Vertrauen und Pflichtverteidigung

Das Projekt im Überblick:
 

Vertrauen wird allgemein als Basis einer effektiven Verteidigung verstanden, was auch die Pflichtverteidigung einschließt.
Gleichwohl besteht wenig empirisches Wissen dazu, welche realen Erwartungen Beschuldigter und Pflichtverteidiger aufeinander beziehen, wie mit einer Störung oder gar Zerstörung des Vertrauensverhältnisses umgegangen wird und welche Auswirkungen verloren gegangenes Vertrauen auf der Strafverteidigungsebene hat.
Dies gilt gleichermaßen für die Strafjustiz, die im Falle des § 143a Abs. 2 Nr. 3 StPO über die Aufhebung der Bestellung zu befinden hat, obgleich ihr die Innensicht auf das „Binnensystem Strafverteidigung“ verwehrt ist.
Den in diesem Rahmen auftretenden Fragestellungen soll im Wege eines qualitativen Forschungsansatzes über problemzentrierte Experteninterviews nachgegangen werden.

Projektleiter:
 

Professor Dr. Hans Theile, LL.M.

Mitarbeiterin:
 

Ass. jur. Lea Schöbel

Einschlägige Veröffentlichungen:

Kommentierung der §§ 137-149 StPO in: Nomos-Kommentar zur Strafprozess-ordnung (Hrsg.: Saliger/Rotsch/Tsambikakis), Baden-Baden, im Erscheinen.

Die an den Beschuldigten erfolgende Weitergabe einer Information über straf-prozessuale Maßnahmen mit Eingriffscharakter durch den Verteidiger: Strafbare Strafvereitelung nach § 258 StGB? in: Festschrift für Rudolf Rengier zum 70. Geburtstag (Hrsg.: Hecker/Weißer/Brand), München, 2018, S. 363-374.

Die Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung aufgrund eines endgültig zerstörten Vertrauensverhältnisses nach § 143a Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Var. 1 StPO, Strafverteidiger 2021, S. 189-195.

Anmerkung zum Beschluss des OLG Hamburg vom 13.1.2020 – 2 Ws 3/20 (Voraussetzungen der Sicherungsverteidigung), Strafverteidiger 2021, S. 157-160.

Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 29.12.2022 – 1 StR 284/22 (Anforderungen an die von der Verteidigung beantragte Aufhebung der Beiordnung), StrafverteidigerForum 2023, S. 189-190.