Promotion

Am Lehrstuhl werden Promotionsvorhaben im Bereich des Bürgerlichen Rechts, des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts, des Zivilverfahrensrechts sowie des Europäischen Privatrechts unter Einschluss rechtsvergleichender Themenstellungen betreut. 

Promotionsvoraussetzungen

Interessenten werden um eine schriftliche Bewerbung an den Lehrstuhl gebeten, die folgende Angaben enthält:

  • tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweise über bisherige Studienleistungen und Examina
  • Beschreibung der fachlichen Interessengebiete, idealerweise bereits ein Exposé

Bewerber müssen die Voraussetzungen der Promotionsordnung der Universität Konstanz unter Einbeziehung der fachspezifischen Zusätze für den Fachbereich Rechtswissenschaft erfüllen. Diese setzt im Regelfall das Prädikat vollbefriedigend in mindestens einer der Juristischen Staatsprüfungen voraus. 

Themenwahl

Die Wahl eines Themas oder zumindest eines genauen Themenbereichs für die Dissertation stellt bereits einen nicht unbedeutenden Teil der Promotionsleistung dar und sollte daher eigenständig durch die Bewerberin oder den Bewerber erfolgen. Themenvorstellungen können dann selbstverständlich in einem persönlichen Gespräch näher konkretisiert werden. 

Durchführung

Bewerberinnen und Bewerber sollten möglichst genaue Vorstellungen über den zeitlichen Ablauf und die Finanzierung ihres Promotionsvorhabens haben, die bereits in der Anfrage darzulegen sind.