Die mündliche Prüfung wird von einem Prüfer in Gegenwart eines Beisitzers oder von zwei mündlichen Prüfern abgenommen. Sie kann als Gruppenprüfung mit bis zu drei Prüflingen durchgeführt werden. Die mündliche Prüfung dauert etwa 20 Minuten je Prüfling. Auf Anordnung des Prüfers kann eine Vorbereitungszeit von bis zu 15 Minuten hinzutreten. Die mündliche Prüfung findet spätestens in den ersten beiden vorlesungsfreien Wochen nach einem Vorlesungszeitraum statt

Die genauen Details entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung des Fachbereichs der jeweiligen Ausschreibung zur mündlichen Universitätsprüfung .

1. Prüfungstermine

Die mündlichen Schwerpunktbereichsprüfungen sollen jeweils im Februar und im Juli stattfinden.

2. Anmeldefrist

Die Anmeldefrist für die mündliche Schwerpunktbereichsprüfung des Februar-Termins ist voraussichtlich der 30.11. des Vorjahres, Anmeldefrist für den Juli-Termin voraussichtlich der vorausgehende 31.05. Wegen der genauen Termine informieren Sie sich bitte anhand der jeweiligen Ausschreibung zur mündlichen Universitätsprüfung .

Das Antragsformular auf Zulassung zur mündlichen Schwerpunktbereichsprüfung finden Sie hier .

3. Zulassungsvoraussetzungen

Die mündliche Schwerpunktbereichsprüfung kann frühestens am Ende des zweiten Semesters nach der Zulassung zum Schwerpunktstudium abgelegt werden; weitere Voraussetzungen bestehen nicht mehr.