Forschungszentrum Ausländer- und Asylrecht

Forschungsschwerpunkt und Zielsetzung

Das Forschungszentrum Asyl- und Ausländerrecht (FZAA) befasst sich mit der wissenschaftlichen Forschung auf dem Gebiet des deutschen, europäischen und internationalen Ausländer- und Asylrechts unter Einbeziehung der interdisziplinären Migrationsforschung. Kennzeichen des FZAA ist die vernetzte Forschung aufgrund einer engen Zusammenarbeit mit der politischen und rechtlichen Praxis sowie internationalen Partnern. 

Inhaltliche Themenschwerpunkte des FZAA sind die Europäisierung des Migrationsrechts in den Bereichen Einwanderung, Asyl, Visa und Grenzschutz, die innereuropäische Freizügigkeit der Unionsbürger, das Staatsangehörigkeitsrecht sowie die gesellschaftliche Integration von Migranten. Ein besonderes Augenmerk dient der Gestaltung und Umsetzung von EU-Richtlinien sowie das Verhältnis zum Völkerrecht, speziell den Menschenrechten. Die Tätigkeiten des FZAA umfassen Veranstaltungen, Forschungsprojekte und Publikationen.

Als universitäre Forschungseinrichtung wurde das FZAA im Jahr 1994 von Prof. em. Dr. Dr. h.c. Kay Hailbronner mit Blick auf die sich abzeichnende Europäisierung des Asyl- und Ausländerrechts gegründet. Schnell entwickelte es sich zu einer führenden Forschungseinrichtung in Deutschland und Europa. Seit dem Jahr 2010 fungiert Prof. Dr. Daniel Thym, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht, als Ko-Direktor. Inhaltlich kooperiert das FZAA mit dem Konstanzer Exzellenzcluster „Kulturelle Grundlagen der Integration“ mit Daniel Thym als maßgeblich beteiligtem Wissenschaftler sowie dem Konstanzer Institut für Rechtstatsachenforschung.