Sichere Drittstaaten und externe Asylverfahren

Ruanda und Albanien stehen plötzlich im Zentrum der deutschen und europäischen Asylpolitik, seit Großbritannien und Italien dorthin jeweils Asylantragsteller bringen wollen. Das geht rechtlich, soweit eine ganze Reihe von Bedingungen erfüllt sind. Allerdings gibt es nicht die „eine“ Drittstaatslösung. Schon die Ansätze von Großbritannien und Italien unterscheiden sich. Professor Thym erläutert die Gestaltungsoptionen und die jeweiligen Fallstricke gegenüber Tagesschau.de, dem Handelsblatt, Zeit Online und SZ Online sowie in einer ganztägigen Anhörung im Bundesministerium des Innern. Zur Einordnung zwei frühere Beiträge auf Legal Tribune Online („Externe Asylverfahren sind kein Zaubermittel“ und „Asylverfahren in Drittstaaten: Probleme lösen, nicht nur verlagern“) sowie ein Gutachten für die damalige Bundesregierung von 2017, das die Reform der sicheren Drittstaatsklauseln bei der aktuellen EU-Asylreform vorbereitete.