeben.

Internationales Wirtschaftsrecht

Dozent: Prof. Dr. Stürner

Zeit und Ort: Montag 11:45-13:15 Uhr in C 336

Gegenstand der Lehrveranstaltung:
Die Veranstaltung ist vor allem für Studierende des SP 3 konzipiert, steht aber auch Studierenden aus SP 1 offen. Im Mittelpunkt stehen die Verordnungen Rom I und Rom II. Daneben wird das internationale Gesellschafts- und Insolvenzrecht ebenso behandelt wie die besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen für internationale Handelsgeschäfte. Gegenstand sind weiter das internationale Immaterialgüterrecht, das internationale Kartellrecht und das IPR des unlauteren Wettbewerbs, jeweils unter Einbeziehung des internationalen Prozessrechts (internationale Zuständigkeit, grenzüberschreitender einstweiliger sowie kollektiver Rechtsschutz). Schließlich werden die relevanten Aspekte des Wirtschaftsvölkerrechts (GATT, WTO) in Grundzügen dargestellt.

Literaturhinweise: Jayme/Hausmann, Internationales Privat- und Verfahrensrecht, 18. Aufl. 2016 (Textsammlung); Herdegen, Internationales Wirtschaftsrecht, 11. Aufl. 2017; Tietje (Hrsg.), Internationales Wirtschaftsrecht, 2. Aufl. 2015; Junker, Internationales Privatrecht, 2. Aufl. 2017; Rauscher, Internationales Privatrecht, 5. Aufl. 2017. Weitere Literaturhinweise und Materialien werden in der Veranstaltung ausgegeben.

 

Harmonisierung des europäischen Zivilrechts mit rechtsvergleichenden Grundlagen (mit Kolloquium)

Dozent: Prof. Dr. Stürner

Zeit und Ort: Dienstag 10:00-12:45 in C 230

Gegenstand der Lehrveranstaltung:
Die Veranstaltung bietet eine Einführung in die Rechtsvergleichung auf dem Gebiet des Zivilrechts. Neben den wichtigsten Rechtskreisen steht vor allem der Prozess der Rechtsvereinheitlichung in Europa im Mittelpunkt. Behandelt werden zentrale Instrumente des Einheitsrechts (insb. UN-Kaufrecht), aber vor allem auch verschiedene akademische Entwürfe zur Harmonisierung des Vertrags- und Vermögensrechts wie die Principles of European Contract Law (PECL), der Draft Common Frame of Reference (DCFR) und der Entwurf eines Gemeinsamen Europäischen Kaufrechts (GEK bzw. CESL). In die Veranstaltung integriert ist ein Kolloquium, in dem zentrale Rechtsinstitute verschiedener Rechtsordnungen (etwa das Trennungs- und Abstraktionsprinzip) im Rahmen kleinerer Referate vorgestellt oder auch in „Streitgesprächen“ verteidigt werden sollen (etwa gegen das Kausalprinzip).

Literatur: Kischel, Rechtsvergleichung, 2015; Kötz, Europäisches Vertragsrecht, 2. Aufl. 2015; Zweigert/Kötz, Einführung in die Rechtsvergleichung, 3. Aufl. 1996; Ranieri, Europäisches Obligationenrecht, 3. Aufl. 2009; Coester-Waltjen/Mäsch, Übungen in IPR und Rechtsvergleichung, 5. Aufl. 2017. Weitere Literaturhinweise und Materialien werden in der Veranstaltung ausgegeben.