Wirkungen des human rights treaty monitoring anhand der UN-Behindertenrechtskonvention

Das Projekt im Überblick:
 

Das Projekt untersucht die Wirkungen des Vertragsmonitoring der UN-Behindertenrechtskonvention. Zu den Vertragsparteien dieser Konvention zählt neben der Bundesrepublik Deutschland auch die Europäische Union. Anders als etwa die Europäische oder die Amerikanische Menschenrechtskonvention errichtet die UN-Behindertenrechtskonvention zur Überwachung der Einhaltung und Umsetzung der Konventionspflichten keinen Gerichtshof, sondern ein gerichtsähnliches Vertragsorgan (Ausschuss). In prozessualer Hinsicht sieht das Konventionsrecht ein obligatorisches Berichtsverfahren sowie fakultative Individualbeschwerde- und Untersuchungsmechanismen vor. Während die UN-Behindertenrechtskonventionen selbst völkerrechtlich verbindlich sind, kommt den Sachentscheidungen der Ausschüsse keine Bindungswirkung zu. In der Rechtspraxis findet die Spruchtätigkeit vergleichbarer Ausschüsse indes Beachtung und wird von diesen auch kritisch begleitet.

Des Weiteren sind die Vertragsparteien konventionsrechtlich verpflichtet, innerstaatliche Überwachungsmechanismen zu etablieren.

Diesen Befund aufgreifend untersucht das Projekt einerseits die normativen Dimensionen des Vertragsmonitoring, andererseits dessen rechtstatsächlichen Folgen. Dahinter steht auch die Frage, warum Staaten menschen- und anderen völkerrechtlichen Verpflichtungen folgen. Der rechtstatsächliche Teil wird ein qualitativer Ansatz zugrunde liegen. Hierzu sollen zum einen Interviews mit Experten aus Behörden, Instituten und Zivilgesellschaft geführt werden. Zum anderen sollen die Spruchpraxis des Ausschusses und ihre Folgen ausgewertet werden.

Projektleiter:
 

Professor Dr. Marten Breuer

Mitarbeiterin:
 

Ass. jur. Daniel Rudolf