Studien- und Prüfungsfächer des Schwerpunktbereichs Umwelt- und Planungsrecht sowie öffentliches Wirtschaftsrecht sind nach §10 Abs.4 der Satzung über die Universitätsprüfung in einem Schwerpunktbereich des Staatsexamensstudiengangs Rechtswissenschaft:


Allgemeines Umweltrecht (verfassungsrechtliche Grundlagen, Grundprinzipien, Grundstrukturen, Handlungs- und Steuerungsinstrumente, Umweltverfahrensrecht, Umweltprivatrecht)

Besonderes Umweltrecht (Immissions-, Naturschutz-, Abfall-, Wasser-, Bodenschutzrecht)

Fachplanungsrecht

Recht der Raumordnung und der Bauleitplanung

Wirtschaftsverfassungsrecht

Allgemeines und besonderes Wirtschaftsverwaltungsrecht einschließlich Subventionsrecht

Recht der öffentlichen Unternehmen

Vergaberecht

Grenzüberschreitende Wirtschaftstätigkeit im EG–Binnenmarkt

Link zur Prüfungsordnung