Ablauf Schwerpunkt

Das Schwerpunktbereichsstudium kann entweder bereits nach dem erfolgreichen Ablegen der Zwischenprüfung begonnen werden oder auch erst nach Abschluss des staatlichen Teils der Ersten juristischen Prüfung. Hierbei ist zu beachten, dass alle Zulassungsvoraussetzungen für die erste juristische Staatsprüfung (§ 9 JaPro), insbesondere das erfolgreiche Absolvieren eines Seminars, vorliegen müssen. Regelmäßig werden zu diesem Zweck, neben den Schwerpunktseminaren, freie Seminare angeboten.

Anmeldung

Das Zulassungsverfahren wird vom Fachbereich durchgeführt. Näheres dazu hier .

Vorlesungen

Die Vorlesungen zum Schwerpunkt sollten besucht werden. Da keine Klausuren zu den einzelnen Veranstaltungen angeboten werden, ist die eigenverantwortliche Kontrolle und Überprüfung des Lernstoffs von großer Bedeutung. Beginnt man das Schwerpunktstudium bereits im 5. Semester wird dringend empfohlen, Inhalte des Grundstudiums bzw. Examensstoffs zu wiederholen, Große Übungen abzuschließen und/oder schon in ausgesuchte Examinatorien hineinzuschnuppern.

Seminararbeit

Der Zeitpunkt der Seminararbeit ist frei wählbar. Zu beachten ist, dass für die Teilnahme am Seminar zwei Scheine der Großen Übungen nachgewiesen werden müssen.Die Seminararbeit wird über ein vom betreuenden Professor zugeteiltes Thema geschrieben. Die Bearbeitungszeit beträgt seit dem WS 2015/16 sechs Wochen. Über diese Seminararbeit findet eine zehnminütige Disputation, d.h. ein individuelles Gespräch mit der Aufgabenstellerin bzw. dem Aufgabensteller statt. Diese Disputation erfolgt entweder im Rahmen der Seminarsitzung oder in einem separaten Gespräch. Im Rahmen der Seminarsitzung werden die einzelnen Seminararbeiten schließlich präsentiert.

Schwerpunktexamen

Abgerundet wird das universitäre Schwerpunktstudium durch die Universitätsprüfung. Diese besteht aus der mündlichen Schwerpunktbereichsprüfung, die auch bereits vor Anfertigung der Seminararbeit abgelegt werden kann.