Wahlverteidigung gem. § 138 Abs. 2 StPO durch studentische Rechtsberatungen

Das Projekt im Überblick:

Studentische Rechtsberatungen haben im deutschen Rechtssystem zwar nicht den hohen Stellenwert ihrer amerikanischen Pendants, gleichwohl erfüllen sie mit ihren vergleichsweise niedrigschwelligen Beratungsangeboten eine wichtige Funktion bei der Versorgung der hiesigen Bevölkerung mit qualifiziertem Rechtsrat.
Am Beispiel der Wahlverteidigung gem. § 138 Abs. 2 StPO geht das Projekt der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen die Mitglieder studentischer Rechtsberatungen vor Gericht auftreten können und dürfen, beziehungsweise in welchen Fällen dies zugunsten der realen Justizzugangschancen ihrer typischen Mandantschaft sinnvoll sein könnte.
Neben dem Verhältnis einer solchen Tätigkeit zu den Regelungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) kommt es hierbei besonders darauf an, wie die oben genannte (Ermessens-)Norm bei den zuständigen Gerichten ausgelegt und angewandt wird. Die Ausrichtung der ehrenamtlichen Rechtsberatung zumeist auf benachteiligte Gruppen und relativ geringe Streitwerte sorgt mutmaßlich dafür, dass der Rechtsweg infolge einer Risikoabwägung trotz eventuell entgegenstehender Überzeugung nicht oder nicht weiter ausgeschöpft wird. In der Konsequenz liegt somit kaum veröffentlichte Rechtsprechung zum Thema vor, an der sich die Law Clinics bei der Konzeption ihres Beratungsangebots orientieren könnten.
Das Projekt soll dazu beitragen, diese Unklarheiten zu beseitigen. Hierfür sollen qualitativ-empirische Befragungen zuständiger Akteure aus Justiz und Beratungspraxis durchgeführt werden. Zielgerichtet sollen damit kategorisierbare Erkenntnisse zu den persönlichen und sachlichen Anforderungen generiert werden, die an eine studentische Wahlverteidigung zu stellen sind.

Projektleiter:

Prof. Dr. Michael Stürner, M.Jur. (Oxford)

Mitarbeiter:

Florian Reiners