Selbstwiderspruch bei Einbürgerung mit Doppelpass

Seit 25 Jahren diskutiert Deutschland die doppelte Staatsangehörigkeit kontrovers. In Kürze wird ein Gesetz angenommen, das den „Doppelpass“ generell akzeptiert. Zur Begründung heißt es, dies passe zu einer modernen Einwanderungsnation, weil die Eingebürgerten ihre „Heimatidentität“ beibehalten sollen. Spätestens bei den Enkeln der Eingewanderten überzeugt diese Begründung nicht mehr. Der Doppelpass perpetuiert dann für das Herkunftsland ein ethno-kulturelles Volksverständnis, das Deutschland als Einwanderungsland überwinden sollte. Deshalb überzeugt ein Generationenschnitt, für den die Politik nicht den notwendigen langen Atem hat. So Daniel Thym in einem Gastbeitrag für DIE WELT („Der Selbstwiderspruch der Ampel bei der doppelten Staatsbürgerschaft“) sowie, ausführlicher, in der JURISTENZEITUNG („Fallstricke des ‚Doppelpasses‘: rechtliche Inhalte und legitime Symbolik“).