„Sippenhaft“ für Mitglieder krimineller „Clan“-Familien?

Bisweilen werden Gesetzesvorhaben für etwas kritisiert, was in diesen überhaupt nicht drinsteht. So geschehen mit einer angeblichen „Sippenhaft“ für Mitglieder krimineller „Clan“-Familien durch eine Reform des Ausweisungsrechts. In Interviews mit DER SPIEGEL („Es handelt sich überwiegend um Symbolpolitik“) sowie der Digitalversion von ZDFHEUTE LIVE („Sippenhaft wird es nicht geben“) erläutert Professor Thym, warum geplante Neuregelung jemanden nicht allein deshalb erfasst, weil Verwandte kriminell sind. Eine Ausweisung erfordert immer eine umfassende Güterabwägung. Es besteht also kein Automatismus – und die Abschiebung in ein anderes Land verlangt ein gesondertes Verfahren. Neben den Interviews finden sich Expertenmeinungen auch beim Tagesspiegel, FAZ, Legal Tribune Online, Der Spiegel und ZDFheute.