Trilaterales deutsch-japanisch-koreanisches Seminar

Zwischen Mitgliedern des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Universität Konstanz und Mitgliedern der School of Law der Hanyang Universität in Seoul/Korea bestehen schon seit Mitte der 1990er Jahre deutsch-koreanische Austauschkontakte. Seit der Unterzeichnung eines Kooperationsabkommens im Jahre 2001 hat die Kooperation offiziellen Charakter. Aus der ursprünglich bilateralen Kooperation mit der Hanyang Universität ist inzwischen eine trilaterale deutsch-japanisch-koreanische Kooperation geworden, nachdem im Jahre 2006 mit dem College of Law der Kansai Universität  in Osaka/Japan ebenfalls ein Partnerschaftsabkommen geschlossen worden ist. Die beiden Partnerschaftsuniversitäten, die untereinander auch Kooperationsabkommen unterhalten, genießen in ihren Ländern hohes Ansehen.

Auf der Grundlage der Kooperationsabkommen findet eine generationenübergreifende Kooperation statt. Studierende, Graduierte, Doktoranden und Hochschullehrer haben zu mehrmonatigen Studien- oder Forschungsaufenthalten die Partneruniversitäten besucht. Dabei war die von 2003-2005 sowie 2008-2010 erfolgte Förderung durch den DAAD sehr hilfreich.

Deutschen Studierenden der Universität Konstanz eröffnen die Partnerschaftsabkommen die Möglichkeit, an der Hanyang Universität/Seoul bzw. Kansai Universität/Osaka gebührenfrei zu studieren. Außerdem bieten sowohl die Hanyang Universität als auch die Kansai Universität ein mehrmonatiges Sprach- und Kulturprogramm an, das Konstanzer Studierenden, die im Rahmen der Partnerschaft dorthin gesandt werden, ebenfalls kostenlos zur Verfügung steht. Für die übrigen Kosten müssen die Studierenden im Augenblick allerdings selbst aufkommen bzw. sich um ein Stipendium (z.B. beim DAAD) bemühen. Für Bewerbungen um die Studienplätze ist das International Office zuständig. Ansprechpartnerin ist dort Frau Christina Fritz (Christina.Fritz@uni-konstanz.de). Angesprochen werden kann auch Prof. Dr. Andreas Popp, der von Prof. Dr. Rudolf Rengier die Aufgabe des Kooperationsbeauftragten übernommen hat.

Die rechtswissenschaftliche Kooperation zwischen den drei Fakultäten spiegelt sich in regelmäßigen Tagungen wider, die an den drei Standorten der Universitäten abwechselnd durchgeführt werden (zuletzt 2018 in Konstanz - s. dazu den Tagungsbericht von Prof. Dr. Rudolf Rengier, ZJapanR 23 [2018], 339 - dann 2021 [pandemiebedingt als Videokonferenz] in Seoul und schließlich im November 2023 wieder in Osaka). Die seit 2005 trilateralen deutsch-japanisch-koreanischen Seminare mit den gehaltenen Vorträgen sind in Tagungsbänden im Konstanzer Online-Publikations-System (KOPS) veröffentlicht. Nähere Angaben und die Tagungsbände finden Sie hier