Studien- und Prüfungsfächer des Schwerpunktbereichs Umwelt- und Planungsrecht sowie öffentliches Wirtschaftsrecht sind nach §10 Abs.4 der Satzung über die Universitätsprüfung in einem Schwerpunktbereich des Staatsexamensstudiengangs Rechtswissenschaft:
Allgemeines Umweltrecht (verfassungsrechtliche Grundlagen, Grundprinzipien, Grundstrukturen, Handlungs- und Steuerungsinstrumente, Umweltverfahrensrecht, Umweltprivatrecht)
Besonderes Umweltrecht (Immissions-, Naturschutz-, Abfall-, Wasser-, Bodenschutzrecht)
Fachplanungsrecht
Recht der Raumordnung und der Bauleitplanung
Wirtschaftsverfassungsrecht
Allgemeines und besonderes Wirtschaftsverwaltungsrecht einschließlich Subventionsrecht
Recht der öffentlichen Unternehmen
Vergaberecht
Grenzüberschreitende Wirtschaftstätigkeit im EG–Binnenmarkt
Link zur Prüfungsordnung